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preparatory:AB 254886

Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2019-12-09

Wortprotokoll

Der Bundesrat ist sich bewusst, dass eine IV-Begutachtung eine belastende Situation darstellen und eine Begleitung erwünscht sein kann. Gemäss der Rechtsprechung des Bundesgerichtes ist eine Begleitung durch eine frei gewählte Person allerdings nicht zulässig. Der medizinische Sachverständige soll die Beurteilung möglichst objektiv vornehmen können. Die Begutachtung muss deshalb ohne äussere Einflussnahme durch Dritte stattfinden.