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Fässler Daniel · Ständerat · 2019-12-09

Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2019-12-09

Wortprotokoll

Die SPK Ihres Rates hat für dieses Geschäft an ihrer Sitzung vom 24. Oktober dieses Jahres den Vizepräsidenten und designierten Präsidenten Filippo Lombardi als Berichterstatter bestimmt. Wegen der Ergebnisse der Ständeratswahlen im Kanton Tessin war unter anderem für dieses Geschäft ein neuer Berichterstatter zu bestimmen - letztlich wurde ich mit dieser Aufgabe beauftragt.

Zur Initiative: Am 31. August 2018 wurde bei der Bundeskanzlei die Volksinitiative "für eine massvolle Zuwanderung", kurz Begrenzungs-Initiative, eingereicht. Mit dieser wird verlangt, die Bundesverfassung mit einem neuen Artikel 121b zu ergänzen. Die Schweiz soll die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig regeln. Weder neue völkerrechtliche Verträge noch andere neue völkerrechtliche Verpflichtungen dürften eingegangen werden, wenn damit ausländischen Staatsangehörigen eine Personenfreizügigkeit gewährt würde. Bestehende völkerrechtliche Verträge und andere völkerrechtliche Verpflichtungen dürften nicht im Widerspruch zu den neu in der Bundesverfassung verankerten Grundsätzen stehen.

Die Initiative verlangt weiter, in Artikel 197 der Bundesverfassung die Übergangsbestimmungen zu ergänzen. Darin würde festgeschrieben, dass die Schweiz auf dem Verhandlungsweg anzustreben hätte, dass das Abkommen über die Freizügigkeit vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits innerhalb von zwölf Monaten nach Annahme von Artikel 121b durch Volk und Stände ausser Kraft wäre. Für den Fall, dass dies nicht gelingen würde, hätte der Bundesrat das Personenfreizügigkeitsabkommen innert weiteren 30 Tagen einseitig zu kündigen.

Mit Verfügung vom 25. September 2018 hat die Bundeskanzlei festgestellt, dass die Initiative mit 116[NB]139 gültigen Unterschriften zustande gekommen ist. Der Bundesrat hat am 7.[NB]Juni 2019 die Botschaft zur Initiative an das Parlament verabschiedet und den eidgenössischen Räten beantragt, die Volksinitiative "für eine massvolle Zuwanderung" - die Begrenzungs-Initiative - Volk und Ständen zur Abstimmung zu unterbreiten, mit der Empfehlung, die Volksinitiative abzulehnen.

Die Initiative hat die Form eines ausgearbeiteten Entwurfs. Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament dazu weder einen direkten Gegenentwurf noch einen indirekten Gegenvorschlag. Auch der Nationalrat als Erstrat hat sowohl auf einen direkten Gegenentwurf als auch auf einen indirekten Gegenvorschlag verzichtet. Aus der Mitte der Staatspolitischen Kommission des Ständerates ist ebenfalls kein entsprechender Antrag gestellt worden. Der Nationalrat hat die Initiative an zwei Sitzungstagen beraten. Nach einer insgesamt rund acht Stunden dauernden Debatte hat die grosse Kammer am 25. September 2019 mit 123 zu 63 Stimmen bei 3 Enthaltungen entschieden, die Begrenzungs-Initiative Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen.

Die Kommission Ihres Rates hat die Initiative an ihrer Sitzung vom 24. Oktober 2019 beraten. Für den Bundesrat nahmen Frau Bundesrätin Karin Keller-Sutter, zwei Vertreter des SEM sowie ein Vertreter des SECO teil. Die Kommission nahm vom Argumentarium des Initiativkomitees sowie von den Beratungen in der SPK-N und in der APK-N Kenntnis. Sie konnte sich damit auch über die von der SPK-N durchgeführte Anhörung des Initiativkomitees sowie über die Anhörungen von Vertretungen der Konferenz der Kantonsregierungen, des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes, von Economiesuisse, des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes und des Schweizerischen Gewerbeverbandes ins Bild setzen.

Das Initiativkomitee hat die Initiative in seinem Argumentarium vom 16. Januar 2018 zusammengefasst wie folgt begründet: Seit Einführung der vollen Personenfreizügigkeit im Jahr 2007 liege die Nettozuwanderung in unser Land bei zwischen 60[NB]000 und 80[NB]000 Personen pro Jahr. Die negativen Folgen dieser Entwicklung seien täglich zu spüren. Die Konkurrenz um den Arbeitsplatz steige; namentlich ältere Leute würden den Arbeitsplatz verlieren und durch junge Ausländer ersetzt. Der Wohnraum werde knapper und die Mieten und Hauspreise teurer, die Landschaft verstädtere zusehends, und die Infrastrukturen würden aus allen Nähten platzen. Fast die Hälfte der Sozialhilfebezüger seien Ausländer; die Kosten für Sozialausgaben würden die Gemeinden zusehends überfordern. Seit der Abstimmung von 2014 über die Masseneinwanderungs-Initiative werde vonseiten der Initianten und der SVP eine eigenständige Steuerung der Zuwanderung verlangt. Da sich Bundesrat und Parlament mit Verweis auf das Personenfreizügigkeitsabkommen geweigert hätten, die 2014 von Volk und Ständen angenommene Masseneinwanderungs-Initiative umzusetzen, dränge sich diese neue Initiative auf, mit der die Personenfreizügigkeit beendet werde.

Der Bundesrat werde deshalb mit der Initiative beauftragt, über Verhandlungen mit der EU dafür zu sorgen, dass das Freizügigkeitsabkommen spätestens zwölf Monate nach Annahme der Initiative ausser Kraft gesetzt sei. Wenn dies nicht möglich sei, so sei das Abkommen innert einer weiteren Frist von 30 Tagen zu kündigen. Dabei wäre eine Kündigung der übrigen Verträge im Rahmen der Bilateralen I in Kauf zu nehmen.

In der Anhörung vor der SPK des Nationalrates führte das Initiativkomitee gemäss der Kommissionsberichterstattung zusammengefasst zusätzlich Folgendes aus: Die langfristig schädliche Wirkung einer unbeschränkten Zuwanderung sei grösser als der Schaden aus dem Verlust der Bilateralen I. Im Übrigen sei es falsch zu behaupten, bei einer Annahme der Initiative würde ein Problem bei der Rekrutierung von Fachkräften entstehen. Wie vor 2007 werde auch nach Annahme dieser Initiative immer die Möglichkeit bestehen, das benötigte ausländische Personal zu rekrutieren.

Die konstante Nettoeinwanderung, welche seit Einführung des Freizügigkeitsabkommens inzwischen 1,1 Millionen Personen ausmache, stellt aus Sicht der Initianten für unser Land eine enorme Belastung dar. Der Ausländeranteil liege mit 25 Prozent weitaus höher als in allen umliegenden Ländern. Allein aufgrund des Freizügigkeitsabkommens seien rund 750[NB]000 Personen aus der EU zugewandert. Dies führe [PAGE 1096] zu einer schweren Belastung unserer Infrastruktur, der Wohnungssituation und der Bildungseinrichtungen. Diese Zuwanderung habe auch Auswirkungen auf den Energiebereich, auf den Arbeitsmarkt und die Sozialwerke.

Aus all diesen Gründen sei die Initiative - das ist die Meinung des Initiativkomitees - zur Annahme zu empfehlen.

Bundesrätin Karin Keller-Sutter hat die Ablehnung der Initiative durch den Bundesrat vor der Kommission zusammengefasst wie folgt begründet:

Bereits bei der Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative habe sich die EU geweigert, auf Verhandlungen mit der Schweiz einzutreten. Es sei daher zu beachten, dass die mit der Initiative subsidiär geforderte einseitige Kündigung des Freizügigkeitsabkommens wegen der Guillotineklausel auch die übrigen Abkommen der Bilateralen I automatisch ausser Kraft setzen würde. Damit drohe der Schweiz die reale Gefahr, innert kurzer Zeit ohne die für den Zugang der Schweiz zum EU-Binnenmarkt zentralen Verträge dazustehen. Bereits ein isolierter Wegfall der Personenfreizügigkeit wäre mit beträchtlichen Kosten verbunden. So weise das Freizügigkeitsabkommen gemäss Studien, die 2015 im Auftrag des SECO erstellt worden seien, den grössten wirtschaftlichen Effekt aller sieben Bilateralen Abkommen auf. Die Freizügigkeit stärke die Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Wirtschaft und sichere Arbeitsplätze; denn die Personenfreizügigkeit erlaube es den Arbeitgebern, rasch, flexibel und ohne administrativen Aufwand Fachkräfte aus dem EU/EFTA-Raum zu rekrutieren. Dies sei auch aufgrund des demografischen Wandels wichtig. Aus diesen und vielen weiteren Gründen, welche Ihnen die Frau Bundesrätin noch selber darlegen wird, sei nach Auffassung des Bundesrates die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.

Ihre vorberatende Kommission führte über die Begrenzungs-Initiative eine verhältnismässig kurze Diskussion und würdigte dabei die Argumente des Initiativkomitees und des Bundesrates. Befürworter der Volksinitiative erklärten, in der Migrationsfrage eine Strategie des Bundesrates zu vermissen; stattdessen werde Angstmacherei betrieben. Mit der Initiative würde die Zuwanderung nicht komplett gestoppt, aber erreicht, dass die Schweiz sie selbst steuern könnte. In der Hauptsache gehe es darum, die Verbindung von Freihandel und Personenfreizügigkeit aufzulösen.

Gegner der Initiative verwiesen darauf, dass der Wanderungssaldo mit der EU zwischen 2013 und 2018 von rund 61[NB]000 Personen auf rund 31[NB]000 Personen zurückgegangen sei. Bemerkenswert sei, dass die von der Initiative nicht betroffene Zuwanderung aus Drittstaaten ausserhalb der EU im Jahr 2018 bereits 43,6 Prozent ausgemacht habe. Die Initiative ziele daher auf die falsche Zuwanderung.

Mit den Bilateralen Verträgen sei es gelungen, mit dem europäischen Umfeld in ein geregeltes Verhältnis zu treten, das auf ein sozial flankierendes Marktmodell setze. Diese Errungenschaft dürfe nicht leichtfertig preisgegeben werden. Die Abstimmung über die Begrenzungs-Initiative sei daher eine Schlüsselabstimmung der kommenden Jahre.

Nach geführter Diskussion kam Ihre Kommission mit 11 zu 2 Stimmen zum Schluss, Ihnen die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen und sich damit dem Antrag des Bundesrates und dem Beschluss des Nationalrates anzuschliessen. Die Minderheit beantragt Ihnen, Volk und Ständen die Annahme der Initiative zu empfehlen.