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Villiger Kaspar · Bundesrat · 2000-03-16

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2000-03-16

Wortprotokoll

Ich glaube, wir haben heute schon das Instrumentarium, um in solchen Fällen korrekt vorgehen zu können; wir konnten einige Fälle korrekt lösen. Es fiel mir damals im Umfeld des Falles Mobutu nicht auf, dass andere Länder ebenso gezielt gesucht hätten und das Problem hätten lösen können. Man weiss aber, dass Mobutu da und dort noch Besitztümer hatte. So gesehen, glaube ich, müssen wir uns keine Vorwürfe machen; wir haben rasch gehandelt, und wir haben dann auch Gelder gefunden. Ich bin der Meinung, das sei so korrekt gewesen.

Ich muss Ihnen ganz klar sagen, dass es auch mich ärgert, wenn immer wieder Potentatengelder auf Schweizer Banken [PAGE 314] gefunden werden. Aufgrund des revidierten Rechtshilfegesetzes kann nun neu eine Blockierung von Vermögenswerten auch durch das Bundesamt für Polizei angeordnet werden, wenn Gefahr in Verzug und ein Rechtshilfegesuch angekündigt ist. Deshalb wird der Bundesrat meistens auch nicht mehr aufgrund seiner aussenpolitischen Kompetenz handeln müssen.

Ihre Detailfragen, wohin die Beträge und in welcher Höhe sie geflossen sind, kann ich natürlich nicht aus dem Stegreif beantworten. Ich kann Ihnen nur sagen, dass die Situation in Sachen Mobutu-Gelder seit Mitte 1998 blockiert ist. Nach der Machtübernahme durch General Kabila ist auf zahlreiche Anfragen für Rechtshilfe durch das Bundesamt für Polizeiwesen keine Antwort eingetroffen. Es ist also nicht möglich, über das Rechtshilfegesuch aus dem Kongo zu entscheiden; das Bundesamt für Polizei kann provisorische Massnahmen im Rahmen eines Rechtshilfeverfahrens nicht unbeschränkt aufrechterhalten. Aber man wird selbstverständlich alles tun, was möglich ist, um Kongo beim Abfassen des Rechtshilfegesuches zu unterstützen. Ich glaube, das muss auch so sein. Wir müssen Rechtssicherheit haben. Wir haben die Instrumente, aber alle müssen sich an die Regeln halten. Im Gegensatz zu jenen, die immer nur auf die Schweiz zeigen, haben unsere Behörden international vorbildlich reagiert.

Nun haben Sie noch eine letzte, politische Frage gestellt. Ich muss Ihnen Recht geben. Der Präsident hat vorhin gesagt, ich könne dann vielleicht in einem einzigen Satz antworten. Als ich das von den Abacha-Geldern gehört habe, habe ich auch nur einen "Satz" gemacht, aber in die Luft. Da reist man in der Welt herum, vertritt die Schweiz, spricht für das Bankgeheimnis und sagt: Wir haben die besten Regeln usw. Wir haben in der Schweiz eine Bankenkommission, die Vorschriften aufstellt, wir haben Banken, von denen ich annehme, dass sie sich zu 99,99 Prozent an die Regeln halten und moralisch korrekt agieren, im Wissen, dass auch das Image eines Finanzplatzes für seine Zukunft wichtig ist, dass ein Finanzplatz auch in moralischer Hinsicht in Ordnung sein muss. Immer wieder gibt es aber solche Fälle. Da können Sie Millionen von Franken für PR, für den Ruf der Schweiz im Ausland ausgeben; das ist vergeblich, wenn irgendwo wieder solches Geld zum Vorschein kommt. Ich muss schon an die Beteiligten appellieren, diese Dinge wahrzunehmen und wirklich dafür zu schauen, dass man solche Gelder nicht mehr einfach annimmt; nachher wird es ja doch irgendwie bekannt.

Sie haben gefragt, auf welche Weise man dieses Problem am ehesten lösen sollte. Ich glaube, wir schauen jetzt einmal, wie das in diesem Fall weitergeht. Im Allgemeinen haben sich in der Schweiz die Verfahren mit der Bankenkommission und alle entsprechenden Regeln sehr bewährt. Ich sehe im Moment noch keinen gesetzlichen Handlungsbedarf; hingegen besteht ein moralischer und auch ein faktischer Handlungsbedarf. Wir werden das weiterverfolgen und Ihnen zu gegebener Zeit, falls es nötig würde, auch andere Vorschläge unterbreiten.