Cassis Ignazio · Bundesrat · 2019-12-03
Cassis Ignazio · Bundesrat · Tessin · 2019-12-03
Wortprotokoll
Es wurden in beiden Räten verschiedene Vorstösse zum Thema Pilatus eingereicht. Sie signalisieren ein starkes Engagement für den Werkplatz Schweiz. Ich danke Ihnen dafür und möchte eingangs festhalten, dass der Bundesrat den Handlungsbedarf im Bereich des BPS anerkennt. Darum empfiehlt er auch das Postulat Schilliger 19.4297 zum gleichen Thema zur Annahme. Rechtssicherheit ist die wichtigste Standortbedingung für eine florierende Wirtschaft und für den Wohlstand.
Nebst der vorliegenden Motion wurden in beiden Räten andere Motionen eingereicht, welche Anpassungen beim BPS verlangen. Diese Motionen lehnt der Bundesrat aus formellen Gründen ab. Eine interdepartementale Arbeitsgruppe ist daran, mögliche Lösungen zu überprüfen. Mit der Annahme der Motionen würde sich der Bundesrat auf einen bestimmten Lösungsweg festlegen - einen Lösungsweg, der vielleicht nicht der zielführendste wäre. Die Vorschläge des Bundesrates zum weiteren Vorgehen bei diesem Gesetz werden im ersten Quartal des nächsten Jahres vorliegen.
Gerne gehe ich noch kurz auf die hier vorliegende Motion der SiK-N ein: Diese verlangt, dass der Bundesrat eine über das Söldnerwesen hinausgehende Interpretation des BPS stoppt, bis entweder ein Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes vorliegt oder die eidgenössischen Räte über eine Anpassung des BPS beraten haben. Das BPS ist nicht nur ein Söldnergesetz. Das Söldnertum wird in Artikel 8 verboten. Aber schauen Sie sich doch Artikel 4 des Gesetzes genauer an! Artikel 4 ist mit dem Begriff "private Sicherheitsdienstleistungen" viel breiter gefasst. Das war der Entscheid des Parlamentes.
Der Bundesrat ist verpflichtet, die Gesetze anzuwenden. Die Nichtanwendung eines Gesetzes aufgrund einer Motion und die Umgehung der üblichen gesetzgeberischen Verfahren ist aus rechtsstaatlichen Gründen keine Option. Aber wie gesagt, der Bundesrat anerkennt den Handlungsbedarf. Er schlägt einfach ein anderes Vorgehen vor. Darum empfiehlt Ihnen der Bundesrat, die vorliegende Motion abzulehnen.
Nun zwei Worte zum Fall Pilatus: Das EDA ist angesichts der führenden Rolle Saudi-Arabiens und der Vereinigten Arabischen Emirate im Jemen-Konflikt im Prüfverfahren zum Schluss gekommen, dass die Erbringung logistischer Unterstützung für die Streitkräfte dieser Länder durch Pilatus nicht mit den aussenpolitischen Zielen des Bundes vereinbar ist. Der entsprechende Grundsatz ist in Artikel 1 Buchstabe b BPS festgelegt. Deshalb wurde am 26. Juni 2019 ein Verbot ausgesprochen. Insgesamt hat das EDA bis heute in den vier Jahren der Anwendung dieses Gesetzes 2 von 65 Sicherheitsdienstleistungen der Firma Pilatus verboten - 2 von 65! Oder anders gesagt: 63 von 65 wurden bewilligt.
Eine Beschwerde von Pilatus gegen diesen Entscheid ist am 20. August 2019 beim Bundesverwaltungsgericht eingegangen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt läuft die Vernehmlassung der Verfahrensparteien durch das Gericht. Das Bundesverwaltungsgericht hat im Fall Pilatus aufschiebende Wirkung gewährt. Somit kann Pilatus seine Tätigkeit heute und während des Verfahrens weiterhin ausüben.
Dann komme ich zur interdepartementalen Arbeitsgruppe: Das Wirtschaftsdepartement und das EDA haben bereits zu Beginn des Jahres gesehen, dass eine gewisse Inkohärenz in der Auslegung dieser Gesetzesgrundlagen vorliegen könnte. Deshalb haben wir Ende Februar dieses Jahres eine interdepartementale Arbeitsgruppe eingesetzt, um das Zusammenspiel der gesetzlichen Grundlagen im Bereich Kriegsmaterial, Güterkontrollgesetz und Sicherheitsdienstleistungen zu untersuchen. Die Arbeitsgruppe setzt sich zusammen aus Vertretern meines Departementes, des WBF, des EJPD und des VBS. Ziel der interdepartementalen Arbeitsgruppe ist es zu prüfen, ob es im Bereich des BPS Anpassungen braucht zwecks Koordination der unterschiedlichen Verfahren und der Vermeidung von Kohärenzproblemen. Wir wollen nicht nur einen One-Stop-Shop, sondern eine kohärente Auslegung der drei verschiedenen Gesetze. [PAGE 2050]
Die Arbeitsgruppe hat zwischenzeitlich den Handlungsspielraum ausgelotet und definiert. Gestützt auf diese Analyse ist die interdepartementale Arbeitsgruppe daran, Handlungsoptionen im Bereich des BPS zu erarbeiten, um eine bessere Kohärenz zwischen den Gesetzen und den Entscheiden zu erreichen. Aber auch die Vorschläge der verschiedenen Motionen werden in die Analyse des Bundesrates aufgenommen. Es sind grundsätzlich Optionen in folgenden drei Handlungsfeldern denkbar:
1.[NB]Eine einheitliche Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe.
2.[NB]Die Änderung der Verordnung zum BPS, zum Beispiel mit der Einführung einer formellen Konsultation des SECO, wobei dann umstrittene oder politisch wichtige Entscheide in den Bundesrat getragen werden. Dies ist heute zum Beispiel im Bereich Kriegsmaterialgesetz und Güterkontrollgesetz so geregelt, nicht aber im BPS.
3.[NB]Eine eigentliche Revision des BPS. Denkbar wären hier zum Beispiel eine Einschränkung des Dienstleistungsbegriffs, eine Ausnahmeregelung bei bereits über das Güterkontrollgesetz oder das Kriegsmaterialgesetz bewilligten Exporten oder auch die Beschränkung des BPS auf ein reines Söldnerverbot.
Am Schluss werden Sie entscheiden; wir sind in einem Gesetzgebungsprozess.
Zusammengefasst: Der Bundesrat wird unabhängig davon, ob das Postulat Schilliger vom Nationalrat angenommen wird oder nicht, dem Parlament mit einem Bericht verschiedene Handlungsoptionen unterbreiten, um die Rechtssicherheit im Bereich des BPS für die Schweizer Wirtschaft zu gewährleisten.
Aus den vorhin erwähnten rechtsstaatlichen Gründen empfiehlt Ihnen der Bundesrat die vorliegende Motion zur Ablehnung.