Zanetti Roberto · Ständerat · 2019-12-05
Zanetti Roberto · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-12-05
Wortprotokoll
Ich spreche hier als Vertreter der Kommission und nicht als Präsident des Fischereiverbandes, der ich ja auch bin; einfach damit das klargestellt ist. Letzteres sagt schon auch etwas über meine Sensibilität bezüglich Wasser - im Wasser und am Wasser - aus. Ich spreche jetzt aber hier, mit entsprechender Zurückhaltung, als Vertreter der Kommission.
Die Standesinitiative Wallis verlangt, dass die eidgenössischen Bestimmungen zur Wasserkraft, insbesondere das Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer, zu lockern seien. Die Kommission beantragt Ihnen mit 7 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Initiative keine Folge zu geben. Die Minderheit Rieder - Herr Rieder wird den Minderheitsantrag begründen - beantragt Ihnen, ihr Folge zu geben.
Die Kommission hat sich anlässlich einer ersten Sitzung am 10. Januar 2019 ein erstes Mal mit der Initiative befasst und dabei auch die Vertreter des Kantons Wallis angehört. In der Begründung der Standesinitiative wird auch auf den Fall der Wasserkraftanlage Chippis-Rhone verwiesen: Da sei angeblich alles in bester Ordnung gewesen, und trotzdem sei die Konzessionsvorgabe vor Bundesgericht gekippt. Dem war eben nicht so! Das Dossier war nicht komplett und wurde deshalb zurückgewiesen. In der Zwischenzeit wissen wir aus der Verwaltung des Kantons Wallis, dass eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Umweltorganisationen, der Betreiberin der Wasserkraftanlage und der Verwaltung diesbezüglich an der Arbeit ist. Die Arbeit wird als lösungsorientiert beschrieben, es herrsche ein konstruktives Arbeitsklima in der Arbeitsgruppe. Man erwartet, dass man dann im ersten Quartal des nächsten Jahres die Konzessionsgeschichte im zweiten Anlauf unter Dach und Fach bringen kann.
Die Vertreter des Kantons Wallis haben allerdings dargelegt, dass es ihnen nicht nur um diesen Einzelfall geht, sondern dass es sich um ein Problem handelt, das überall, in der ganzen Schweiz, anzutreffen sei, nämlich um den alten Zielkonflikt zwischen Nutzung und Schutz der Gewässer. Klar, das ist eine alte Geschichte. In Wasser, das turbiniert wird, können Fische nicht fröhlich plätschern. Da gibt es natürlich Zielkonflikte.
Wir haben uns in der ersten Besprechung in der Kommission intensiv ausgetauscht und dann von der Verwaltung zusätzliche Informationen verlangt, die Aussagen über das Wasserkraftpotenzial machen. Am 2. September 2019 hat sich die Kommission erneut mit der Initiative befasst. Dabei wurde uns vom BFE die Potenzialstudie "Wasserkraftpotenzial der Schweiz" vorgestellt. Ich werde jetzt nicht allzu viele Zahlen daraus herunterleiern. Ich weiss, es ist Donnerstag, und beim letzten Geschäft auf der Liste sind alle sehr ungeduldig. Man kann sagen, dass man gemäss den neuen Schätzungen zwar von einem leicht reduzierten Wasserkraftpotenzial ausgeht und dass eine um rund 500 Gigawattstunden pro Jahr höhere Reduktion auf Restwasserbestimmungen zurückzuführen ist.
Immerhin geht es beim Restwasser nicht einfach um eine Hobby-Angelegenheit der Fischer, sondern um eine Aufgabe, die in der Bundesverfassung festgeschrieben ist, nämlich darum, dass der Bund sich um angemessenes Restwasser zu kümmern hat. In Prozenten sieht es in etwa so aus, dass 88 bis 94 Prozent des Wassers genutzt werden. Lediglich 6 bis 12 Prozent des Wassers lässt man als Restwasser weiterfliessen! Das ist das absolute Minimum, damit das Überleben gewisser Organismen, insbesondere auch der Fische, überhaupt noch möglich ist. Diese 6 bis 12 Prozent sind wirklich der Lebenssaft unserer Flüsse.
Bei dieser Schätzung des Wasserkraftpotenzials haben wir gesehen, dass es eine gewisse Reduktion gegenüber den Schätzungen von 2012 gibt, aber immerhin hat man Zubauten und Gletscherseen als neues Phänomen erkannt, die diese Reduktion praktisch kompensieren. Gletscherseen gibt es dort, wo die Gletscher eben weggeschmolzen sind. Diese muss man gegebenenfalls befestigen im Sinne einer Rückhaltereserve, für die dann allenfalls eine Staumauer aufgezogen werden muss. Darin liegt ein beträchtliches Potenzial.
Dann steht in der Schätzung der ominöse Satz, dass das tatsächliche Potenzial um mehrere hundert Gigawattstunden pro Jahr höher vermutet werde, dass aber aus Vertraulichkeitsgründen keine genaueren Angaben dazu gemacht werden könnten. Es sind zum Teil Projekte, die in den Hinterköpfen der möglichen Betreiber langsam Gestalt annehmen, die man aber noch nicht öffentlich machen will, um keine Hyperaktivisten zu wecken. Es könnte also allenfalls noch ein Potenzial von jährlich mehreren hundert Gigawattstunden mobilisiert werden.
Als Fazit wird also ausgesagt, dass die Ziele per 2035 erreichbar sind. Für 2050 muss man dagegen etwas vorsichtiger sein. Die Vertreter der Verwaltung haben uns versichert, dass sowohl die Verwaltung als auch der Bundesrat genau auf diese Zielerreichung ein Auge haben werden und gegebenenfalls bei uns vorstellig werden. Die Herausforderung, diese Ausbaurichtwerte einzuhalten, würden wir nicht beseitigen können, auch wenn wir jetzt dieser Initiative zustimmen würden.
Aber wir haben eben auch ein gleichwertiges Ziel zu erreichen, nämlich den Schutz der Gewässer, der eben auch in der Verfassung und in zahllosen Gesetzen festgehalten ist und mit der Energiestrategie 2050 proklamiert worden ist. Der Energiepolitik-Artikel in der Bundesverfassung hält fest: "Bund und Kantone setzen sich im Rahmen ihrer Zuständigkeiten ein für eine ausreichende, breit gefächerte, sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung." Es ist auch ein Verfassungsziel, dass die Energieversorgung einigermassen achtsam mit der Umwelt umgeht. Das ist auch im Rahmen der Energiestrategie 2050 von allen Seiten so bekräftigt worden. Dieses Spannungsverhältnis zwischen Ökonomie und Ökologie wird uns weiterhin begleiten, da können wir jetzt machen, was wir wollen.
Bei parlamentarischen oder Standesinitiativen stellen sich immer zwei Fragen: Besteht erstens Handlungsbedarf, und ist zweitens die Initiative - die parlamentarische Initiative oder die Standesinitiative - der richtige Weg? Beim Handlungsbedarf kann man natürlich streiten. Die Ökologen werden sagen: Nein, das ist austariert, das ist ein sehr fragiles Gleichgewicht, an dem wir nicht herumdoktern sollten. Diejenigen, die eher die Versorgungssicherheit oder den Ausbau der Produktion im Auge haben, finden, dass da wahrscheinlich etwas gemacht werden müsste. Ich will diese Frage gar nicht abschliessend beantworten.
Aber bei der zweiten Frage, ob das der richtige Weg ist, setze ich ganz grosse Fragezeichen. Wenn ich mir vorstelle, dass die Kommission, selbstverständlich in Zusammenarbeit mit dem Kommissionssekretariat, diese ganzen Gewässerschutzbestimmungen aufdröseln müsste - ich wage die Behauptung, dass damit unser Kommissionssekretariat an die Kapazitätsgrenzen stossen würde und dass für andere grosse Projekte wie zum Beispiel das CO2-Gesetz die Ressourcen plötzlich knapp werden könnten. Wenn man Handlungsbedarf erkennt - ich erkenne ihn nicht und würde einen entsprechenden Vorstoss bekämpfen -, ist meines Erachtens eine Motion der verheissungsvollere, der zweckmässigere und der vernünftigere Weg. Wenn man eben eine dieser beiden Fragen - Besteht Handlungsbedarf? Ist es der richtige Weg? - mit Nein beantwortet, dann sollte man diese Standesinitiative auch ablehnen.
Ich sage Ihnen jetzt noch einen ganz wesentlichen Grund, wieso man sie ablehnen soll. Ich zitiere aus dem Bericht der Kommission, den ich jetzt gerade nicht zur Hand habe ... so, jetzt habe ich ihn: "Die Mehrheit der Kommission ist vor dem Hintergrund der skizzierten Herausforderungen" - das war eben dieser Zielkonflikt zwischen Ökonomie und Ökologie - "indessen der Überzeugung, keine Änderung der Gewässerschutzbestimmungen anzustossen. Sie erinnert an den als Gegenentwurf zur Volksinitiative 'Lebendiges Wasser' geschlossenen Kompromiss für einen wirkungsvollen Gewässerschutz von 2009, der von dieser Kommission" - also der UREK - "in die Wege geleitet wurde [...] Der Kompromiss sei hart erarbeitet worden, stellt die Kommissionsmehrheit fest, und ein erneuter Anlauf zu Änderungen der Bestimmungen bezüglich der Restwassermengen würde nicht nur eine [PAGE 1092] grosse Herausforderung darstellen, sondern auch von den Kreisen, die am Kompromiss beteiligt waren, kaum mit Verständnis aufgenommen."
Ich rufe also insbesondere auch den neuen Mitgliedern dieses Rates in Erinnerung: Es gab eine Initiative des Schweizerischen Fischereiverbandes mit 160[NB]000 Unterschriften. Bei der Behandlung dieser Initiative stellte man fest, dass sie sehr grosses Potenzial hätte; sie hätte also gute Chancen gehabt, in einer Abstimmung durchzukommen. Dann hätten rund 15[NB]000 Kilometer Ufer saniert werden müssen. Der Kompromiss beinhaltete dann bloss noch die Sanierung von 4000 Kilometern, also rund eines Viertels, aber eben mit Restwasser usw. Man schnürte dann ein Gesamtpaket, das als indirekter Gegenvorschlag auf dem Tisch lag, und das hat die Initianten bewogen, die Initiative zurückzuziehen. Das war, unter der Leitung von Filippo Lombardi, das Werk der Kommission, der UREK-S. Ich habe es einmal als Lex Lombardi bezeichnet.
Kaum war dieser Gegenvorschlag verabschiedet, begann man, darauf herumzutrampeln. Da kamen unzählige Standesinitiativen, Vorstösse, Motionen, weiss der Kuckuck was, und der Ständerat und insbesondere auch die ständerätliche UREK - ja, da war sie vor allem Umweltkommission, obwohl immer "Energiekommission" mitgemeint ist - zeigten sich immer als tapfere Fahnenträger für den Kompromiss. Sie zeigten sich gegenüber diesen Aufweichungsversuchen, sei es bei den Gewässerräumen oder bei vielen anderen Sachen, immer standhaft und hielten am Kompromiss fest.
Ich sage Ihnen, wenn jetzt dieser Kompromiss aufgedröselt würde, wäre das ein wirklich fatales Signal an Initiantinnen und Initianten. Ich könnte keinem Initiativkomitee mehr sagen, wir hätten jetzt einen guten Gegenvorschlag, sie sollen doch die Initiative zurückziehen, wenn man nachher, kaum ist er verabschiedet, daran herumdoktert. Es geht für mich auch ein bisschen um die politische Glaubwürdigkeit.
Ich mache noch einen Hinweis an die neuen Mitglieder. Sie haben am Montag vielleicht diese Nuance bemerkt: Nur die neuen Ratsmitglieder wurden hier vereidigt oder mussten zum Gelöbnis antreten. Im Nationalrat macht das immer der ganze Saal. Offenbar muss man dort das nationalrätliche Ehrenwort alle vier Jahre wiederholen. Bei uns geht man davon aus, dass es gilt, wenn jemand vereidigt worden ist oder das Gelöbnis abgelegt hat, und zwar nicht nur für die nächste Session oder die nächste Legislatur, sondern solange er in diesem Rat ist. Das hat damit zu tun, dass ständerätliche Ehrenworte eben Bestand haben und dass diese nicht verletzt werden können.
Wenn wir jetzt hier vom Pfad der Tugend abweichen, bin ich hundertprozentig sicher, dass wir bei bevorstehenden Initiativen - zwei stehen im Zusammenhang mit Wasser unmittelbar bevor - kein Komitee mehr so weit bringen werden, die Initiative zurückzuziehen, weil wir doch einen vernünftigen, guten und fairen Gegenvorschlag haben. Alle Initianten wären schlecht beraten, das zu machen.
Dazu kommt, wenn der Initiative Folge gegeben wird und wir in der Kommission an die Gesetzgebungsarbeit gehen, dass ein Rohrkrepierer entstehen könnte wie seinerzeit bei der parlamentarischen Initiative Eder. Sie erinnern sich: Da machte man ein Riesentheater, und am Ende war es eine redaktionelle Übung, mit der man die bisherige, bewährte und unbestrittene Praxis einfach noch in einen Gesetzestext goss, ohne materielle Änderung, aber mit einem riesigen bürokratischen Aufwand. Ich bin fast sicher, dass genau das Gleiche passieren würde, wenn wider Erwarten wirklich materielle Lockerungen dieser Gewässerschutzbestimmungen beschlossen würden. Dann, das kann ich Ihnen jetzt schon sagen, ist das Referendum so sicher wie das Amen in der Kirche. Aber nicht nur das: Dann hätten wir eben einen Rohrkrepierer, weil am Schluss in der Referendumsabstimmung alles in die Binsen gehen würde.
Es könnte sogar ein Schuss sein, der nach hinten losgeht. In der Szene - ich spreche jetzt von den Umweltorganisationen - besteht ein gewisses Unbehagen über diese dauernden Angriffe auf die Schutzbestimmungen, es gibt Leute, die schon von neuen Initiativen sprechen. Ich sage Ihnen, im Moment ist Wasser ein schickes, ein sexy Thema. Ich denke an die Trinkwasser-Initiative, die Pestizid-Initiative und die Gletscher-Initiative, die die schmelzenden Gletscher anspricht. Ich bin überzeugt, dass im Moment der Schutz unserer Gewässer für die Bevölkerung etwas ganz Zentrales ist. Ich würde deshalb davon abraten, hier Experimente zu wagen. Man kann sich auch beim Umgang mit Wasser die Finger verbrennen.
Im Übrigen - das einfach als Klammerbemerkung an die Freundinnen und Freunde im Wallis, denen wir die Rhonekorrektion und die Verkehrsanbindung sichergestellt haben - bitte ich die Walliserinnen und Walliser, dem Rest der Schweiz, der "Üsserschwiiz", nicht noch den Lebenssaft abzudrücken, indem die Restwassermenge einfach reduziert wird. Wir sprechen, wie gesagt, von 6 bis 12 Prozent. Diese 6 bis 12 Prozent brauchen die Fische, brauchen die Pflanzen an den Ufern, brauchen die Überschwemmungsgebiete in den Auen usw. Ohne sie wären unsere Gewässer tot. Kollege Germann hat bei anderer Gelegenheit einmal gesagt, es könne doch nicht sein, dass man auf einer Staumauer steht und unterhalb der Staumauer nur Geröllhalden sieht, aber keinen Tropfen Wasser mehr. Das ist kein gutes Bild für unsere Landschaft. Es wäre auch, aber nicht nur aus touristischen Gründen fatal.
Ich bitte Sie deshalb in Übereinstimmung mit der Mehrheit der Kommission, der Initiative keine Folge zu geben, insbesondere auch weil sie der falsche Weg ist.
Der Minderheitsvertreter wird Sie jetzt natürlich mit seiner rhetorischen Brillanz zu überzeugen versuchen. Aber selbst wenn er in der Sache recht hätte, wäre das der falsche Weg. Wenn Sie eine der gestellten Fragen mit Nein beantworten, dürfen Sie der Initiative keine Folge geben - worum ich Sie bitte.