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Portmann Hans-Peter · Nationalrat · 2019-12-03

Portmann Hans-Peter · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2019-12-03

Wortprotokoll

Die bundesrätliche Vorlage 18.067 zum Kohäsionsbeitrag datiert vom 28. September 2018 und wurde in der Aussenpolitischen Kommission erstmals am 12. Februar 2019, dann erneut am 12. August 2019 und letztmals am 11. November 2019 beraten. Auch wenn wir uns hier in der Differenzbereinigung befinden, war es den Kommissionsmitgliedern an der letzten[NB]Sitzung ein Anliegen, die Ausgangslage bei diesem Geschäft - auch mit Blick auf die neue Zusammensetzung des Rates - nochmals in den Grundzügen festzuhalten.

Die Kohäsion ist ein Ausgleichssystem innerhalb des Binnenmarktes der EU und vergleichbar mit unserem nationalen Finanzausgleich. Wer am Binnenmarkt teilnehmen will, ist verpflichtet, in den EU-Kohäsionstopf einzuzahlen. Der Schweizer Beitrag ist zwar nicht direkt verknüpft mit unseren Bilateralen Verträgen, wird aber seitens der EU als eines der Marktzugangskriterien für die Schweiz betrachtet. Indem die Schweiz aber nicht in den EU-Topf in Brüssel einbezahlt, sondern selber bestimmen kann, welche Förderungsprojekte damit unterstützt werden sollen, ist es uns gelungen, zu einem Bruchteil der sonst geltenden Berechnungsfaktoren eine auf freiwilliger, aber solidarischer Basis gründende Sonderregelung mit der EU zu erlangen, um den Zugang zum EU-Binnenmarkt zu erhalten. Vergliche man unsere Beiträge mit den EU-Regelungen, so würden sie jährlich irgendwo zwischen 4 Milliarden wie bei Österreich und 9 Milliarden wie bei den Niederlanden figurieren. Der hier vorliegende jährliche Beitrag von rund 124 Millionen ist vergleichbar mit dem Kohäsionsbeitrag von Malta, welches innerhalb der EU das Schlusslicht der Zahlenden hält.

Für eine Mehrheit Ihrer APK ist Sinn und Zweck dieses Kohäsionsbeitrages unbestritten. Eine Minderheit Ihrer Kommission ist der Meinung, dass die Schweiz bereits einen grossen Beitrag an die EU leistet, indem wir einerseits viele Dienstleistungen und Produkte abkaufen und andererseits in die EU-Staaten investieren. Dieser Minderheitsmeinung wurde in der Kommission entgegengehalten, dass im Jahr 2018 für die Schweiz der Handel mit der EU ganze 60 Prozent des gesamten Aussenhandelsvolumens betrug, während aufseiten der EU der Handel mit der Schweiz nur gerade einmal 3,1 Prozent des europäischen Handelsvolumens ausmachte. Stellt man diese Abhängigkeitsgewichtung auch noch in den Kontext der Konsumentenmärkte von 8,5 Millionen Menschen in der Schweiz gegenüber 500 Millionen innerhalb der EU, dann ergibt sich eine Wertbarkeit von 260 Franken auf jeden EU-Bürger oder jede EU-Bürgerin und - hören Sie gut zu - von 13 800 Franken auf jeden Schweizerbürger oder jede Schweizerbürgerin, was für uns in der Schweiz einen 50-mal höheren Wert bedeutet.

Weiter hat sich die Kommission nochmals intensiv mit Artikel 1 Absatz 1bis befasst, welcher die Freigabe der Gelder erst dann erlaubt, wenn keine diskriminierenden Massnahmen gegen die Schweiz mehr bestehen. Die Umsetzung dieser Bestimmung wurde in der APK mit Hinweis auf die bundesrätliche Stellungnahme auf die Interpellation Pfister Gerhard 19.4299 wie folgt erläutert:

Rechtliche Verpflichtungen über einen Beitrag geht die Schweiz erst mit dem Abschluss der für die einzelnen Projekte notwendigen bilateralen Abkommen mit den Partnerländern ein. Vor der Unterzeichnung dieser bilateralen Abkommen muss sichergestellt sein, dass das Kriterium der Nichtdiskriminierung erfüllt ist. Zwar besteht in den Beziehungen zwischen den Staaten kein allgemeines Diskriminierungsverbot, bei der Börsenäquivalenz, welche nicht Teil der Bilateralen Verträge ist, könnte es sich aber gemäss WTO-Recht um eine Verletzung der völkerrechtlichen Norm des Gleichbehandlungsgebots handeln, weil wir hier im Vergleich zu anderen Drittstaaten tatsächlich diskriminiert werden.

Wird das Parlament in dieser Session die vorliegende Botschaft verabschieden, dann wird der Bundesrat der EU mitteilen, dass im Sinne der Sicherheit und des Wohlstands in Europa, auch in den Partnerländern im Osten, jetzt die Verhandlungen zu den einzelnen Projekten aufgenommen werden können, die Schweiz aber nicht diskriminiert werden wolle und somit dieser Antidiskriminierungsartikel vor der Unterzeichnung der bilateralen Projektabkommen neu beurteilt werde.

Weiter musste sich die APK mit einem neuen Antrag Nussbaumer zu Artikel 1bis befassen. Hier will man wieder die Elemente zum EU-Programm Erasmus plus, zum Rahmenprogramm Horizon Europe und zum Rahmenprogramm Kreatives Europa aufnehmen. Die Mehrheit der APK ist der Meinung, dass diese Zusätze die Umsetzung der Vorlage aufgrund der Themenvermischung nur erschweren würden und auch aus inhaltlicher Sicht nicht notwendig seien, weil dazu parallel bereits die Prozesse zur Realisierung laufen.

Zum Thema Erasmus plus gibt es bereits die Motion 17.3630, welche in der Umsetzungsphase ist, aber das Programm selber erst von 2021 bis 2027 betrifft, womit also eine Verknüpfung mit dem Kohäsionsbeitrag schon zeitlich gar nicht möglich ist.

Beim Thema Horizon Europe hat der Bundesrat in Brüssel schon längst seine Teilnahme angemeldet. Im Moment figurieren wir dort aber im Antragsentwurf an die EU-Kommission zusammen mit anderen Drittstaaten auf den untersten Prioritätsrängen. Ein Vorrücken würde seitens der EU erst dann in Betracht gezogen, wenn der politische Ratifizierungsprozess zum institutionellen Rahmenabkommen vorankäme.

Beim Thema Kreatives Europa ist eine Vereinbarung gar nicht möglich, solange wir die EU-Richtlinie über die audiovisuelle Branche nicht übernehmen. Auch hier ist letztendlich das Rahmenabkommen eine Grundbedingung der EU.

Trotz diesen Erläuterungen hält die Minderheit an ihrem Antrag fest, weil es für sie entscheidend ist, die Beziehung zur EU breiter zu sehen. Man wolle mit diesem Antrag deutlich signalisieren, dass wir die Teilnahme an den Kooperationsprogrammen weiter vorantreiben möchten. Das wird in Bezug auf den Inhalt von der Kommissionsmehrheit nicht bestritten.

Ich komme zum Schluss: Ihre Kommission empfiehlt Ihnen beim Bundesbeschluss 1, welcher einen Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten in den Bereichen soziale Ungleichheiten und Berufsbildung von 1046,9 Millionen Franken vorsieht, und beim Bundesbeschluss 2, welcher einen Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten im Bereich der Migration von 190 Millionen Franken vorsieht, bei den jeweiligen Artikeln 1 Absatz 1 einstimmig, dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen. Und sie empfiehlt Ihnen mit 13 zu 11 Stimmen, den Minderheitsantrag Nussbaumer zu Artikel 1bis abzulehnen.