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Strahm Rudolf · Nationalrat · 2002-09-25

Strahm Rudolf · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-09-25

Wortprotokoll

Wir haben das ja auch im Detail besprochen. Das wird so laufen: Die Wettbewerbskommission wird untersuchen, ob im Vertikalbindungsvertrag eine Klausel besteht, die entweder die Preisbindung betrifft oder die eine ausschliessliche Lieferbindung bzw. eine so genannte Marktabschottung darstellt. Man wird prüfen, ob eine solche Klausel vorhanden ist oder nicht. Wenn eine solche Klausel vorhanden ist, gilt das als Vermutung, dass die Abrede schädlich ist. Das ist die Art des Vorgehens. Das kann natürlich dann auch bestritten werden, aber das ist das Vorgehen. Das scheint mir in der Rechtspraxis auch durchsetzbar zu sein.

Ich muss Ihnen noch sagen, Herr Spuhler: Das entspricht der EU-Regelung; Sie haben hier etwas Falsches gesagt. Die EU lässt keine Kumulierung von exklusiven und selektiven Vertriebssystemen zu. Wir gehen nicht weiter als die EU, aber Ihr Minderheitsantrag hebelt dieses System eigentlich wieder aus.

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