Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2019-12-09
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2019-12-09
Wortprotokoll
Es gibt keine Differenzen mehr. Ich möchte trotzdem kurz das Wort ergreifen, um Sie nochmals über dieses Geschäft und die Folgen, die dieses Geschäft hat, zu informieren. Es ist ja so, dass mit dem geltenden Recht die Steuererleichterungen für biogene Treibstoffe bis am 30. Juni 2020 befristet sind. Das heisst, dass ohne eine Gesetzesänderung beim Import ab dem 1.[NB]Juli des nächsten Jahres analog zu den fossilen Treibstoffen auch die volle Mineralölsteuer fällig würde.
Nun hat Ihre Kommission beschlossen, dass diese Steuererleichterungen gemäss der Variante des Ständerates bis Ende 2023 weitergeführt werden, und zwar soll diese Verlängerung unabhängig davon in Kraft bleiben, wann das totalrevidierte CO2-Gesetz in Kraft tritt. Bei einem Inkrafttreten des totalrevidierten CO2-Gesetzes auf den 1. Januar 2022 - worauf wir ja alle hoffen, weil die mit dieser Vorlage verlängerten Instrumente ja dann im CO2-Gesetz auslaufen - bleiben die biogenen Treibstoffe trotzdem weiterhin bis Ende 2023 von der Mineralölsteuer befreit.
Vergessen Sie nicht: Die Befreiung der biogenen Treibstoffe von der Mineralölsteuer, diese Steuererleichterung, hat natürlich zu Ausfällen geführt. Bis Mitte 2020 ist mit Ausfällen von knapp 900 Millionen Franken zu rechnen. Diese müssen ausgeglichen werden; das steht so im Gesetz. Mit der Vorlage, die Sie beraten, werden Sie jetzt beschliessen, dass diese Amortisation, also der Ausgleich, neu bis Ende 2028 erfolgen soll. Aber man kann nicht Steuererleichterungen durchführen und dann meinen, man könne den Ausgleich auf den Sankt-Nimmerleins-Tag aufschieben, sondern dieser erfolgt neu bis Ende 2028. Je länger die Steuererleichterung gewährt wird, desto höher werden auch die Ausfälle, und irgendwann muss man die wieder bezahlen. Gemäss Berechnungen der Eidgenössischen Zollverwaltung ist ab Mitte 2020 eine Erhöhung um 3,7 Rappen pro Liter nötig, um die Ausfälle bis Ende 2028 ausgleichen zu können.
Ich bitte Sie, das zur Kenntnis zu nehmen. Das ist nämlich auch ein Teil dessen, was Sie heute beschliessen - das nur pro futuro, damit Sie das schon einmal gehört haben.[GZ]
[VS][GZ]
Angenommen - Adopté