Gössi Petra · Nationalrat · 2019-12-09
Gössi Petra · Nationalrat · Schwyz · FDP-Liberale Fraktion · 2019-12-09
Wortprotokoll
Die gleichlautenden parlamentarischen Initiativen 17.406, 17.407 und 17.408 mit dem Titel "Für eine moderne Sozialpartnerschaft" wurden von den Nationalräten Olivier Feller, Jean-Paul Gschwind und vom inzwischen in den Ständerat gewählten Marco Chiesa am 6. März 2017 eingereicht. Inhaltlich verlangen die parlamentarischen Initiativen, dass das Bundesgesetz über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen so angepasst wird, dass die Anforderungen für eine Allgemeinverbindlicherklärung eines Gesamtarbeitsvertrages im Vergleich zum geltenden Recht gesenkt werden. Nach geltendem Recht bedarf die Ausdehnung eines Gesamtarbeitsvertrages eines Arbeitgeber- und eines Arbeitnehmerquorums von 50 Prozent, und die Gewerkschaften müssen mindestens 50 Prozent der Arbeitnehmenden der Branche vertreten. Nun verlangen die drei parlamentarischen Initiativen ein fliessendes Quorum. Die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen soll bereits dann möglich sein, wenn mindestens 35 Prozent der betroffenen Arbeitgeber und mindestens 65 Prozent der betroffenen Arbeitnehmer beteiligt sind.
Die WAK-N hat sich am 23. April 2018 zum ersten Mal mit diesen Initiativen auseinandergesetzt. Damals hat sie den Initiativen mit 13 zu 11 Stimmen bei 0 Enthaltungen Folge gegeben. Daraufhin hat dann die WAK-S die parlamentarischen Initiativen am 8. April 2019 behandelt und bei einem Stimmenverhältnis von 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung entschieden, den Initiativen keine Folge zu geben. In der Folge haben wir uns in der WAK-N am 4. November 2019 nochmals intensiv mit diesen Vorlagen auseinandergesetzt, und bei uns kehrte dann das Mehrheitsverhältnis: Mit Stichentscheid des Präsidenten entschied die Kommission, diesen drei parlamentarischen Initiativen keine Folge zu geben.
Die Argumentationen der Befürworter und der Gegner haben sich zwischen den zwei Debatten nicht verändert. Die Mehrheit und die Minderheit sind sich einig, dass die Sozialpartnerschaft in der Schweiz von grosser Bedeutung ist und dass sie den sozialen Frieden sichert, denn alles, was auf sozialpartnerschaftlicher Ebene geregelt werden kann und soll, muss auch auf dieser Ebene geregelt werden. Das ist das beste Mittel, um Etatismus zu verhindern.
Bei den Auswirkungen dieser Initiativen ist man sich dann aber uneinig. Das Hauptargument der Mehrheit ist, dass es neu eine Dominanz der grösseren Unternehmer mit vielen Arbeitnehmenden gegenüber den kleineren Unternehmungen mit wenigen Arbeitnehmenden geben wird, weil man den kleinen Unternehmen neu die Bedingungen der grossen Betriebe aufzwingen könnte. Die demokratische Legitimation wird damit geschwächt, denn faktisch wird ein Arbeitgeberquorum von 50 Prozent untergraben.
Die Minderheit argumentiert hingegen, dass die aus dem Jahr 1957 stammenden Vorschriften jetzt revidiert werden müssten, weil heute ganz andere Bedingungen herrschten. Heutzutage gebe es viele Mikrounternehmen, die eine sehr kleine Anzahl von Angestellten beschäftigten, weshalb das Erreichen des Arbeitgeberquorums immer schwieriger würde. Um zu gewährleisten, dass der Staat mittelfristig nicht eingreife und Vorschriften auferlege, brauche es daher eine Anpassung an diese modernen Gegebenheiten.
Auch die Problematik in den Grenzkantonen wird sowohl von der Minderheit als auch von der Mehrheit anerkannt. Während die Mehrheit der Ansicht ist, dass die spezifischen Probleme der Grenzkantone nicht via eine Erleichterung der Anforderungen an eine Allgemeinverbindlicherklärung gelöst werden könnten, ist die Minderheit der Ansicht, dass die parlamentarischen Initiativen den korrekten Wettbewerb sowie ortsübliche Lohn- und Arbeitsverhältnisse sicherstellen.
Eine weitere Differenz besteht darin, dass die Mehrheit klar der Ansicht ist, dass es Sache der Sozialpartner ist, sich zu einigen. Der Vorschlag der parlamentarischen Initiativen wurde von den Sozialpartnern bereits diskutiert, und man hat keine Mehrheit dafür gefunden. Deshalb macht es auch keinen Sinn, den Ansatz weiterzuverfolgen. Folglich ist die Mehrheit der Ansicht, dass diese Initiativen die Sozialpartnerschaft gefährden.
Nach einer kontroversen Diskussion hat sich dann die Kommission am Schluss, wie bereits erwähnt, mit 12 zu 12 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten dafür entschieden, Ihnen zu empfehlen, den parlamentarischen Initiativen keine Folge zu geben.