AB 255322
Herzog Verena · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-12-10
Wortprotokoll
Bei der Übergangsbestimmung Litera b Titel und Absatz 1 sowie Litera c zur Weiterentwicklung der IV bitte ich Sie, meiner Minderheit zu folgen, und zwar aus folgenden Überlegungen: Wie im Übrigen auch der Bundesrat bin ich der Überzeugung, IV-Rentnerinnen und -Rentner sollten ab dem 60. und nicht bereits ab dem 55. Altersjahr beim Übergang zum stufenlosen Rentensystem keine Kürzungen in Kauf nehmen müssen. Auch hier bin ich für Festhalten, mit der Überlegung, es seien dort Kosten einzusparen, wo die Probleme auch zugunsten des Betroffenen besser anders angepackt werden sollten. Für das Befinden und die Wertschätzung des Betroffenen wäre die Zuversicht, im Erwerbsleben gebraucht zu werden, allemal besser, als bereits ab 55 Jahren vom Staat abhängig zu sein und auf Unterstützungsgelder zählen zu müssen - zumal wir ja immer länger gesund älter werden dürfen. Da ist ein Entgegenkommen der Arbeitgeber gefragt, anstatt dass sie einfach nach billigeren ausländischen Arbeitskräften Ausschau halten.
Aus finanziellen Gründen und weil wir nicht immer grössere Belastungen unserer Sozialwerke wollen, bevor diese nur in geringster Art gesichert sind, als Zeichen für die Betriebe, die bereit sind, auch ältere, beeinträchtigte Menschen weiterzubeschäftigen, und auch als Wertschätzung gegenüber dem Willen der Arbeitnehmenden, die ihre mögliche Leistung erbringen wollen und arbeiten wollen, bitte ich Sie wirklich, meiner Minderheit zu folgen.