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Maurer Ueli · Bundesrat · 2019-12-04

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2019-12-04

Wortprotokoll

Sie haben sehr viele Zahlen gehört. Wir werden in der Detailberatung noch weiter in diesen Zahlen stochern. Ich beschränke mich daher auf einige Eckwerte. Noch einmal zusammengefasst: Das Budget, das wir Ihnen vorschlagen, weist einen Überschuss von rund 440 Millionen Franken auf. Aufgrund der Anträge, die wahrscheinlich bei Ihnen wie auch im Ständerat mehrheitsfähig sind, würde ich vermuten, dass der Überschuss am Schluss noch etwa 300 Millionen Franken betragen wird. 300 Millionen Franken - das tönt immer noch nach viel Geld. Gemessen am Gesamtbudget sind es aber etwa 0,4 Prozent. So kann man anstelle von einem Überschuss von einer Punktlandung sprechen. Das Budget, das wir Ihnen vorschlagen, ist mehr oder weniger ausgeglichen. Ich würde nicht von einem grossen Überschuss sprechen.

Vielleicht ist es gut, wenn wir uns einmal vergewissern, weshalb wir so gut dastehen, auch gerade im Vergleich zum Ausland. Es sind meiner Meinung nach insbesondere drei Punkte:

1.[NB]Die Zinszahlungen für unsere Schulden sind gesunken, dank dem sinkenden Zinsniveau. Das macht auf die letzten Jahre bezogen jährlich etwa 3 Milliarden Franken aus, die wir früher bezahlt haben und heute nicht mehr bezahlen.

2.[NB]Der zweite Punkt sind die überdurchschnittlich gewachsenen Unternehmensgewinne bzw. die Steuereinnahmen daraus. Wir haben insbesondere von dieser Entwicklung sehr gut gelebt. Die Einnahmen aus den Unternehmenssteuern sind über einige Jahre betrachtet um fast 50 Prozent gewachsen.

3.[NB]Der dritte Punkt hängt eng mit dem Unternehmensstandort und den Unternehmen zusammen. Es geht um die Verrechnungssteuern. Die Verrechnungssteuereinnahmen haben sich verschoben. Sie stammen inzwischen zu etwa 90 Prozent aus der Dividendenbesteuerung. Die Gewinne der Unternehmen werden eigentlich sozusagen doppelt besteuert: Einerseits mit den Gewinnsteuern, andererseits sind es die Verrechnungssteuern, die zu einem Teil nicht mehr zurückgefordert werden. Wir können nicht im Detail beurteilen, weshalb das so ist. Aber ein wesentlicher Punkt dürfte sein, dass sehr viele dieser Dividenden von multinationalen Unternehmen im Ausland bezahlt werden, und mit den Doppelbesteuerungsabkommen können nicht die ganzen Verrechnungssteuern zurückgefordert werden. Je nachdem sind es 5 oder 10 Prozent, die auf jeden Fall bei uns bleiben.

Wir haben zwar ein gutes Budget, aber es gibt zwei Klumpenrisiken: Das eine ist die Entwicklung der Zinsen. Dass diese steigen, ist nicht gerade in den nächsten zwei, drei Jahren anzunehmen; wir haben uns gut finanziert. Aber steigende Zinsen bleiben mittelfristig ein Klumpenrisiko. Das andere sind die grossen Unternehmen, die sehr viel mehr Steuern in der Schweiz bezahlt haben, einerseits Gewinnsteuern und andererseits Verrechnungssteuern. Das ist also das Bild.

Was haben wir aus dieser guten Situation gemacht? Es ist schon so, dass es eine sehr positive Entwicklung gibt. Es ist uns gelungen, in den letzten Jahren etwa 25 Milliarden Franken Schulden abzubauen. Wir haben in der Regel die Einnahmen unterschätzt und haben somit die Budgets, die wir Ihnen vorgelegt haben, überschritten. Das heisst, wir hatten Gewinne, und diese wurden dank der Schuldenbremse zum Abbau der Schulden gebraucht. Ein grosser Teil der guten Entwicklung widerspiegelt sich also in den sinkenden Schulden, die Ende des nächsten Jahres etwa noch 93[NB]000 Millionen Franken betragen werden. Ich benutze immer gerne diese Zahl 93[NB]000 Millionen, weil "93 Milliarden" so harmlos tönt - aber es sind eben 93[NB]000 Millionen, die wir immer noch an Schulden haben! Damit stehen wir zwar international gut da, aber es sind immerhin Schulden, die wir einmal unseren Nachkommen übergeben werden.

So weit zur positiven Entwicklung dieser guten Situation.

Die Situation, die ich kritischer beurteile, ist die, dass wir die zunehmenden Einnahmen weniger für Investition und viel mehr für den Konsum gebraucht haben. Das ist die normale Reaktion: Man hat etwas Geld und gibt es aus. Ich denke, wir haben hier ein besonderes Augenmerk darauf zu richten, welche Investitionen wir in Zukunft noch vorzunehmen haben, einerseits für die Infrastruktur, andererseits aber auch für die Sicherung der Sozialwerke.

Wir können feststellen, dass der Bund rechnungsmässig in einer guten Situation ist. Wir haben sehr gute Jahre hinter uns, vielleicht die besten in der Geschichte: Wir hatten noch kaum eine Periode von zehn überdurchschnittlich guten Jahren mit Wirtschaftswachstum, doch wir können diese Situation, die wir jetzt erlebt haben, nicht einfach in die Zukunft übertragen. Das also vielleicht zur Situation. [PAGE 2070]

Wenn wir den Voranschlag noch genau anschauen, dann stellen wir fest, dass die Ausgaben um 3,8 Prozent steigen. Das sind nicht einfach Ausgaben, die der Bund für zusätzlichen Konsum tätigt, sondern es sind rund 2 Milliarden Franken, die auf die STAF-Abstimmung zurückzuführen sind. Das heisst, ein grosser Teil dieses Betrags - etwa 800 Millionen - fliesst in die AHV zur Sicherung der Rente. Gut eine Milliarde bezahlen wir den Kantonen, damit sie die Steuerreform umsetzen können; das wird dann wiederum in Verbilligungen und Steuerreduktionen fliessen. Die 3,8 Prozent Mehrausgaben sind also eigentlich gezielte Investitionen für die AHV und für die Kantone, um weiterhin ein attraktives Steuerumfeld zu haben.

Nun komme ich zu zwei Punkten, die angesprochen wurden. Einerseits ist es die Nachmeldung für die Nagra: Der Bund hat hier für die erfolgten Leistungen der Nagra eine Nachzahlung zu machen. Etwas unschön ist, dass diese Verpflichtung über vierzig Jahre, bis ins Jahr 1979, zurückgeht. Das ist aber ausgewiesen, wir haben es Ihren Kommissionen dokumentiert: Es gibt in diesem Fall keine Verjährung, sondern das ist eine Verpflichtung des Bundes für die Entsorgung der Abfälle, für die der Bund verantwortlich ist. Das ist die Nachmeldung zum Budget. Wegen dieser Nachzahlung beträgt der Überschuss nicht mehr 600 Millionen, wie in der Budgetbotschaft[NB]aufgeführt, sondern nur noch rund 440 Millionen Franken.

Die zweite Frage bei den Nachtragskrediten betrifft die Hochseeschifffahrt. Es ist leider so, dass wir hier in der Vergangenheit bei der Gewährung von Bürgschaften vielleicht zu wenig sorgfältig waren. Das gilt für den Bundesrat, aber das gilt auch für Sie: Sie haben der Bürgschaftserhöhung damals mit nur einer Gegenstimme, die aus der FDP-Liberalen Fraktion kam, zugestimmt. Das Parlament hat also sozusagen einstimmig diese Bürgschaften ebenfalls beschlossen - dessen müssen wir uns immer bewusst sein. Ich würde Ihnen empfehlen, diese Diskussion nicht allzu öffentlich zu führen. Herr Vitali hat darauf hingewiesen, dass wir eine Gesamtschau machen; selbstverständlich, das machen wir gerne. Wenn wir diese Diskussion über künftige Bürgschaftsziehungen öffentlich führen, heisst das schlicht und einfach, dass unsere Schiffe, die allenfalls in diesen Strudel geraten, noch weniger wert sind. Das also jetzt nicht zu bewilligen und eine öffentliche Diskussion zu führen, kann uns Dutzende von Millionen Franken kosten. Wir haben das bei der ersten Tranche erfahren: Kaum ist das zu den Medien durchgesickert, ist der Preis der Schiffe, den wir zu lösen erhofft haben, um noch einmal etwa 20 Millionen Franken gesunken. Wir möchten diese Diskussion verhindern. Sie kritisieren den Bundesrat mit Recht, wenn Sie sagen: zu spät reagiert, nichts gemerkt bei diesen Hochseeschiffen. Ich würde Ihnen einen Teil dieses Vorwurfs aber gerne zurückgeben, denn Sie haben es auch nicht gemerkt - wenn wir das so direkt und offen sagen können.

Nun noch zu den Aussichten: Es scheint mir ganz wichtig, dass wir auch einen Blick vielleicht mindestens auf die nächsten vier Jahre wagen. Da wird sich das Bild der heutigen, guten Situation doch leicht verdüstern.

Wir rechnen für 2021 - im Moment noch, in der Planrechnung - mit einem Überschuss von 850 Millionen Franken. Er ist noch einmal hoch, weil wir eigentlich gedacht haben, dass die Vorlage zur Heiratsstrafe rascher durch das Parlament geht und bereits 2021 zum Tragen kommt. Sie ist jetzt in einer Warteschlaufe und dürfte frühestens im Jahr 2022 umgesetzt werden können. Damit ist der Überschuss von 850 Millionen für 2021 zu erklären.

Der Eindruck täuscht aber. Bereits im Jahr 2022 sind wir dann im Bereich einer schwarzen Null oder einer roten Null - wie auch immer Sie wollen -, weil in dieser Zeit eben die Abschaffung der Heiratsstrafe umgesetzt wird. Diese kostet uns etwa 1,2 Milliarden Franken, je nachdem, welches Modell Sie dazu dereinst wählen. Weiter haben wir die Botschaft zur Abschaffung der Industriezölle verabschiedet. Da gehen wir von Mindereinnahmen von etwa 500 Millionen aus. Diese beiden Steuersenkungen sollten im ordentlichen Budget mit den ordentlichen Einnahmen noch verkraftet werden können, sofern sich die Wirtschaftslage nicht wesentlich verschlechtert.

Bei einem Blick ans Ende dieser Legislatur und in die nächste Legislatur wird es für uns alle relativ ungemütlich, würde ich jetzt einmal sagen. Dann steht die OECD-Steuerreform an. Diesbezüglich sind wir noch im Ungewissen. Wir sagen nach wie vor, dass es Einnahmenausfälle zwischen 0,5 und 5 Milliarden Franken geben wird. Wenn es 5 Milliarden sind, herrscht dann Heulen und Zähneklappern, wenn das eingespart werden muss. Wir hoffen, dass wir nicht im Bereich des Maximalbetrages sein werden, aber wir können mit Sicherheit sagen, dass die OECD-Steuerreform zu tieferen Steuereinnahmen für den Bund, aber auch für die Kantone und Gemeinden führen wird. Das ist ein einschneidender Schritt.

Redner Ihres Rates haben auch darauf hingewiesen, dass wir noch grosse Verpflichtungen im Infrastrukturbereich haben. Wir müssen uns doch auch eingestehen, dass wir zwar gute Infrastrukturen haben, aber wenn wir in der Rushhour Zug oder Auto fahren, dann spüren wir am eigenen Leib, dass unsere Infrastrukturen von der Kapazität her wirklich an der Grenze, im roten Bereich laufen. Der Unterhalt der Infrastrukturen wird immer teurer. So weit zum Infrastrukturbereich Verkehr. Wir haben auch in der Telekommunikation noch grosse Aufgaben zu erfüllen. Der Infrastrukturbereich wird uns jedoch mehr Geld kosten.

Dann möchte ich noch auf die AHV hinweisen. Die AHV kostet uns in zehn, fünfzehn Jahren etwa 15 Milliarden Franken mehr pro Jahr. Die Zahl der AHV-Rentner, die dann eine Rente wollen, ist bekannt. Das ist zu finanzieren. Und dann, auch das wurde angesprochen, haben wir mit dem Klimawandel neue Begehren, die ebenfalls, würde ich einmal schätzen, in Milliardenhöhe gehen.

Damit kann ich Ihnen für das Ende dieser Legislatur oder für die nächste Legislatur eines garantieren, nämlich ein umfassendes Sparprogramm. Anders lassen sich all diese Vorhaben nicht finanzieren. Wir werden sparen müssen, und die Frage stellt sich dann auch, ob wir um Steuererhöhungen herumkommen. Die gute Situation, die wir jetzt haben, ist erfreulich. Wir haben das gut gemeistert; wir konnten Schulden abbauen. Aber wenn wir in die Zukunft blicken, dann steigen die Erwartungen an Ausgaben und Verpflichtungen enorm, und zwar in einer Grössenordnung, wie wir sie in der Vergangenheit nicht kannten. Wir haben die Babyboomer-Generation, wir haben Steuerausfälle - das wird die ganz grosse Herausforderung. Damit verbunden ist meine Bitte: Seien wir jetzt mit neuen Ausgaben vorsichtig, vor allem mit Ausgaben, die Sie auch in den Finanzplänen weiterschreiben, oder mit neuen Subventionen. Es ist fast unmöglich, eine einmal beschlossene Ausgabe rückgängig zu machen. Das ist fast nicht möglich, das wissen wir aus der Erfahrung. Also überschätzen wir die gute Situation nicht. Lassen wir uns nicht dazu verleiten, zusätzliche Ausgaben zu beschliessen!

Ich komme noch auf einen Punkt zurück, der auch mehrmals angesprochen wurde: das Bundespersonal. Wir haben vorgesehen und im Budget beantragt, dem Personal eine Lohnerhöhung von 1 Prozent über alles zuzugestehen. Das sind 0,5 Prozent für die Teuerung, 0,5 Prozent wären dann eine Reallohnzulage für alle. Das ist das erste Mal seit Jahren, dass der Bundesrat Ihnen einen solchen Vorschlag macht.

Herr Schwander hat dann gefragt, ob der Lohn um 1 oder um 1,9 Prozent steigt. 1 Prozent wären die 0,5 Prozent Teuerung und die 0,5 Prozent Zulage für alle. Dann gibt es unser Personalgesetz, gemäss dem das Personal innerhalb der Lohnklasse einen jährlichen Anstieg hat, bis es das Maximum der Lohnklasse erreicht hat, je nach entsprechender Qualifikation. Etwa die Hälfte unserer Angestellten ist bereits an diesem Maximum, die andere Hälfte hat noch einen jährlichen Anstieg vor sich. Das macht dann etwa 0,9 Prozent für diejenigen aus, die im Anstieg sind. Das ist unser Gesetz, das wir entsprechend einhalten. So kommt man auf die rund 1,9 Prozent, die Herr Schwander angesprochen hat; das vielleicht noch als Ergänzung.