Schmid Samuel · Bundesrat · 2002-09-25
Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2002-09-25
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen ebenfalls, die Anträge der Mehrheit bzw. der Kommission zu unterstützen.
Was den Grundsatz bei den Anträgen Bernasconi anbelangt, so wird hier die Rückkehr zu einem System verlangt, das selbst die überwiegende Zahl der Kantone nicht mehr wünscht, weil sie zum Grundsatz der Zuständigkeitsfinanzierung stehen. Jetzt hat das natürlich Konsequenzen, denn die Grundsatzdiskussion wurde bzw. wird im Zusammenhang mit dem neuen Finanzausgleich geführt. Wenn wir jetzt Gesetze machen, die in diesem Bereich Regelungen vorsehen, müssten wir logischerweise dieser Leitlinie folgen und die Finanzierung jener Stelle überlassen, welche die entsprechende Zuständigkeit hat. Für die hier angesprochenen Fälle sind dies die Kantone. Für die Ausbildung im Zivilschutz sind neu die Kantone zuständig. Konsequenterweise haben sie sich deshalb grossmehrheitlich auch einverstanden erklärt, die Finanzierung der Grundausbildung zu übernehmen. Bis heute hat der Bund je nach Finanzkraft der Kantone lediglich 30 bis 40 Prozent der Ausbildungskosten übernommen.
Schliesslich ist zu betonen, dass der Bund künftig mit der Erarbeitung aller Ausbildungsunterlagen für die Grundausbildung von Mannschaft und Kadern gesamtschweizerisch eine Unité de doctrine anstrebt und erreichen will. Ferner finanziert er die Ausbildung von gewissen Kadern und Spezialisten sowie die Ausbildung des Lehrpersonals mit. Deshalb - dort liegt die Zuständigkeit beim Bund - sieht die Gesetzessystematik eine entsprechende Aufteilung vor: Die Kosten werden also dort anfallen, wo die jeweilige Zuständigkeit gegeben ist.
Das sind die Gründe, welche gegen die Anträge Bernasconi sprechen.
Was schliesslich den Antrag der Minderheit Freund anbelangt, beantrage ich ebenfalls Ablehnung.
Ich weise darauf hin, dass Artikel 43 Buchstabe d - es geht dort um das standardisierte Material - verknüpft ist mit Artikel 71 Absatz 1 Buchstabe f. Es handelt sich um jenes Material, das vom Bund beschafft und auch bezahlt wird. Im Gegensatz zu heute wird dieses Material nicht mehr fix vorgeschrieben, sondern im Kontext der aktuellen sicherheitspolitischen Bedrohungslage und des Bedarfs situativ bezeichnet und beschafft. Die entsprechenden Beschaffungsbegehren haben dann hier im Parlament jeweils den ganzen Budgetprozess zu durchlaufen, und Sie haben das insoweit unter Kontrolle. Die vorgeschlagene Ergänzung ist deshalb nicht nötig. Und die Umschreibung im Sinne des Antrages der Minderheit wäre auch nicht so einfach, sodass wir kaum an Genauigkeit gewinnen würden.
Deshalb schlagen wir auch hier, unserer Logik folgend, Ablehnung des Antrages der Minderheit vor.