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Bäumle Martin · Nationalrat · 2019-12-03

Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2019-12-03

Wortprotokoll

Die parlamentarische Initiative meines ehemaligen Kollegen Thomas Weibel, die ich übernommen habe, verlangt, dass die Regelung so anzupassen ist, dass alle Patienten, die eine Spitalnotfallpforte aufsuchen, vor Ort eine bestimmte Gebühr von zum Beispiel 50 Franken bezahlen müssen. Diese wäre nicht an die Franchise oder Kostenbeteiligung anrechenbar. Es könnten Ausnahmen gemacht werden, zum Beispiel für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren oder für Patienten mit einer ärztlichen Zuweisung oder bei einer nachfolgenden stationären Behandlung.

Die Schweiz kennt ja die bewährte Tradition, dass Hausärzte in der Regel die erste Anlaufstelle für medizinische Versorgung sind. Leider müssen wir feststellen, dass in den vergangenen Jahren die Konsultationen in der Spitalnotfallaufnahme stark zugenommen haben. Dafür gibt es verschiedene Gründe. Es ist aber sehr oft so, dass es reine Bagatellfälle sind, die dann zu einer Notfallaufnahme führen. Dass eine spitalambulante Konsultation wesentlich teurer ist als eine Konsultation beim Hausarzt oder, über das Wochenende, beim Notfallhausarzt - sogar der Gang zur Apotheke ist oft ausreichend und deutlich billiger -, ist eigentlich hinreichend bekannt. Wenn diese Bagatellfälle zunehmend zu Notfallaufnahmen führen, heisst das, dass dort faktisch die Notfallorganisationen belastet oder überlastet werden. Neben den Mehrkosten, die entstehen, wird auch das medizinische Personal mehr unter Stress gesetzt, und es werden unnötige, allenfalls sogar gefährliche Wartezeiten für echte Notfälle ausgelöst.

In diesem Sinn erachtet die grünliberale Fraktion zusammen mit der Mehrheit der Kommission die vorgeschlagene Notfallgebühr als ein sinnvolles Instrument, um die Eigenverantwortung der Patientinnen und Patienten zu stärken und sie in Bagatellfällen von der Spitalnotfallaufnahme weg hin zu den Hausarztpraxen inklusive 24-Stunden-Notfall zu lenken. Das Kostenwachstum im Gesundheitswesen könnte auf diese Weise in einem Bereich etwas gedämpft werden. Es ist mir klar, dass wir im Gesundheitswesen noch viele andere Baustellen haben, bei denen es um Kosten geht. Was aber vor allem auch helfen würde: Die Notfallabteilungen der Spitäler würden entlastet, damit sie sich in der Folge vermehrt um echte Notfälle kümmern könnten.

In diesem Sinn wollen wir mit dem Vorstoss das Krankenversicherungsgesetz ändern und so die Grundlage schaffen, damit Kantone, die diesen Weg gehen wollen, das auch umsetzen können. Zum Beispiel hat der Zürcher Kantonsrat bereits in diesem Jahr eine Motion mit diesem Auftrag überwiesen. Er braucht dazu aber eine gesetzliche Grundlage auf Bundesebene. Auch in anderen kantonalen Parlamenten wurden ähnliche Vorstösse eingereicht. In diesem Sinn steht diese Notfallgebühr nicht im Widerspruch zu anderen angedachten lenkenden Massnahmen, wie sie zum Teil schon vorhanden sind, so z. B. zu einer Triage mit Notfallnummer oder auch zur örtlichen Kombination von Notfallpraxen mit Hausarztpraxen.

Ich bitte Sie in diesem Sinn, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.