Wasserfallen Kurt · Nationalrat · 2002-09-25
Wasserfallen Kurt · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-09-25
Wortprotokoll
Sie sehen, dass der Minderheitsantrag zu den Absätzen 1 und 1bis quer durch die Fraktionen unterstützt wird. Ich verweise zuerst einmal auf die Artikel 5 und 6, in denen die Aufgaben des Bundes und die Aufgaben der Kantone betreffend den Bevölkerungsschutz umschrieben sind. In Artikel 5 Absatz 1 heisst es: "Im Einvernehmen mit den Kantonen kann der Bund die Koordination und allenfalls die Führung bei Ereignissen übernehmen". Meine Minderheit möchte diesem Gedanken in Artikel 27 Absatz 1 nachleben, indem sie Ihnen beantragt, die Formulierung "nach Anhörung der Kantone" einzufügen. An und für sich ist das eine Selbstverständlichkeit; aber man muss es immer wieder sagen, vor allem wenn es um das Aufgebot für Einsätze geht. "Aufgebot" hat für mich immer Befehlscharakter: Die Leute haben zu kommen, ob sie wollen oder nicht und ob die Führung der Kantone sie abgeben will oder nicht.
Die Kantone haben jetzt die Verantwortung für den Zivilschutz. Die Kantone werden Planungen und Einsatzdispositive machen, und sie werden ihre Leute bei Ereignissen, wie sie in den Buchstaben a, b, und d von Artikel 27 Absatz 1 aufgeführt sind, auch einsetzen wollen. Sie haben selbstverständlich ihre eigenen Bedürfnisse; das ist ganz klar. Die gegenseitige Hilfe steht hier überhaupt nicht zur Debatte; sie ist für mich eigentlich klar.
Nach dem Minderheitsantrag Banga zu Artikel 27 Absatz 2bis sollen auch noch die Gemeinden hineinbefehlen und Leute abziehen können. Wenn man etwas anordnen will, wenn man etwas führen will, wenn man etwas befehlen will, dann sollte man auch wissen, welche Kräfte einem eigentlich zur Verfügung stehen. Dann kann es nicht angehen, dass der Bund von sich aus einfach Schutzdienstpflichtige aufbieten kann. Anhören heisst nicht, ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen - Anhören heisst: Wenn es um Dinge geht, wie sie in den Buchstaben a, b und d von Absatz 1 angeführt sind, genügen auch Telefon- und sonstige Absprachen; das hat überhaupt nichts mit Verzögerung und sonstigen Dingen zu tun. Aber es geht nicht an, dass ein Bundesamt einfach kantonale Kräfte abzieht, ohne irgendjemanden in den Kantonen fragen zu müssen.
Darum bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit Wasserfallen zu unterstützen.