Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · 2002-09-25
Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-09-25
Wortprotokoll
Die Minderheit will die Zulassungskriterien für Ausnahmen auf die Erhaltung der kulturellen Vielfalt ausdehnen. Herr Strahm hat es gesagt. Mit seinen Ausführungen hat er vor allem auf den Schweizer Buchhandel hingewiesen und auf dessen im Vergleich mit dem Absatzpotenzial sehr hohe Herstellungskosten aufmerksam gemacht. Doch schliesst dieser verwendete Begriff der Erhaltung der kulturellen Vielfalt viel mehr ein, als das, was die Minderheit eigentlich thematisieren möchte. Unseres Erachtens fällt der Begriff der kulturellen Vielfalt unter den Begriff des überwiegenden öffentlichen Interesses. Er sollte darunter subsumiert werden, und dieser Begriff ist bereits in Artikel 8 enthalten. Die Ausdehnung des Anwendungsbereiches auf die kulturelle Vielfalt birgt viele Schwierigkeiten in sich. Wer soll wann welche kulturelle Vielfalt erhalten? Soll die Wettbewerbskommission hier eingreifen, oder ist das nicht Sache des Gesetzgebers, welcher [PAGE 1442] aufgrund des Verfassungsartikels die kulturelle Vielfalt schützen muss? Er ist aufgefordert, dort, wo er via Leistungsauftrag eine finanzielle Unterstützung leisten kann, diese auch zu leisten. Wir haben bereits heute die Möglichkeit, sofern ein öffentliches Interesse vorhanden ist, die kulturelle Vielfalt zu schützen. Wettbewerbspolitisch ist die in Artikel 8 vorgesehene Ausnahmeregelung der Zulassung von Abreden und Verhaltensweisen marktbeherrschender Unternehmen vorgesehen, wenn wir ein Gut von öffentlichem Interesse schützen wollen.
Ich bitte Sie im Namen der CVP-Fraktion, den Antrag der Minderheit abzulehnen, denn dieser würde von der Wettbewerbsbehörde verlangen, dass sie den Begriff der Erhaltung der kulturellen Vielfalt auslegt und präzisiert. Das kann wohl nicht der Sinn dieses Antrages sein.