AB 255150
Seiler Graf Priska · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-12-09
Wortprotokoll
Ich rede zu meinem Minderheitsantrag bei Artikel 1. Absatz 1 dieses Artikels ist eine Konsequenz aus den Inhalten unseres Rückweisungsantrags; ich muss es hier nicht mehr wiederholen. Wir beantragen, von "leichten Kampfflugzeugen" statt nur von "Kampfflugzeugen" zu sprechen - logischerweise, das entspricht ja unserem Alternativkonzept. Darum muss meiner Meinung nach hier zudem noch zwingend betont werden, dass zum Schutz des Luftraumes auch eine modernisierte bodengestützte Luftverteidigung, Radarüberwachung und das Führungs- und Kontrollsystem C2Air gehören. Da sich die Beschaffung leichter und billiger Kampfflugzeuge weniger aufwendig gestaltet, sollte die Einführung leichter Kampfjets bis 2025 abgeschlossen werden können. Auch das ist ein Teil des Antrags.
Jetzt möchte ich aber speziell noch auf den neu eingeführten Absatz 3 hinweisen; der liegt mir noch am Herzen. Wir möchten die Nutzungsdauer der F/A-18 Hornet nicht über die Begrenzung der Anzahl Flugstunden festlegen, sondern möchten eine Begrenzung über die Anzahl Flugbewegungen vorschlagen. Das ist ein neuer Ansatz, der meiner Meinung nach aus zwei Gründen überzeugt. Erstens macht es viel mehr Sinn, die Anzahl der Bewegungen als Grenzwert zu nehmen, als die Anzahl der Flugstunden, weil die Flugzeuge beim Starten und Landen am meisten belastet sind. Ein Flugzeug, das weniger starten und landen muss und dafür länger anhaltende Flugzeiten hat, wird so mehr geschont. Zweitens sind wir auch dezidiert der Ansicht, dass eine geringere Anzahl der Bewegungen auch der Bevölkerung dient, weil so der stark störende Fluglärm abnimmt. Als Copräsidentin der nationalen Koalition Luftverkehr, Umwelt und Gesundheit, bei welcher auch Fluglärmorganisationen von Militärflugplätzen Mitglied sind, weiss ich, wie störend und einschränkend der ohrenbetäubende Lärm von Kampfjets sein kann. Gerade in Tourismusregionen wie Meiringen ist das sehr lästig. In unserem Antrag wollen wir daher die Starts und Landungen der lauten F/A-18 auf 7000 Bewegungen pro Jahr begrenzen. Die Nutzungsdauer kann so entsprechend verlängert werden.
Ich bitte Sie, unserem Antrag auch im Sinne des Lärmschutzes zuzustimmen.