Gmür Alois · Nationalrat · 2019-12-04
Gmür Alois · Nationalrat · Schwyz · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2019-12-04
Wortprotokoll
Am 21. August hat der Bundesrat die Botschaft zum Voranschlag 2020 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2021-2023 verabschiedet. Einen Monat später, am 20. September, hat er den Nachtrag II zum Voranschlag 2019 und am 16. Oktober den Nachtrag IIa zum Voranschlag 2019, bei dem es explizit um den Nachtragskredit für die Honorierung von Bürgschaften des Bundes aus dem Bürgschaftsrahmenkredit für die Sicherung eines ausreichenden Bestandes an Hochseeschiffen unter Schweizer Flagge geht, verabschiedet. Ebenfalls reichte der Bundesrat am 27. September den Finanzkommissionen eine Nachmeldung in der Höhe von 148,4 Millionen Franken für den Voranschlag 2020 betreffend die neue Finanzierungsvereinbarung mit der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) ein.
Ihre Finanzkommission hat vom 18. bis 20. November alle diese Botschaften im Rahmen des gesamten Budgets beraten.
Der Voranschlag geht von einem Wachstum des realen BIP von 1,7 Prozent und des nominellen BIP von 2,3 Prozent aus. Es wird davon ausgegangen, dass die Teuerung 0,6 Prozent beträgt. Der Voranschlag des Bundesrates sieht Ausgaben von 75,2 Milliarden und Einnahmen von 75,7 Milliarden Franken vor, woraus ein Überschuss von 435 Millionen Franken resultiert.
Gegenüber der Bundesratsvorlage beantragt Ihre Finanzkommission unter dem Strich Minderausgaben von 11,8 Millionen Franken. Nach der Beratung durch die Finanzkommission beträgt der Überschuss neu 447 Millionen Franken und der strukturelle Saldo, welcher den Handlungsspielraum gemäss den Vorgaben der Schuldenbremse bestimmt, 523 Millionen Franken. Mit anderen Worten könnte das Parlament zusätzliche Ausgaben in der Höhe von 523 Millionen Franken beschliessen, und der Voranschlag wäre auch mit einem Defizit von etwa 100 Millionen Franken immer noch schuldenbremsenkonform. Der Nationalrat ist Zweitrat.
Bei den Einnahmen ist der Anstieg der Einnahmen aus der direkten Bundessteuer bei den natürlichen Personen gegenüber dem laufenden Jahr um 3,8 Prozent bemerkenswert. Darin zeigt sich, dass das Primäreinkommen der Haushalte steigt. Bei den juristischen Personen rechnet der Bundesrat mit 2,3 Prozent mehr Einnahmen gegenüber 2019. Das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) führt ab 2020 unter anderem wegen der höheren Dividendenbesteuerung zu grösseren Einnahmen. Die Einnahmen aus der Verrechnungssteuer steigen wie in den letzten Jahren mit 5,1 Prozent nach wie vor beachtlich. Die Einnahmen aus der Mehrwertsteuer wachsen im Gleichschritt mit der nominalen Wirtschaftsleistung. Die Totaleinnahmen steigen gegenüber dem Voranschlag 2019 um 1,5 Milliarden Franken. Das gibt ein Wachstum von 2,1 Prozent.
Die Ausgaben nehmen im Jahr 2020 um 3,8 Prozent, das heisst um 2,7 Milliarden Franken, zu. Das ist vor allem auf die STAF zurückzuführen. Die STAF führt zu Mehrausgaben von 1,8 Milliarden Franken. Die übrigen Ausgaben wachsen langsamer als die Wirtschaft.
Die Bruttoschulden sinken im Jahr 2020 um rund 2,3 Milliarden Franken auf 93,7 Milliarden Franken. Die Reduktion ergibt sich aus dem erwarteten Finanzierungsüberschuss und dem Abbau von flüssigen Mitteln. Auch in den Finanzplanjahren 2021-2023 wird von weiter sinkenden Schulden ausgegangen.
Aus der Kommissionsberatung erwähne ich jetzt nur die Änderungen, die die Mehrheit der Kommission beschlossen hat. Gegenüber der Botschaft des Bundesrates wurden neun Beträge aufgestockt. Es sind dies: 0,7 Millionen Franken beim Bundesstrafgericht; 4 Millionen bei der ausserschulischen Kinder- und Jugendförderung; 10 Millionen im BASPO für Sportverbände und andere Organisationen; 5 Millionen für nationale Sportanlagen; 2,3 Millionen für Schweiz Tourismus; 0,5 Millionen beim Bundesamt für Landwirtschaft für das Kompetenzzentrum Boden; 2,5 Millionen beim Bundesamt für Landwirtschaft für höhere Forschungsbeiträge; 3 Millionen bei den Direktzahlungen Landwirtschaft; 15,5 Millionen bei der höheren Berufsbildung. Mit zusätzlichen 154,4 Millionen Franken wurde die Nachmeldung für die neue Vereinbarung mit der Nagra akzeptiert und eingestellt.
Die Kommissionsmehrheit beschloss drei Kürzungen: 27 Millionen Franken bei den Betriebsausgaben der Bundesasylzentren; 12,8 Millionen bei der Sozialhilfe Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge; bei den Institutionen der Forschungsförderung wurde um 15,5 Millionen gekürzt, respektive der Betrag wurde innerhalb des Departementes zur höheren Berufsbildung verschoben.
Der Bundesbeschluss Ia über den Voranschlag für das Jahr 2020 wurde mit 24 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.
Der Bundesbeschluss Ib über die Planungsgrössen im Voranschlag für das Jahr 2020 wurde mit 25 zu 0 Stimmen einstimmig angenommen.
Beim Bundesbeschluss II über den Finanzplan für die Jahre 2021-2023 wurde keine Abstimmung durchgeführt.
Die Bundesbeschlüsse III und IV über die Entnahmen aus dem Bahninfrastrukturfonds respektive aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds für das Jahr 2020 wurden mit 25 zu 0 Stimmen einstimmig genehmigt.
Beim Nachtrag II zum Voranschlag 2019 beantragt der Bundesrat 13 Nachtragskredite im Umfang von 93 Millionen Franken. Sie führen zu einer Erhöhung der budgetierten Ausgaben um 0,12 Prozent - dies entspricht dem Durchschnitt der letzten sieben Jahre, der bei 0,15 Prozent liegt. Der grösste Brocken bei diesen Nachträgen ist die Zahlung von 57 Millionen Franken in den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds. Die Vorgaben der Schuldenbremse werden eingehalten. Die Kommission stimmte mit 17 zu 0 Stimmen bei 8 Enthaltungen dem Nachtragskredit II zu.
Ebenfalls unbestritten war der Bundesbeschluss III über die Entnahmen aus dem Bahninfrastrukturfonds für das Jahr 2019, und auch der Bundesbeschluss IV über die Entnahmen aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds für das Jahr 2019 wurde einstimmig angenommen.
Der Nachtragskredit IIa zum Voranschlag 2019 zur Honorierung von Bürgschaften des Bundes aus dem Bürgschaftsrahmenkredit für die Sicherung eines ausreichenden Bestandes von Hochseeschiffen unter Schweizer Flagge in der Höhe von 128,7 Millionen wurde intensiv diskutiert. Die Mehrheit kam zum Schluss, dass das Parlament wohl keine Alternative hat, als diesen Nachtragskredit zu bewilligen. Mit 19 zu 1 Stimmen bei 5 Enthaltungen wurde der Nachtragskredit IIa genehmigt.
Ich bitte Sie, überall der Kommissionsmehrheit zu folgen und Voranschlag sowie Nachträge zu genehmigen.