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Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2019-12-03

Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2019-12-03

Wortprotokoll

Ich beginne mit der Bundesversammlung: Der Aufwand reduziert sich hier gegenüber dem Vorjahr um total 4,1 Millionen Franken auf 110,4 Millionen Franken, weil das Bundesamt für Polizei, das Fedpol, auf die Weiterverrechnung des Aufwandes für das Sicherheitspersonal im Parlamentsgebäude verzichtet hat.

Zum Bundesrat: Der Personalaufwand im Umfang von rund 9 Millionen Franken setzt sich zusammen aus der Besoldung der Magistraten, rund 4 Millionen, sowie der Ruhegehälter der Magistraten, rund 5 Millionen Franken. Der Sach- und Betriebsaufwand reduziert sich um rund 5 Millionen Franken, da der Lufttransportdienst der Luftwaffe sowie die Repräsentationstransporte Schiene und Strasse der Logistikbasis der Armee dem Bundesrat nicht mehr verrechnet werden.

Zur Bundeskanzlei: Der Eigenaufwand in der Höhe von rund 70 Millionen Franken setzt sich aus dem Globalbudget der Bundeskanzlei und des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten sowie dem Einzelkredit für das Programm "Realisierung und Einführung Gever Bund" (Genova) zusammen. Insgesamt nimmt der Aufwand gegenüber dem Vorjahr jedoch um 7,5 Millionen Franken ab, weil das Programm voraussichtlich erst 2020 abgeschlossen wird. Dies ist später als ursprünglich vorgesehen, und zwar wegen beschaffungsbedingter Verzögerungen.

Ich komme bereits zu den Gerichten und beginne mit dem Bundesgericht: Das Globalbudget des Bundesgerichtes deckt die Kosten der Richter, des Personals und der Infrastruktur, die notwendig sind, um die Geschäfte des Bundesgerichtes innert angemessener Frist zu erledigen. Der Voranschlag und der integrierte Aufgaben- und Finanzplan schreiben das bisherige Budget fort, trotz Erhöhung des Personalbestandes um eine Vollzeitstelle bei den Gerichtsschreibern. Die Mittel wurden aus den vorhandenen Personalbudgets finanziert. Die grössten Abweichungen beim Bundesgericht betreffen einerseits die Kosten der Ruhegehälter der Magistratspersonen - plus 1,8 Millionen auf 13,7 Millionen Franken infolge Erreichen des Rentenalters von mehreren Bundesrichtern in den nächsten Jahren - und andererseits die Kosten für das Projekt "Digitalisierung der Justiz". Dieses Projekt verursacht höhere Kosten, die bis 2023 rund 3 Millionen Franken betragen werden.

Zum Bundesstrafgericht: Der Voranschlag 2020 bewegt sich auch hier im Rahmen des Vorjahres, abgesehen von der Reduktion um rund 0,5 Millionen Franken aufgrund der Neubewertung der Aufwände der Berufungskammer. Im Jahr 2020 entfallen 83 bzw. 88 Prozent der Globalbudgets auf den Personalaufwand. Der Rest ist Betriebs- und Sachaufwand.

Zum Bundesverwaltungsgericht: Der Aufwand beträgt rund 84 Millionen Franken, der Ertrag 4 Millionen Franken. Der Aufwand sinkt gemäss Voranschlag 2020 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2021-2023 gegenüber dem Vorjahr um 2,2 Millionen Franken. Der Voranschlag weist einen um 1,9 Millionen Franken tieferen Personalaufwand und einen um 0,3 Millionen Franken tieferen Informatiksachaufwand aus. Für externe Dienstleistungen wird eine leichte Erhöhung von 0,22 Millionen Franken veranschlagt.

Ich komme zur Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft: Im Jahr 2020 beträgt deren Aufwand 1,6 Millionen Franken. Gegenüber dem Voranschlag 2019 steigt der Aufwand um rund 300[NB]000 Franken, weil zur Stärkung der Aufsichtsbehörde weitere personelle Ressourcen im Sekretariat notwendig sind. Zudem haben wir hier einen Nachtragskredit zu genehmigen, welcher sich auf 350[NB]000 Franken beläuft; dies, weil für die notwendigen Untersuchungen im Disziplinarverfahren betreffend Bundesanwalt Michael Lauber zusätzliches Personal benötigt wurde.

Zur Bundesanwaltschaft: Im Voranschlag 2020 beträgt der Aufwand der Bundesanwaltschaft 70,7 Millionen Franken, der Ertrag 1,2 Millionen Franken. Gegenüber dem Vorjahr steigen die Aufwendungen um 4 Millionen. Die Bundesanwaltschaft benötigt zusätzliche Ressourcen im Personalbereich, um die Arbeit im Kerngeschäft zu bewältigen und die Entwicklung der Organisation sicherzustellen. Rund die Hälfte der zusätzlichen Aufwendungen betrifft zusätzliche Ressourcen beim Personal.

Am Schluss noch zum Bundespatentgericht: Dazu gibt es keine Bemerkungen, da der Voranschlag 2020 im Wesentlichen den Voranschlag 2019 fortschreibt und Aufwand und Ertrag somit rund 2,2 Millionen Franken betragen.

Das sind meine Ausführungen zu Behörden und Gerichten. [PAGE 1025]

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