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Amherd Viola · Bundesrat · 2019-12-03

Amherd Viola · Bundesrat · Wallis · 2019-12-03

Wortprotokoll

Die Kommissionssprecher haben es detailliert ausgeführt: Es gibt zwischen der Version des Ständerates und der Version, die nun von der SiK des Nationalrates vorgelegt worden ist, insgesamt fünf oder sechs Differenzen, je nachdem, ob man die Artikel 63 und 66 zusammennimmt. Vier dieser Differenzen will die Kommission ausräumen, das heisst, bei vier Differenzen will sie der Version des Ständerates folgen. Bei diesen vier Punkten handelt es sich nicht um Fragen oder Themen, die das Ziel der Totalrevision beeinträchtigen oder infrage stellen. Es sind untergeordnete Punkte. In diesen Punkten können wir den Anträgen der Kommission bzw. den Beschlüssen des Ständerates folgen und diese auch unterstützen.

Wichtig ist die Differenz bei Artikel 63 und Artikel 66 betreffend den Unterhalt der privaten Schutzräume. Hier hält die Kommission an Ihrer Version fest; sie erhält damit auch die Differenz zum Ständerat aufrecht. Ich bitte Sie, auch hier der Mehrheit der Kommission zu folgen. Es ist ein wichtiger Punkt in diesem Gesetz. Ich hoffe, dass wir dann im Ständerat die Differenz ausräumen können. Es hat Missverständnisse und Unklarheiten gegeben. Wir konnten diese nun klären, auch mit einem Entwurf der Verordnung, welcher die Unterhaltspflicht betreffend private Schutzräume im Detail festhält und beschreibt.

Insgesamt bitte ich Sie also, in allen Punkten der Kommission zu folgen - Minderheiten gibt es keine -, sodass wir dieses Geschäft hier und heute rasch und effizient bereinigen können.