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Wicki Hans · Ständerat · 2019-12-05

Wicki Hans · Ständerat · Nidwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2019-12-05

Wortprotokoll

Sie haben es von Kollege Engler gehört: Es besteht in Bezug auf die Motion Giezendanner ein Minderheitsantrag. Hinsichtlich der Motion Graf-Litscher sind wir uns in der Kommission plus/minus einig. Doch es ist unseres Erachtens auch notwendig, dass bei mittelschweren und schweren Vergehen die Frage nach den Konsequenzen des totalen Führerausweisentzugs im Ernstfall eben auch gestellt wird.

Der Bundesrat und die Mehrheit der Kommission vertreten die Auffassung, wonach die heutige Regelung bereits eine Differenzierung zulasse - ein Punkt, den Frau Bundesrätin Sommaruga im Nationalrat nochmals betont hat. Diese Differenzierung ist unseres Erachtens in der Praxis allerdings zu wenig praktikabel, denn sie greift erst im Wiederholungsfall. Zudem darf dabei die Mindestentzugsdauer grundsätzlich nicht unterschritten werden. Ebenso bringt ein Aufschub in den meisten Fällen wenig. Für Berufschauffeure stellt dies so oder so faktisch ein temporäres Berufsverbot dar.

Ja, Strafe muss sein. Das ist selbstverständlich unbestritten. Aber diese Strafe darf nicht dazu führen, dass Existenzen aufs Spiel gesetzt werden. Denn für Berufsfahrer kann die Konsequenz sehr einschneidend sein, sie kann nämlich den Verlust des Arbeitsplatzes bedeuten. Immerhin dürften die meisten Betriebe mit Berufschauffeuren kaum alternative Arbeitsplätze haben, um Mitarbeitende ohne Fahrausweis monatelang zu beschäftigen; und dies gerade in einer Branche, in der die Arbeitsplatzsituation für viele ohnehin prekär ist.

Ich denke, niemand in diesem Saal möchte mit einem Lastwagenchauffeur tauschen müssen, und auch bei den übrigen Berufschauffeuren staune ich immer wieder, was sie sich nebst den Herausforderungen im Verkehr alles von den Fahrgästen anhören müssen. Ich habe den grössten Respekt vor diesen Leuten. Unter schwierigen Verhältnissen sorgen sie täglich dafür, dass Menschen und Güter sicher an ihr Ziel befördert werden. Entsprechend ist es grotesk, auch noch die Vorbildrolle zu bemühen, um ihnen daraus einen Strick zu drehen. Vielmehr wird geradezu ein Exempel statuiert, indem die Messlatte für Berufschauffeure faktisch noch höher gelegt wird. Sicher, jeder Berufschauffeur sollte im Strassenverkehr ein Vorbild sein, wie wir Parlamentarier übrigens auch. Doch auch wir sind nun einmal nur Menschen und keine Heiligen - die Anwesenden selbstverständlich ausgenommen.

Vor allem ist es stossend, wenn der Führerausweis einem Berufschauffeur wegen eines Vergehens entzogen wird, welches mit einem anderen Fahrzeug und in einem anderen Rahmen begangen wurde. Der Lokomotivführer darf weiter Zug fahren, der Kabinenbegleiter einer Seilbahn darf auch weiter Gäste befördern, aber der Chauffeur wird arbeitslos. Das führt faktisch zu einer Ungleichbehandlung. Wir sprechen hier also von einer klaren Verletzung der Verhältnismässigkeit, eines wichtigen Grundsatzes unseres Verwaltungshandelns.

Ich erinnere noch einmal: Es geht nicht darum, dass Berufschauffeure straffrei wegkommen. Doch wir brauchen die Möglichkeit, Strafen differenzierter auszusprechen, als es heute möglich ist. Schaffen wir also die Grundlage, um diese Verhältnismässigkeit zu ermöglichen.

Ich empfehle Ihnen im Namen der Minderheit, die Motionen Giezendanner und Graf-Litscher anzunehmen.