Aebischer Matthias · Nationalrat · 2019-12-09
Aebischer Matthias · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-12-09
Wortprotokoll
Die vom ehemaligen Ständerat Claude Hêche eingereichte Motion verlangt, dass der Bund die notwendigen Massnahmen ergreift, damit immer weniger Leute vom Strassenlärm geplagt werden. Der Bund soll die Gemeinden und Kantone auch in Zukunft bei Lärmschutzprojekten unterstützen, sprich die Programmvereinbarungen weiterführen; die Bundesrätin hat dies vorhin ausgeführt. Der Bundesrat hat die Motion zur Annahme empfohlen, ebenso der Ständerat. Dieser hat die Strassenlärm-Motion im letzten Sommer oppositionslos angenommen.
Fakt ist: Noch immer sind rund eine Million Menschen in der Schweiz an ihrem Wohnort Tag und Nacht übermässigem Strassenlärm ausgesetzt. Das hat Kosten zur Folge. Zum einen lassen sich die Gesundheitskosten berechnen - wir sprechen hier von stressbedingten Krankheiten -, zum anderen geht es aber auch um die Wertverminderung von Immobilien. Insgesamt sprechen wir da von 2 Milliarden Franken.
Die Verpflichtung zur Lärmsanierung der Strassen besteht seit dem Jahr 1985 und ist so im Umweltschutzgesetz festgehalten. Ursprünglich glaubte man, die Sanierungen bis im Jahre 2002 durchführen zu können. Das wurde bekanntlich nicht erreicht, und deshalb wurde für Nationalstrassen bis 2015 und für Gemeinde- und Kantonsstrassen bis 2018 verlängert. Mit den jetzigen Programmvereinbarungen will der Bund bis Ende 2022 weitere 200[NB]000 Menschen vor Strassenlärm schützen. Danach seien die Leistungen des Bundes nicht mehr gesichert, heisst es.
Diskutiert wurde auch über die möglichen Schutzmassnahmen - es geht hier um Lärmschutzfenster, Lärmschutzwände, Flüsterbeläge, es geht um Temporeduktionen; gerade Letzteres war einigen Kommissionsmitgliedern ein Dorn im Auge. Die 30er-Zonen in den Städten gehören erwiesenermassen zu den günstigen Lärmreduktionsmassnahmen. Dies wiederum war für einen Teil der Mehrheit in unserer [PAGE 2152] Kommission erst recht ein Grund, die Programmvereinbarungen mit den Gemeinden und Kantonen zu verlängern, damit auch in Zukunft nicht nur die günstigsten Lärmschutzmassnahmen - eben die Erstellung von 30er-Zonen - ins Auge gefasst werden.
Mit 11 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat die KVF-N dasselbe getan wie Bundesrat und Ständerat: Sie hat der Motion Hêche zugestimmt.