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Schmid Martin · Ständerat · 2019-12-02

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2019-12-02

Wortprotokoll

Das Problem unserer Beratung heute ist in der Tat so, wie es der Kommissionssprecher gesagt hat, nämlich dass es in der UREK - ich war damals noch nicht Präsident dieser Kommission; nicht dass Sie jetzt meinen, ich sei der Verursacher dieser Konfusion - einen Konzeptantrag gegeben hat. Deshalb steht meine Minderheit auch als Konzept auf der Fahne. Wir haben in der UREK damals die einzelnen Anträge gar nicht im Detail diskutieren können; es war auch zeitlich ein bisschen schwierig. Gerade deshalb war meine Begründung: Wenn man nicht jeden Artikel im Detail prüfen kann und das Ziel eigentlich nur die Verlängerung ist, dürfen wir uns dann als Gesetzgeber erlauben, das jetzt einfach so ins Gesetz zu schreiben, ohne es im Detail geprüft zu haben?

Ich bin froh, dass jetzt Frau Bundesrätin Sommaruga darauf hinweist, dass mindestens in Artikel 10 Unschärfen bei der Immatrikulation von Neuwagen vorhanden wären. Für mich als Gesetzgeber nehme ich in Anspruch, dass wir die Konsequenzen kennen sollten, wenn wir etwas beschliessen. Wir haben das in der Kommission nicht geprüft. Aus meiner Sicht dürfen wir das eben nicht tun, weil es nur eine Übergangsgesetzgebung für die biogenen Treibstoffe ist und nicht mehr. Deshalb möchte ich Ihnen beliebt machen: Folgen Sie der Minderheit. Am Schluss hat der Nationalrat die Möglichkeit - ich vertraue darauf -, das CO2-Gesetz in der Frühjahrssession in den Rat zu bringen. Ich glaube, das wäre möglich. Wir werden dann in der Sommersession die Differenzbereinigung abschliessen können. Wir von der ständerätlichen Kommission werden das machen.

Dann gebe ich Frau Bundesrätin Sommaruga auch recht: Höchstwahrscheinlich reicht es bis 2021 nicht. Deshalb haben wir auch die Verlängerung bis 2023 vorgeschlagen. Wenn Sie aber jetzt die Büchse der Pandora öffnen und auf die Detailanträge eingehen, dann befürchten wir, dass noch viele andere Anliegen kommen und andere Themen eingebracht werden. Wir als ständerätliche UREK sind noch gar nicht organisiert, um in der Wintersession einen solchen Prozess zu führen. Wir haben uns noch nicht einmal konstituiert, können also jetzt die Arbeiten noch gar nicht aufnehmen. Und jetzt glauben Sie, es sei eine gute Lösung, dass wir ein Gesetz haben, das im Dezember durch die Schlussabstimmung geht. Da bin ich anderer Meinung.

Ich bitte Sie also - um Risiken zu vermeiden, dass diese Verlängerung kommt, damit wir die Themen dann auch im CO2-Gesetz angehen können -, jetzt der Minderheit zu folgen.