Lexipedia

Rieder Beat · Ständerat · 2019-12-09

Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2019-12-09

Wortprotokoll

Ich möchte nicht anmassend erscheinen, als Mitglied der Kommission für Rechtsfragen hier quasi die gesamte Sicherheitspolitische Kommission anzugreifen und ihr vorzuwerfen, dass sie diese Vorlage nicht gut beraten hätte oder dass die Vorlage eigentlich hätte in der RK-S landen sollen - ganz und gar nicht. Es geht mir um eine Verbesserung der Vorlage. Es geht mir effektiv darum, sämtliche Massnahmen gegen den Terrorismus, auch gegen das organisierte Verbrechen in der Schweiz, gesetzlich festzuschreiben und auszubauen. Keiner hier in diesem Raum will das nicht. Wir sind alle dafür, dass wir gesetzgeberisch alles Menschenmögliche unternehmen, damit wir den Terrorismus bekämpfen können. Aber es gibt gewisse Vorlagen, die bewegen sich unter dem Radar, kommen auf Samtpfötchen daher und sind aber richtige Raubtiere.

Ich gebe Ihnen jetzt meine Interessenbindung bekannt. Ich bin Anwalt, ich bin Mitglied des Schweizerischen [PAGE 1105] Anwaltsverbandes, und der Schweizerische Anwaltsverband hat diese Vorlage, bei der ich jetzt eine Rückweisung beantrage, begleitet und mehrfach bei verschiedensten Positionen offen Kritik geübt. Das Ganze ist ja eigentlich symptomatisch. Kollege Jositsch, ein Strafrechtsprofessor, präsentiert hier eigentlich als Rapporteur ein Geschäft der SiK, der Sicherheitspolitischen Kommission, und damit ist auch das Problem bereits angeschnitten. Es handelt sich um eine Schnittstellenproblematik. Es gibt den Sicherheitsaspekt der SiK, und es gibt den Aspekt des Rechtsschutzes, der die RK-S beschäftigen sollte. Die Vorlage geht jetzt in eine Richtung, die weit mehr als nur Terrorismusbekämpfung und weit mehr als nur Bekämpfung von organisiertem Verbrechen ist. Ich greife jetzt nur zwei Bereiche aus der Vorlage heraus, damit Sie erkennen, wieso wir die Vorlage an die Kommission zurückweisen und partiell mindestens von der RK-S einen Mitbericht verlangen sollten.

Ich nehme den Bereich der Rechtshilfe. Das ist ein Paradebeispiel einer Gesetzgebung, die weit über die Terrorismusbekämpfung hinausgeht. In Artikel 80dbis des Rechtshilfegesetzes redet man von der Dynamisierung der Rechtshilfe. Worum geht es? Im Klartext wird hier dem Strafverfolger, d.[NB]h. dem Staatsanwalt, erlaubt, voraussetzungslos und quasi unaufgefordert, vorzeitig und ohne richterliche Überprüfung Informationen, Beweismittel und Ermittlungsresultate an ausländische Strafermittlungsbehörden auszuhändigen. Es geht nicht nur darum, terroristische Straftaten abzuwehren, sondern es betrifft alle Taten, die gemäss Artikel 35 IRSG Rechtshilfe erlauben. Es fallen also auch gewöhnliche Straftaten darunter, und nur der Staatsanwalt entscheidet, ob er vorzeitig die Ergebnisse übermitteln kann, und nicht etwa ein Richter auf Antrag der Gegenpartei. Es gibt in diesem Bereich keinen staatlichen Rechtsschutz, wenn Sie die Änderung der Rechtshilfe so zulassen. Der Rechtsschutz wird für uns alle - und nicht nur für die Terroristen - ohne Grund und sehr weitgehend eingeschränkt.

Ein zweiter Bereich, der sofort auffällt, wenn man diese Vorlage anschaut, ist die Schaffung von gemeinsamen Ermittlungsgruppen. Ja, Sie müssen sich einfach vorstellen, was wir dort erlauben: Wir erlauben den Strafverfolgungsbehörden - kantonalen und Bundesbehörden -, mit ausländischen Ermittlungsbehörden Gruppen zusammenzustellen, die Straftaten irgendwo auf der Welt verfolgen und die dann auch ermitteln. Wir geben die Kompetenz von Straf- und Rechtshilfebehörden der Schweiz an supranationale, schwer kontrollierbare Organe ab. Das ist Fakt. Dabei spielt heute die Zusammenarbeit von schweizerischer Strafjustiz und ausländischen Strafbehörden eigentlich nicht schlecht - im Gegenteil, die Schweiz ist sogar ein vorbildhafter Musterschüler in der Rechtshilfe. Weiter gehen sollten wir aber nicht. Oder wollen wir es wirklich zulassen, dass ausländische Strafermittlungsbehörden in sogenannten gemeinsamen Ermittlungsgruppen in der Schweiz gegen Schweizerinnen und Schweizer ermitteln? Das müssen Sie sich gut überlegen. Die Schaffung von zwischenstaatlichen Organen in diesen Schnittstellen ist weder notwendig, noch können diese Organe - aus meiner Sicht - genügend kontrolliert werden. Darum geht es auch dem Anwaltsverband: Es geht um den Rechtsschutz von uns Normalbürgern und nicht um den Rechtsschutz von Terroristen.

Meines Erachtens hätte zumindest ein Mitbericht der RK-S diesen Bereichen der Vorlage - ich betone: diesen Bereichen der Vorlage - eine andere Gewichtung gegeben. Die SiK hatte aus meiner Sicht den Sicherheitsaspekt zu berücksichtigen. Das hat sie auch gemacht, und da hat sie auch entsprechende Massnahmen vorgeschlagen. Aber sie hat den Aspekt des Rechtsschutzes für die "normalen" Schweizerinnen und Schweizer völlig aus den Augen verloren. Ich glaube, dass wir mit einer Rückweisung an die Kommission und einer punktuellen Korrektur dieser Vorlage sehr schnell die aus meiner Sicht gravierenden Mängel dieser Vorlage werden ausmerzen können. Das könnte man schnell erledigen. Die Vorlage als Ganzes bestreite ich nicht.

Es gibt auch andere Aspekte - Aspekte des Grundrechtsschutzes, des Menschenrechtsschutzes -, die man anschauen könnte. Ich will dort nicht einer Evaluation der RK-S vorgreifen. Mir ist wichtig, dass diese Vorlage, die in gewissen strafrechtlichen Bereichen der Schweiz einschneidende Massnahmen vorsieht, auch einmal von der RK-S beurteilt werden kann und hier der Input nicht nur von der Sicherheitsseite, sondern auch von der Rechtsschutzseite erfolgt.

Daher beantrage ich Ihnen die Rückweisung an die Kommission und die Einholung eines Mitberichtes durch die ständerätliche Kommission für Rechtsfragen.

Alternativ dazu habe ich auch zwei Einzelanträge eingereicht, sollten Sie auf die Vorlage eintreten und diese im Detail beraten wollen.