Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2019-12-09
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2019-12-09
Wortprotokoll
Ich werde mich zum Rückweisungsantrag nicht äussern, so, wie das in diesem Rat Sitte ist. Die Verfahren liegen in der Kompetenz des Rates und nicht in der Kompetenz des Bundesrates. Ich möchte einfach der guten Ordnung halber darauf hinweisen, dass der SiK-S am 7./8. November 2019 betreffend die Einwände des Schweizerischen Anwaltsverbandes ein Schreiben respektive ein Faktenblatt mit den verschiedenen Argumenten ausgeteilt wurde.
Zum Eintreten: Herr Ständerat Jositsch hat es erwähnt, die Bedrohung durch den Terrorismus ist uns vor wenigen Wochen erneut vor Augen geführt worden. Ich erinnere an den Anschlag auf die Synagoge in Halle an Jom Kippur am 9.[NB]Oktober 2019, mit welchem der Täter versucht hat, betende Menschen zu ermorden. Als ihm dies nicht gelungen ist, hat er einfach wahllos die Menschen getötet, die ihm gerade begegnet sind. Wiederum ist es nicht nur ein Attentat auf eine Menschengruppe, sondern es ist mehr als das. Der Täter hat uns alle angegriffen: unsere Art zu leben, gemeinsam, nebeneinander, friedlich und unabhängig von kulturellen oder religiösen Unterschieden.
Was können wir gegen solche schrecklichen, häufig auch unbedachten Taten tun? Die Erfahrungen zeigen es: Wir müssen auf verschiedenen Ebenen tätig werden. Prävention und Aufklärung sind essenziell. Es sind aber vor allem drei Vorhaben zu erwähnen, mit denen der Bundesrat der Bedrohung durch den Terrorismus konsequent entgegentritt: erstens auf der präventiven Stufe mit dem nationalen Aktionsplan zur Prävention; zweitens mit den neuen Möglichkeiten für die Polizei im Umgang mit sogenannten Gefährdern - Ständerat Jositsch hat erwähnt, dass wir diese Vorlage noch beraten werden -; drittens mit einer gezielten Verstärkung unserer Gesetze für die Strafverfolgung.
Wenden wir uns aber jetzt dem vorliegenden Gesetzentwurf zu, unter den Aspekten des Strafrechts sowie auch der internationalen Zusammenarbeit. Damit wir den aktuellen Herausforderungen des Terrorismus besser begegnen können, schlägt Ihnen der Bundesrat die Einführung einer neuen Strafbestimmung vor, und zwar gegen die Ausbildung, gegen die Rekrutierung und das Reisen für terroristische Zwecke. Artikel 260sexies StGB gibt den zuständigen Strafverfolgungsbehörden des Bundes mittels klarer gesetzlicher Grundlagen ein gutes Instrument in die Hand, damit solche Unterstützungshandlungen und Handlungen, welche zur Begehung eines Terroraktes führen können, verfolgt und bestraft werden. [PAGE 1106]
Gleichzeitig ist es dem Bundesrat aber ebenso ein wichtiges Anliegen, dass die neue Strafbestimmung unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismässigkeit ausgestaltet wird. Bestraft werden soll also bloss die aktiv anwerbende Person. Die angeworbene Person würde sich erst in einer Phase strafbar machen, in der sie sich beispielsweise aktiv einer Gruppierung anschliessen, dieser beitreten oder eine Unterstützungshandlung vornehmen würde.
Neben dieser neuen Strafnorm schlägt Ihnen der Bundesrat zusätzliche Verschärfungen des Strafrechts sowie Anpassungen und Verbesserungen weiterer Bundesgesetze vor. Zum einen betrifft das die Anpassung des Bundesgesetzes über den Nachrichtendienst (NDG). Die maximale Strafandrohung für die Unterstützung einer verbotenen Gruppierung oder Organisation oder die Beteiligung an einer solchen gemäss Artikel 74 NDG soll von drei auf fünf Jahre Freiheitsstrafe erhöht werden, und die Zuständigkeit für die Strafverfolgung soll in jedem Fall bei der Bundesanwaltschaft liegen.
Zum andern haben wir die Kritik von Strafverfolgungsbehörden bei der Bekämpfung krimineller Organisationen ernst genommen. Entsprechend schlägt der Bundesrat vor, dass die Strafandrohung in Artikel 260ter StGB stärker differenziert wird. Vorgesehen ist neu eine Höchststrafe von 20 Jahren für die führenden Köpfe einer kriminellen oder terroristischen Organisation. Ausserdem werden einzelne gesetzliche Kriterien angepasst, damit die Strafverfolgung von solchen Organisationen erfolgreich durchgeführt werden kann. Schliesslich erwähnen wir im Interesse der Klarheit über die Strafbarkeit von terroristischen Organisationen diese explizit im Gesetz. Die Details der einzelnen Anpassungen werden ja dann in der Detailberatung sicher noch beleuchtet.
Ich habe es bereits angetönt: Ohne internationale Zusammenarbeit kann der Kampf gegen den Terror nicht erfolgreich geführt werden. Daher schlagen wir im Rahmen der Rechtshilfe zwei Neuerungen vor; das sind die Themen, die Ständerat Rieder hier angesprochen hat. Zum einen wird die gesetzliche Möglichkeit geschaffen, mit anderen Staaten gemeinsame Ermittlungsgruppen im Rechtshilfeverfahren zu bilden. Zum andern schlagen wir die Einführung eines Instrumentes vor, welches es unseren Rechtshilfebehörden erlaubt, bereits vor Abschluss des Rechtshilfeverfahrens Informationen und Beweismittel mit ausländischen Behörden auszutauschen.
In beiden Fällen gilt: Unsere Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und der Verfahrensgarantien müssen gewahrt werden. Die Schweizer Behörden werden zu nichts gezwungen. Sie können nach wie vor selber darüber entscheiden, mit welchen Behörden und in welchem Einzelfall sie solche Ermittlungsteams einrichten, und sie entscheiden auch selber, wem sie vorzeitig Informationen und Beweismittel zukommen lassen. Die Souveränität bleibt also gewahrt.
Schliesslich sehen wir auch eine wesentliche Neuerung des Geldwäschereigesetzes vor. Die Meldestelle für Geldwäscherei soll eine zusätzliche Kompetenz erhalten: Sie soll in Zukunft auch dann tätig werden können, wenn sie Informationen einer ausländischen Partnerstelle erhält, und nicht nur, wenn eine inländische Verdachtsmeldung eintrifft. Dadurch wird die gerade bei der Terrorismusbekämpfung wichtige Rolle unserer Meldestelle gestärkt, und zudem wird auch die internationale Zusammenarbeit auf dieser Ebene verbessert.
Der Bundesrat schlägt Ihnen vor, gemeinsam mit den dargestellten Gesetzesanpassungen auch das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung des Terrorismus sowie dessen Zusatzprotokoll zu genehmigen und durch die Schweiz ratifizieren zu lassen. Die Ziele der vorliegenden Anpassung unserer Gesetze entsprechen der Stossrichtung des Übereinkommens; namentlich sind auch die Ermittlungsgruppen, die Ständerat Rieder erwähnt hat, im Übereinkommen des Europarates festgelegt. Einem Beitritt der Schweiz würde nichts im Wege stehen. Mittlerweile haben über 40 Vertragsstaaten mit dem Übereinkommen sichergestellt, dass sie entsprechende terroristische Vorbereitungshandlungen verfolgen und bestrafen können. Ebenso wichtig und im Interesse der Schweiz ist es, dass die Zusammenarbeit zwischen den Vertragsstaaten vereinfacht und eben auch beschleunigt wird.
Der Europarat - erlauben Sie mir diesen abschliessenden Hinweis, gerade auch aufgrund des Votums von Ständerat Rieder - ist auch aus einem anderen Grund wichtig bei der internationalen Bekämpfung des Terrors und seiner Vorbereitungshandlungen: Die Institution in Strassburg steht wie keine andere internationale Organisation für Grundwerte, welche auch die fundamentalen Werte der Schweiz sind, nämlich Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte. Gerade diese Werte sind es, die wir bei der Bekämpfung von Terrorismus nicht aus den Augen verlieren dürfen.
Die Erfahrungen in den vergangenen Jahren haben es aufgezeigt: Die Schweiz ist heute sicherlich recht gut vorbereitet, um der terroristischen Bedrohung und anderer Kriminalität wirksam zu begegnen. Wir müssen unsere Rechtsordnung also nicht auf den Kopf stellen. Es gibt aber einige Bereiche, in denen wir unser Instrumentarium noch verbessern und ergänzen können. Die Vorlage beinhaltet diese Verbesserungen und Ergänzungen.
Ich möchte Sie bitten, auf die Vorlage einzutreten.