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Amherd Viola · Bundesrat · 2019-12-09

Amherd Viola · Bundesrat · Wallis · 2019-12-09

Wortprotokoll

Schon heute liegt es im Ermessen der zuständigen Behörden, werdenden Vätern eine Dienstverschiebung zu gewähren. Haben Väter die Pflicht, eigene Kleinkinder zu betreuen, und ist eine Ersatzbetreuung während der Zeit des Ausbildungsdienstes nicht möglich, so werden Gesuche um Dienstverschiebung bereits gemäss der bestehenden Regelung bewilligt. Während eines Ausbildungsdienstes können überdies die Kommandanten Urlaube bewilligen. Damit Armeeangehörigen künftig generell ein Vaterschaftsurlaub gewährt werden kann, soll überprüft werden, welche Grundlagen anzupassen sind. Eine Änderung der Verordnung über die Militärdienstpflicht steht dabei nicht im Vordergrund. Diese formuliert lediglich den Grundsatz, dass Dienstverschiebungen bewilligt werden, wenn das private Interesse der gesuchstellenden Person das öffentliche Interesse überwiegt.

Eine Variante, die geprüft wird, ist hingegen die Präzisierung der Weisungen des Chefs der Armee, in denen das überwiegende Interesse der Militärdienstpflichtigen definiert wird. Unter diese Bestimmungen könnte neu auch die Geburt eines Kindes während einer Militärdienstleistung aufgenommen werden. In der Praxis stellt sich die Frage eines Vaterschaftsurlaubs während des Militärdienstes selten. Die Anzahl Armeeangehörige, die während der Rekrutenschule oder der Wiederholungskurse Vater werden, ist verhältnismässig gering. [PAGE 2132]