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Pfister Gerhard · Nationalrat · 2019-12-03

Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2019-12-03

Wortprotokoll

Es geht hier um die Frage der Unabhängigkeit bzw. der Unterstellung von Kommissionssekretariaten. Diese sind ja eigentlich in einer Zwischenstellung. Einerseits sind sie administrativ den Parlamentsdiensten unterstellt, andererseits als Sekretariate zur[NB]Unterstützung der politischen Kommissionen, also des Parlamentes, verpflichtet. Im Sinne einer Klärung möchte die SPK-N folgende fünf Fragen diskutieren bzw. regeln:

1.[NB]Was bedeutet es, wenn in Artikel 65 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes Folgendes steht: "Sind Dienststellen der Parlamentsdienste für Organe der Bundesversammlung tätig, so arbeiten sie nach deren Weisungen"? Was bedeutet das z.[NB]B., wenn dem Sekretariat eine Weisung von einer Kommission erteilt wird und die Befugnisse der Parlamentsdienste durch die Verwaltungsdelegation oder andere Gremien der Parlamentsdienste so interpretiert werden, dass sie das Sekretariat anweisen, den Weisungen der Kommission nicht Folge zu leisten? Wer entscheidet dann, was gilt: die Verwaltung oder das Parlament?

2.[NB]Die Kommission will klären, was genau unter Unterstützungsleistungen verstanden wird und was diesbezüglich erwartet werden kann.

3.[NB]Die Aufsicht über die Parlamentsdienste soll neu geregelt oder es soll mindestens über sie diskutiert werden. Es braucht in diesem Aufsichtsorgan eine Vertretung aller grösseren Fraktionen. Es braucht mehr Kontinuität, mehr Erfahrung und auch mehr Wissen. Die Mitglieder dieser Aufsicht sollen unabhängig von den Parlamentsdiensten sein, d. h., sie sollen nicht zu stark auf Dienstleistungen der Parlamentsdienste angewiesen sein. Das ist bei der Verwaltungsdelegation aber der Fall.

4.[NB]Die Anhörung der Kommissionspräsidentinnen und -präsidenten vor der Anstellung von Kommissions- oder Delegationssekretärinnen und -sekretären wird faktisch als blosse Information ausgeübt. Es stellt sich die Frage, ob das Parlament - konkret die Präsidentinnen und Präsidenten der Kommissionen - bei der Anstellung einer Person für eines der wichtigsten Ämter für die Ausübung seiner Arbeit erstens nicht zumindest echt angehört werden soll und zweitens nicht auch in das Auswahlprozedere bis hin zur Entscheidung einbezogen werden soll. Dies würde die Unabhängigkeit der Kommissionen von der Administration stärken.

Mit Schreiben vom 22. November 2019 informierte die Verwaltungsdelegation die SPK, dass nach ihrer Ansicht die Umsetzung dieser Forderung der SPK ohne gesetzliche Änderung möglich sei. Ohne dass dieses Schreiben in der Kommission diskutiert werden konnte, gestatte ich mir die persönliche Einschätzung, dass auch dieses Schreiben nicht den Abklärungsbedarf der SPK erfüllt - auch in diesem Punkte nicht - und daher zu keinem anderen Entscheid der SPK geführt hätte.

5.[NB]Wenn Kommissionen entscheiden, dass für Abklärungen Expertentätigkeit nötig ist, die man entschädigen muss oder will, dann muss das in die Kompetenz der Kommissionen und nicht in die der Administration fallen.

Nach der Diskussion in Ihrer SPK wurden diese Fragen und Forderungen von Ihrer SPK einstimmig beschlossen. Die SPK-S lehnte diese parlamentarische Initiative ab, weswegen sie jetzt in Ihren Rat kommt. Die SPK-S verneinte den Handlungsbedarf mehrheitlich. Aus Sicht Ihrer Kommission lohnt es sich aber, diese Fragen mindestens einmal zu klären und allenfalls mindestens die eine oder andere Praxisänderung zu erwirken, die klar über das hinausgeht, was die Verwaltungsdelegation in ihrem Schreiben vom 22. November erwähnt.

Ihre Kommission beschloss ohne Gegenantrag, an ihrem Antrag auf Folgegeben festzuhalten, und ich bitte Sie namens der Kommission, das Gleiche zu tun.