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Dittli Josef · Ständerat · 2019-12-04

Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2019-12-04

Wortprotokoll

Die Motion Wobmann 17.3583, "Verbot der salafistischen Organisation 'Lies!' und Unterbindung der Verbreitung von dschihadistischem Gedankengut", wurde am 16. Juni 2017 eingereicht. Was will die Motion? Der Bundesrat wird darin aufgefordert, "Lies!" und anderslautende Organisationen mit gleicher Zielsetzung auf Schweizer Boden zu verbieten und entsprechende Rekrutierungsveranstaltungen unter dem Deckmantel von Koran-Verteilaktionen in Schweizer Städten oder im Internet soweit möglich zu unterbinden. Sollte dies im Rahmen des Bundesgesetzes über das Verbot der Gruppierungen "Al-Qaïda" und "Islamischer Staat" sowie verwandter Organisationen - kurz IS-Gesetz - nicht möglich sein, sind rasch die nötigen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen. [PAGE 1062]

Herr Nationalrat Wobmann begründete seine Motion wie folgt: Die als salafistisch eingestufte Organisation "Lies!" verteile auch in der Schweiz Botschaften in schriftlicher Form an Standaktionen und in elektronischer Form. Gemäss Medienberichten werde "Lies!" mit der Verbreitung von dschihadistischem Gedankengut in Verbindung gebracht. Die Koran-Verteilaktionen würden hauptsächlich als Plattform dienen, um junge Leute zu umwerben und für den Dschihadismus zu gewinnen. Vor allem in Winterthur sollen mehrere junge Menschen über die Koran-Verteilaktion radikalisiert und in den Krieg nach Syrien oder in den Irak geschickt worden sein. Damit würden die betreffenden Aktionen weit über die Religionsfreiheit hinausgehen.

Der Bundesrat empfiehlt die Motion zur Ablehnung. Die Kommission nahm zur Kenntnis, dass dem Bundesrat bekannt ist, dass "Lies!"-Standaktionen dazu genutzt werden können, um am Islam interessierte Personen anzusprechen und zu indoktrinieren. Sie können auch dazu genutzt werden, bereits radikalisierten Personen eine Plattform zu bieten, um sich mit Gleichgesinnten zu vernetzen und einschlägige Kontakte herzustellen. Der Bundesrat beurteilte es deshalb als wahrscheinlich, dass die Kampagne "Lies!" zur Radikalisierung von Personen bzw. zu deren Rekrutierung für dschihadistisch motivierte Reisen beigetragen haben kann. Der Bundesrat wies aber darauf hin, dass die Bundesanwaltschaft bekannt gegeben habe, mehrere Strafverfahren gegen Personen zu führen, die in Verbindung mit der Kampagne "Lies!" stehen oder standen. Der Bundesrat wies auch darauf hin, dass seit dem 1. September 2017 das neue Nachrichtendienstgesetz in Kraft sei, welches die Möglichkeit der Verhängung eines Organisationsverbots vorsieht.

Der Nationalrat nahm die Motion am 21. September 2017 mit 109 zu 64 Stimmen bei 9 Enthaltungen an.

Auf Antrag Ihrer Kommission beschloss der Ständerat am 6. März 2018 ohne Gegenstimme, die Behandlung der Motion für mehr als ein Jahr auszusetzen, um abzuwarten, bis namentlich der Entwurf zur Vorlage 19.032, "Polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus", sowie der Entwurf zur Vorlage 18.071, "Terrorismus und organisierte Kriminalität. Übereinkommen des Europarates", vorliegen. Dies ist zwischenzeitlich nun der Fall. Die Vorlage 19.032 verstärkt die präventiven polizeilichen Massnahmen gegen den Terrorismus, die Vorlage 18.071 verschärft die strafrechtlichen Massnahmen. Wir werden beide Vorlagen hier im Ständerat am 9. Dezember 2019 beraten.

Ihre Kommission ist der Ansicht, dass den Behörden mit den beiden Vorlagen geeignete Instrumente zur Verfügung gestellt werden, um die Aktivitäten von Personen zu unterbinden, die Dschihad-Reisende rekrutieren oder andere zu terroristischen Anschlägen aufrufen. Ausserdem war in den letzten Jahren keine besondere Aktivität der Organisation "Lies!" in der Schweiz zu verzeichnen. Zwar fanden in jüngster Zeit Koran-Verteilaktionen durch andere Organisationen statt, doch konnte nicht nachgewiesen werden, dass durch diese Aktionen Personen radikalisiert und für terroristische Aktivitäten angeworben wurden. Ihre Kommission verweist ferner darauf, dass die Gemeinden und Kantone bereits heute die Möglichkeit haben, nötigenfalls Aktionen wie jene von "Lies!" zu untersagen.

Deshalb beantragt Ihnen Ihre Kommission mit 6 zu 1 Stimmen bei 4 Enthaltungen, die Motion abzulehnen.