AB 255318
Lohr Christian · Nationalrat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2019-12-10
Wortprotokoll
Beide Räte haben der Einführung eines sogenannten stufenlosen Rentensystems, das das heutige Rentensystem linear gestalten will, zugestimmt. Uneinig sind sich Nationalrat und Ständerat noch darin, wo das Besitzstandalter angesetzt wird. Der Ständerat und die Kommissionsmehrheit befürworten ein Besitzstandalter von 55 Jahren, während die Minderheit am vom Bundesrat und vom Nationalrat in der ersten Lesung[NB]beschlossenen Besitzstandalter von 60 Jahren ansetzen will.
Durch die Einführung des neuen Rentensystems gibt es auch Verlierer, nämlich jene, die eine Dreiviertelrente beziehen. Bereits für Personen ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen, wir wissen es, ist es ab dem 55. Altersjahr schwierig, wieder eine Arbeitsstelle zu finden. Dies trifft umso mehr für ältere Rentenbeziehende zu, die oftmals auch über einen längeren Zeitraum eine Rente erhalten haben. Diese Personen haben kaum realistische Chancen, auf dem Arbeitsmarkt in eine Erwerbstätigkeit zurückzukehren und so die Absenkung ihrer Rente auszugleichen. Die Herabsetzung der Altersschwelle für den Beginn der Besitzstandgarantie vom vollendeten 60. auf das vollendete 55. Altersjahr verursacht keine Zusatzkosten, da diese Grenze sowohl für die Verlierer als auch für die Gewinner des neuen Rentensystems gilt. Das Besitzstandalter 55 trägt den besonderen Herausforderungen, denen sich die Gruppe der älteren IV-Rentenbeziehenden gegenübersieht, besser Rechnung.
Ihre Kommission beantragt Ihnen deshalb mit 13 zu 12 Stimmen, dem Ständerat zu folgen und die Minderheit Herzog Verena abzulehnen, die am Besitzstandalter 60 festhalten will.