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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2019-12-03

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2019-12-03

Wortprotokoll

Sie haben es gehört: Diese Vorlage hat eine längere Vorgeschichte. Meine Vorgängerin hat diese Vorlage zweimal in die Vernehmlassung geschickt. Zusätzlich haben das UVEK und das Bundesamt für Raumentwicklung mit verschiedenen Ansprechpartnern intensive Diskussionen geführt. Es ist eine Gesetzesvorlage, die nicht im stillen Kämmerlein entstanden ist, sondern in einem engen und intensiven Austausch mit den Kantonen und den verschiedenen Ansprechpartnern.

Was ist das Ziel der Vorlage? Das Ziel der Vorlage ist, dass wir den Gebäudebestand ausserhalb der Bauzonen stabilisieren und längerfristig vermindern. Das ist ein wichtiger Beitrag. Ich glaube, es ist unbestritten, dass das ein Beitrag zur Schonung der Landschaft und zur Schonung des Kulturlandes ist. Dahinter steht das Grundprinzip unserer Raumplanung, nämlich das übergeordnete Ziel, dass wir die [PAGE 2036] Baugebiete klar von den Nichtbaugebieten trennen. Das steht so in der Bundesverfassung. Das ist die Grundaufgabe, die wir haben. Sonst ist irgendwann nicht mehr ersichtlich, wo ein Dorf aufhört und wo die Natur anfängt.

Diese klassische Zersiedelungsthematik beschäftigt unsere Bevölkerung sehr stark, ich habe das gemerkt. Als ich im Februar als Mitglied des Bundesrates gegen die Initiative der Jungen Grünen gekämpft habe - ich bin überzeugt, dass die Initiative nicht die richtigen Instrumente enthielt -, habe ich gesehen, dass die zunehmende Zersiedelung die Bevölkerung sehr stark beschäftigt. Deshalb glaube ich, dass wir hier schon einen Auftrag haben, jetzt etwas zu tun.

Wir hatten die Revision RPG 1. Sie erinnern sich, es gab ein Referendum dagegen. Die Bevölkerung hat die RPG 1 unterstützt. Ich glaube, wir dürfen heute sagen, dass die RPG 1 wirkt. Die RPG 1 bezieht sich aber auf die Frage der Bauzonen, also darauf, was innerhalb der Bauzonen möglich ist. Das Ausweiten der Bauzonen in dem Ausmass, wie es früher der Fall war, konnte gestoppt werden. Die RPG 1 wirkt. Die Kantone setzen sie mit grosser Arbeit, mit grossem Engagement um. Das ist das, was die Bevölkerung auch erwartet.

Wenn Sie jetzt sagen: "Lassen wir mal etwas Zeit verstreichen, bevor wir mit einer Revision RPG 2 kommen, damit die Kantone ihre Arbeit bei der RPG 1 machen können", dann muss ich Ihnen sagen, dass Sie da eine Entwicklung übersehen. Gerade weil die RPG 1 wirkt, haben wir jetzt zusätzlichen Druck, in die Zonen ausserhalb der Bauzonen, in die Landwirtschaftszonen auszuweichen. Gerade weil die RPG 1 wirkt, ist es umso wichtiger, dass Sie jetzt auch sagen, was ausserhalb der Bauzonen passieren darf und was dort nicht geschehen soll.

Gerade dass die RPG 1 wirkt, ist ein gutes Argument für die RPG 2. Sonst haben Sie einfach diesen Druck, diese Ausweichbewegungen. Das wird uns von den Kantonen bereits zurückgemeldet. Das ist ja genau das, was Sie verhindern wollten. Sie wollen ja nicht in den Bauzonen Ordnung schaffen und dann dafür ausserhalb der Bauzonen, in den Landwirtschaftszonen, noch mehr Zersiedelung haben. Wenn Sie die Zersiedelung stoppen wollen und einen Beitrag leisten wollen, dann genügt es eben nicht, dass man zur Revision RPG 1 Ja gesagt hat, sondern dann müssen Sie jetzt auch sagen, was ausserhalb der Bauzonen möglich sein soll und was nicht.

Was Ihnen der Bundesrat an Neuerungen präsentiert, sind Vorschläge, wie man den spezifischen kantonalen und regionalen Besonderheiten besser Rechnung tragen kann. Es ist ja so: Die Bedürfnisse in einem Kanton wie Waadt oder Bern sind nun einmal anders als jene in einem Kanton wie Graubünden oder Wallis. Das ist absolut offensichtlich. Deshalb brauchen wir schweizweit einheitliche Regeln für das Bauen ausserhalb von Bauzonen, gleichzeitig aber auch genügend Flexibilität für die Kantone, damit sie den spezifischen Situationen in ihrem Gebiet Rechnung tragen können. Das zentrale Instrument dafür ist der Planungs- und Kompensationsansatz. Dieser Ansatz gibt den Kantonen mehr Kompetenzen, aber er gibt ihnen auch mehr Flexibilität, also mehr Flexibilität, aber gleichzeitig auch mehr Verantwortung. Das Prinzip dieses Planungs- und Kompensationsansatzes ist einfach: Es besagt nämlich, dass, wer ausserhalb der Bauzonen baut, der Natur anderswo etwas zurückgeben muss. Ein einfaches Prinzip! Wie sie das tun, darin haben die Kantone mit diesem Ansatz sehr viele Gestaltungsmöglichkeiten.

Es ist so - es wurde von einigen gesagt und auch in der Kommission moniert -, dass die Revision RPG 2 das Thema "Bauen ausserhalb der Bauzonen" sehr breit angeht. Ich habe Ihrer Kommission gesagt, dass der Bundesrat bereit ist, wenn sie die Vorlage berät, noch einmal zu schauen, ob man vielleicht stärker auf die Kernanliegen fokussieren möchte bzw. ob man diese Vorlage auf die eigentliche Frage, nämlich die Stabilisierung der Anzahl Gebäude ausserhalb der Bauzonen, fokussiert. Dieses Angebot hat der Bundesrat gemacht. Gleichzeitig hat Ihre Kommission, wenn sie dann diese Vorlage berät, die Möglichkeit, im Hinblick auf die neue Landschafts-Initiative, für die ja bereits Unterschriften gesammelt werden, Antworten zu finden und einen griffigen indirekten Gegenvorschlag auszuarbeiten.

Ich bitte Sie, auf diese Gesetzesvorlage einzutreten. Ich bitte Sie, die Arbeit zu machen, die Sie der Bevölkerung auch in Aussicht gestellt haben. Sie haben der Bevölkerung bei der Revision RPG 1 gesagt, es kommt dann noch die zweite Vorlage. Wenn Sie jetzt nicht auf diese Vorlage eintreten, weiss ich nicht ganz genau, was Sie dann der Bevölkerung sagen, wenn die Landschafts-Initiative kommt.

Ich habe heute in verschiedenen Voten Argumente gegen die Vorlage gehört. Man hat gesagt, man mag den Planungs- und Kompensationsansatz nicht. Ich habe gehört, man will zuerst die Kantone arbeiten lassen. Ich habe gehört: jetzt nicht, so nicht, das nicht. Ich habe aber heute Morgen von Ihnen wenig bis nichts dazu gehört, was Sie denn eigentlich wollen. Irgendwann werden Sie sagen müssen, was Sie wollen - nicht was Sie nicht wollen. Dafür müssen Sie auf eine Gesetzesvorlage eintreten, und dann können Sie dort sagen, was Sie wollen. Der Bundesrat bietet Ihnen Hand, diese Lösungen mit Ihnen zusammen zu erarbeiten. Aber nicht einzutreten und nur zu sagen, was man nicht will, genügt nicht, wenn Sie der Bevölkerung Antworten geben wollen.

Ich sage es noch einmal: Ich gehe davon aus, dass die Landschafts-Initiative zustande kommen wird. Spätestens dann wird die Bevölkerung von Ihnen erwarten, dass Sie eben sagen, was Sie tun, um die Zersiedelung in der Landwirtschaftszone zu stoppen. Dann erwartet die Bevölkerung von Ihnen aber konkrete Antworten. Ich denke, es wäre gut, es wäre sinnvoll, wenn Sie die Arbeit jetzt aufnähmen. Wir unterstützen Sie gerne dabei.[GZ]

Ich bitte Sie, auf diese Vorlage einzutreten.