Strahm Rudolf · Nationalrat · 2002-09-25
Strahm Rudolf · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-09-25
Wortprotokoll
Artikel 5 Absatz 4 ist gewissermassen zu einem Schicksalsartikel geworden. Es ist nicht ein Antrag Strahm, sondern ein Antrag der Mehrheit; der Antrag wurde in der Kommission mit 16 zu 7 Stimmen angenommen. Ich kann hier bei allem Streit um den zweiten Satz feststellen, dass der Hauptsatz bei Artikel 5 Absatz 4 nicht mehr umstritten ist, weil jetzt kein Minderheitsantrag mehr vorliegt. In dem Sinne muss ich sagen, dass sich seit dem Beginn der Beratungen in der Kommission und seit Lugano die Meinungen eigentlich erheblich angenähert haben. Das kann ich vorweg auch erfreut feststellen.
Warum ist es ein Schicksalsartikel? Ich glaube, mit diesem Artikel ist ein Paradigmenwechsel angezeigt; es wird nämlich vermutet, dass auch Vertikalbindungen schädlich sind, und es werden dazu auch erste direkte Sanktionen eingeführt. Ich glaube, dass die neue Kartellform vertikal ist, die vertikalen Bindungen, die Preisbindungen, die Alleinvertriebsverträge vom multinationalen Konzern zum Vertreiber.
Herr Zaugg von der Firma Z. schrieb mir letzte Woche: "Zusammen mit einem Kollegen habe ich ein Hockeygeschäft eröffnet. Wir haben verschiedene Hersteller wie Nike, Bauer und Jofa angefragt, damit wir unsere Ware nicht über die grossen Importeure beziehen müssen. Es hiess jedoch jedes Mal: In der Schweiz haben wir einen Exklusivvertrag mit Ochsner oder Interhockey. Sogar von der Schweizer Firma Busch erhalten wir keine Stöcke; wir müssen diese bei Interhockey kaufen. Wenn wir nun bei diesen zwei Firmen einkaufen, schreiben sie uns die Verkaufspreise vor, oder sonst beliefern sie uns nicht mehr." Die Verkaufspreise sind 35 Prozent höher.
Jetzt kommt Herr Baader Caspar hier nach vorne und sagt mit grossem Pathos, das entspreche der Wirtschaftsfreiheit. Dabei werden durch diese Vertikalbindungen natürlich auch die Kleinen gedrückt. Wir haben von einem anderen Unternehmer, von der Bauunternehmung Hüppi, gehört: Sie kauft für 25 Millionen Franken pro Jahr Baumaschinen, bis jetzt in der Schweiz. Sie hat diese dann im Ausland, in Deutschland, eingekauft; die Baumaschinen waren nun 30 Prozent billiger. Das nächste Jahr wollte sie wieder Baumaschinen beziehen, aber die Lieferung wurde mit dem Hinweis gesperrt: Es gibt in der Schweiz einen Alleinvertreiber. Solches verteuert die Importe für die Haushalte und für die kleinen und mittleren Unternehmen. Das ist für die Haushalte und für die gewerblichen Zulieferungen zusammen ein Potenzial von 80 Milliarden Franken jährlichen Importvolumens im Non-Food-Bereich (ohne Erdöl). Deswegen ist das ein Schicksalsartikel.
Der Antrag der Mehrheit zu Artikel 5 Absatz 4 will jetzt zwei Fälle von Vertikalbindungen als schädlich bezeichnen: nämlich erstens Preisbindungen und zweitens Lieferbindungen, d. h. Abreden über die Aufteilung von Märkten nach Gebieten oder Geschäftspartnern. In diesen zwei Fällen sollen Abreden "schädlich" sein. Ich muss das jetzt hier aber nochmals erklären, auch Herrn Triponez und dem Gewerbe: Wir wollen die Vertriebssysteme nicht zerschlagen; sie haben auch einen effizienten Aspekt. Es geht um Hunderte von möglichen Bindungen, z. B. um Garantieverträge, Nachlieferverträge, Ausbildungsverträge. Das soll so bleiben. In zwei Fällen möchten wir Vertikalbindungen als schädlich einstufen: nämlich bei Preisbindungen und bei Lieferbindungen. Sie wissen, dass Ausnahmen, wenn sie durch Effizienz begründet sind, nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e für kleine und mittlere Unternehmen möglich sein sollen, durch eine Verordnung oder Verfügung des Bundesrates oder der Weko. Wir möchten diese Vertriebssysteme also nicht killen.
Jetzt kommt der Antrag Triponez; ich muss Ihnen sagen, dass ich etwas unglücklich bin, denn dieser Antrag ist nicht fertig formuliert. Sie erwähnen, dass Vertikalsysteme dann verboten sind, wenn sie eine Marktabschottung bewirken. Aber Sie erwähnen die Preisfestsetzung nicht explizit, und deswegen können wir dem Antrag Triponez nicht zustimmen. Es reut mich, dass wir jetzt keine Einigung finden.
Ich fasse zusammen: Der Hauptsatz in Artikel 5 Absatz 4 ist nicht mehr bestritten; das ist ein Fortschritt. Den Antrag Triponez bekämpfen wir; vielleicht wird der Ständerat eine rechtsklare Lösung finden. Es geht hier immerhin um Bussen und Sanktionen, und es muss kristallklar im Gesetz enthalten sein, was verboten und was erlaubt ist. Deswegen ist der Antrag Triponez ungeeignet. Ich bitte Sie, ihn abzulehnen und es dann der Weisheit des Ständerates zu überlassen, eine bessere Formulierung zu finden.