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Burgherr Thomas · Nationalrat · 2019-12-09

Burgherr Thomas · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-12-09

Wortprotokoll

Die Idee meiner parlamentarischen Initiative ist, dass möglichst viele Akteure Massnahmen ergreifen, um die Eigenverantwortung im Gesundheitswesen zu stärken. Ein direkter Selbstkostenanteil im ambulanten Bereich ist eine der Massnahmen, um die Spital- und Gesundheitskosten in den Griff zu bekommen. Mit einem symbolischen Betrag von rund 30 bis 40 Franken bei Spitalambulatorien und zwischen 15 und 20 Franken bei frei praktizierenden Ärzten will ich ein Instrument schaffen, das die Patienten daran erinnert, dass das Gesundheitswesen nicht gratis ist. Der direkt zu bezahlende Betrag sollte spürbar sein, aber nicht wehtun.

Am Beispiel der Notaufnahme von Spitälern sieht man, wie das Gesundheitswesen unnötig verteuert wird. Schon bei kleinsten gesundheitlichen Problemen suchen immer mehr Menschen ein Spital auf. Oft geschieht dies aus Bequemlichkeit, weil Spitäler 24 Stunden offen haben und man keinen Termin vereinbaren muss. Dabei spielen nicht selten kulturelle Unterschiede eine Rolle, weil nicht alle Zuwanderer unser Hausarztsystem kennen. Die eigentliche Aufgabe von Notaufnahmen ist die Behandlung von gravierenden und schwerwiegenden Krankheitsfällen, in denen es meistens auch um Leben und Tod geht. Die massive Zunahme von Patienten mit Kleinigkeiten verursachten unnötige Kosten und hält Personal von akuten Fällen ab. Die Behandlung solcher Fälle ist in Spitälern viel teurer als beim Hausarzt. Laut einer Hochrechnung kostet eine Konsultation im Spital 422 Franken, beim Spezialisten 248 Franken und beim Grundversorger hingegen nur 164 Franken. Das sind massive Unterschiede. Es wird davon ausgegangen, dass bis zu 40 Prozent dieser Patienten keinen echten Notfall haben, bei welchem schlimme Gesundheitsschäden zu erwarten sind.

Die erste Anlaufstelle bei Erkrankungen, die nicht lebensbedrohlich sind, sollte der Hausarzt sein. Mit diesem Modell und dieser Einstellung haben wir über Jahrzehnte gelebt, gut gelebt.

Die Frage der Ausnahmen wurde in den Kommissionen detailliert diskutiert. Im Text zur Initiative ist diese Frage aber sehr präzise geklärt. Indem beim Geltungsbereich Kinder bis zu 18 Jahren, Schwangere, Massnahmen der medizinischen Prävention wie Impfungen usw. sowie ärztlich überwiesene Patienten und bereits bestehende Fälle ausgenommen werden, sind besonders sensible Gruppen, insbesondere chronisch Kranke, und wichtige medizinische Programme von der Abgabe befreit. In Härtefällen, bei Randständigen ohne Barschaft beispielsweise, hat der Bundesrat analog zu Artikel 64a des Krankenversicherungsgesetzes zugunsten der Leistungserbringer eine Inkassoregelung mit den Krankenversicherern vorzusehen.

Die Erfahrungen in Deutschland haben gezeigt, dass eine Praxisgebühr das Kostenwachstum stark eingedämmt hat - allerdings nur während eines Jahres. Die Praxisgebühr wurde dort quartalsweise fällig, was den kontraproduktiven Effekt produziert hatte, dass Versicherte den Arzt mehrmals pro Quartal aufgesucht haben, um die Praxisgebühr möglichst zu amortisieren. Eine Praxisgebühr müsste also pro Arztbesuch und nicht pro Zeitperiode fällig werden, wie es in meinem Vorstoss vorgesehen ist. Wichtig ist dabei nicht so sehr die Höhe der Gebühr, sondern der psychologische Unterschied zwischen einer kostenlosen und einer kostenpflichtigen Leistung.

Ich bitte Sie, meiner parlamentarischen Initiative Folge zu geben und so die Eigenverantwortung im Gesundheitsbereich zu stärken.