preparatory:AB 255234
Feri Yvonne · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-12-10
Wortprotokoll
Ich spreche hier für die Minderheit Schenker Silvia, nehme aber gleich alles zusammen, das heisst die beiden Differenzen, die noch bestehen.
Die erste Differenz betrifft den Begriff "Kinderrente", der gemäss der Mehrheit der SGK-N in Zukunft ersetzt werden soll durch den Begriff "Zusatzrente für Eltern". Der Ständerat hat diese Anpassung abgelehnt. Zur Erinnerung: Das Geld, von dem wir hier reden, ist für die Kinder bestimmt und nicht für die Eltern. Es geht also auch um das Kindeswohl. Wenn schon eine Änderung vorgenommen würde, dann müsste damit eine Verbesserung des Verständnisses erreicht werden. Ein Bericht, welcher der SGK vorlag, zeigte klar auf, dass dies nicht der Fall wäre. Die Anpassung des Begriffs müsste möglichst rasch in allen betroffenen Gesetzestexten nachvollzogen werden, weil sonst aufgrund unterschiedlicher Begriffe nur mehr Verwirrung gestiftet würde. Dazu wären umfangreichere redaktionelle Anpassungen in den Gesetzen wie auch in den zahlreichen Pensionskassenreglementen, welche auch auf Kinderrenten referenzieren, notwendig. Hier appelliere ich insbesondere an diejenigen Parteien, welche immer wieder die Bürokratie und den enormen administrativen Aufwand kritisieren.
Der Begriff "Kinderrente" hat sich in der Bevölkerung etabliert. Ein Wechsel wäre daher problematisch, zumal viel Zeit vergehen würde, bis wieder breiter Konsens darüber herrschen würde, was unter dem neuen Namen zu verstehen wäre. Es wäre unvernünftig, jetzt in einer Hauruck-Übung diese Änderung vorzunehmen, wo uns doch klar ist, dass dadurch auch grosse Verwirrung entstehen würde.
Ich bitte Sie im Namen der Minderheit, diese Anpassung genauso wie der Ständerat abzulehnen und der Minderheit zuzustimmen.
Die zweite Differenz beziehungsweise die Minderheit Lohr betrifft Artikel 38, die Kinderrenten. Artikel 38 des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung soll der Kommissionsmehrheit zufolge so geändert werden, dass die Rente für Kinder von IV-Rentenbeziehenden von 40 Prozent auf 30 Prozent der Hauptrente gesenkt wird; wenn beide Elternteile einen Anspruch auf eine Kinderrente haben, soll diese von 60 Prozent auf 45 Prozent gekürzt werden. Damit würde aber auf Kosten der Schwächsten gespart: Familien, die Kinderrenten und Ergänzungsleistungen beziehen, haben bereits heute weniger Geld zur Verfügung als Familien, die darauf nicht angewiesen sind. Mit den Kürzungen würde das Armutsrisiko für Kinder deutlich zunehmen, was es zu verhindern gilt. Zudem haben Kinder aus einem armutsgefährdeten Haushalt deutlich geringere Bildungschancen. Dieser Effekt darf sich durch eine Kürzung nicht noch verstärken.
Es wären rund 70[NB]000 Kinder von IV-Rentenbeziehenden betroffen. Bei einer Kürzung käme es zu einer Verlagerung der Kosten in Richtung Ergänzungsleistungen, was gar zu jährlichen Mehrkosten von etwa 47 Millionen Franken führen würde. Aus diesem Grund wehren sich auch die Kantone und Gemeinden gegen diese Kürzung. Es handelt sich also nur um einen vorgeschobenen Spareffekt, und dies nur bei der IV-Kasse.
Eine Familie, bei der es zu einer Invalidität gekommen ist, soll von den Leistungen der ersten und zweiten Säule leben können und nicht auf Bedarfsleistungen aus der EL angewiesen sein. Dieses Prinzip würde mit dieser Kürzung durchbrochen. Ohnehin sollten wir bedenken, dass die Wahrung der Chancengerechtigkeit auch dazu führt, dass sich in vielen Fällen Folgekosten vermeiden lassen. Sicherlich spielt bei der Chancengerechtigkeit nicht allein das Geld eine Rolle, aber es spielt eine wichtige Rolle. Schliesslich können Eltern, die über die entsprechenden Mittel verfügen, ihren Kindern helfen, wenn es beispielsweise in einer Phase schulisch mal nicht so richtig laufen will. Eltern hingegen, die jeden Rappen umdrehen müssen, können in solchen Phasen nicht unterstützend wirken. Die Kinder können nichts dafür, dass ihre Eltern IV beziehen und auf eine Kinderrente angewiesen sind. Welche Folgekosten würden entstehen, wenn nun diese Reduktion beschlossen würde?
Wir bitten Sie daher, jegliche Kürzung der Kinderrenten abzulehnen. [PAGE 2193]
Ich fasse zusammen: Bitte unterstützen Sie die Minderheit Schenker Silvia in Bezug auf den Ersatz des Begriffes "Kinderrente" durch "Zusatzrente für Eltern", und lehnen Sie jegliche Kürzung der Kinderrenten ab.