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Glarner Andreas · Nationalrat · 2019-12-09

Glarner Andreas · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-12-09

Wortprotokoll

Am 21. Dezember 2015 beging Thomas N. eines der grauenvollsten Verbrechen der Schweizer Kriminalgeschichte: In einem Haus in Rupperswil brachte er vier Menschen auf bestialische Art und Weise um und missbrauchte ein minderjähriges Kind auf das Übelste. Konkret wurden ihm nachstehende Delikte zur Last gelegt: Mord in vier Fällen, räuberische Erpressung, versuchte räuberische Erpressung, mehrfache Freiheitsberaubung, mehrfache Geiselnahme, mehrfache sexuelle Handlungen mit Kindern, mehrfache sexuelle Nötigung, mehrfache Pornografie, Brandstiftung, Urkundenfälschung und Vorbereitungshandlungen für das gleiche Vorgehen bei zwei weiteren Familien. Die Opfer von Rupperswil, Carla Schauer, Davin Schauer - ihn missbrauchte er vorher auf perverseste Art und Weise -, Dion Schauer und dessen zufällig anwesende Freundin Simona Faes, all diese Opfer haben lebenslänglich! Doch nicht nur die Opfer haben lebenslänglich, sondern auch die Hinterbliebenen, so Georg Metzger, der Lebenspartner von Carla Schauer, die Familie Freiburghaus, die Eltern von Carla Schauer, der Bruder von Carla Schauer und die Mutter und die Geschwister von Simona Faes. Die Hinterbliebenen, welche unter dieser bestialischen Tat noch Jahrzehnte leiden werden und zumindest im Falle der Eltern von Carla Schauer komplett gebrochen sind - sie alle haben in der Tat lebenslänglich, natürlich auch die Geschwister, das Jüngste mit Jahrgang 1997.

Alle diese Menschen werden noch jahrzehntelang leiden müssen, während Thomas N. sich bereits in 13 Jahren seiner neu erlangten, durch mildtätige Richter und noch viel gutgläubigere Gutachter zu verantwortenden Freiheit erfreuen kann. Denn Thomas N., Jahrgang 1983, wurde am 23. Dezember 2016 verhaftet und befindet sich seither im vorzeitigen Straf- respektive Massnahmenvollzug. Thomas N. hat nicht lebenslänglich. Denn er wird sich ganz im Gegenteil zum Zeitpunkt seiner Entlassung in der Blüte seines Lebens befinden, wenn er 2031 mit 48 Jahren in die Freiheit entlassen werden wird. Es werden sich ja schon ein paar Gutachter finden, welche ihm attestieren, dass er nie mehr rückfällig werde - dies nur schon deshalb, weil Thomas N. hochgradig manipulativ ist. Es gelang ihm bereits in der Untersuchungshaft, eine Justizvollzugsbeamtin derart zu manipulieren, dass diese für ihn Anrufe nach aussen tätigte.

Thomas N. hat also nicht lebenslänglich - die Opfer, aber vor allem die Hinterbliebenen schon. Es gilt daher, das Strafrecht entsprechend anzupassen, damit es zumindest für künftige Fälle eine halbwegs gerechte Strafe ermöglicht und der Aspekt der Sühne doch noch zum Tragen kommt. Bei besonders schweren Verbrechen wie beispielsweise eben dem Mordfall in Rupperswil reicht das heutige Strafmass nicht aus. Die Gesellschaft hat Anspruch darauf, zumindest in Zukunft möglichst lange vor solch brutalen, perversen und manipulativen Tätern geschützt zu werden. Für die Bevölkerung, und diese vertreten wir ja angeblich hier, ist es schlicht und einfach nicht nachvollziehbar, dass nicht einmal in einem solchen Fall eine wirklich lebenslange Strafe verfügt werden konnte.

Daher bitte ich Sie höflich und auch dringlich, dieser parlamentarischen Initiative Folge zu geben.