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Bischof Pirmin · Ständerat · 2019-12-10

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2019-12-10

Wortprotokoll

Um es vorwegzunehmen: Ihre Kommission beantragt Ihnen, auf das Geschäft einzutreten und 18 der 19 Bundesbeschlüsse zuzustimmen. In einem Fall hat die Kommission entschieden, das Geschäft zu sistieren, nämlich im Fall der Türkei. [PAGE 1117]

Bekanntlich hat das Parlament ja bis dato bereits die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten (AIA) mit 89 Partnerstaaten genehmigt. Seit September 2018 wird mit deren 36 der Datenaustausch gepflegt, und seit September dieses Jahres erfolgt der Austausch mit weiteren 37 Staaten. Bezüglich der 108 Staaten, die sich weltweit zu diesem AIA-Konzept bekannt haben, fehlen der Schweiz noch Abkommen mit 19 Staaten. Der Bundesrat beantragt Ihnen jetzt, mit diesen 19 Staaten den AIA-Standard einzuführen.

Ihre Kommission hat die 19 Staaten eingehend geprüft. Es handelt sich um eine Liste von Staaten, die zum Teil den Charakter eines Kuoni-Kataloges hat, und zum Teil sind es nicht gerade Staaten, die als demokratische Aushängeschilder gelten können. Die Staatenliste umfasst Albanien, Aserbaidschan, Brunei Darussalam, Dominica, Ghana, Kasachstan, Libanon, Macao, die Malediven, Nigeria, Niue, Oman, Pakistan, Peru, Samoa, Sint Maarten, Trinidad und Tobago, die Türkei sowie Vanuatu.

Ihre Kommission bekundet zwar eine gewisse Sorge, ob die entsprechenden Bestimmungen, die wir von der Schweiz, aber auch von der OECD aus erwarten, in allen diesen Staaten eingehalten werden. Das Parlament hat sich aber in einem Grundsatzbeschluss vor zwei Jahren zu diesem Standard bekannt. Daran hat sich an sich nichts geändert. Ihre Kommission hat sich darüber aufdatieren lassen, wie die entsprechenden Kontrollen funktionieren. Die OECD tut dies, indem sie nicht nur Erklärungen der entsprechenden Staaten entgegennimmt - dass beispielsweise der Datenschutz und das Spezialitätsprinzip eingehalten werden -, sie führt auch sogenannte Vor-Ort-Abklärungen in allen Staaten durch, bevor der AIA aufgenommen wird. So ist im letzten Jahr auch die Schweiz Gegenstand einer entsprechenden Vorabklärung gewesen. Dabei hat ein Team aus Paris sowohl die Eidgenössische Steuerverwaltung als auch kantonale Steuerverwaltungen besucht und dabei untersucht, wie die Daten von der Eidgenössischen Steuerverwaltung zu den Kantonen gelangen und wie die Kantone die Datensicherheit sicherstellen.

Diese Untersuchung ist recht mühsam gewesen. Der Bundesrat und Ihre Kommission gehen davon aus, dass die OECD die entsprechenden Prüfungen mit gleicher Strenge in anderen Staaten auch vornimmt.

Aus all diesen Gründen beantragt Ihnen Ihre Kommission mit 9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung, den Bundesbeschlüssen 1 bis 17 und dem Beschluss 19 zuzustimmen.

Anders ist die Sachlage im Falle der Türkei, und zwar nicht aus finanzpolitischen, datenschutzrechtlichen oder rechtsstaatlichen Überlegungen heraus, wie wir sie beim AIA insgesamt diskutieren, sondern wegen der aktuellen politischen Lage in der Türkei. Bekanntlich hat der Bundesrat die Militärintervention der Türkei in Syrien aufs Schärfste verurteilt. Ihre Kommission ist nun der Meinung, dass es in diesem aussenpolitischen Umfeld ein merkwürdiges Signal wäre, wenn man ausgerechnet jetzt mit der Türkei den automatischen Informationsaustausch einführen würde. Damit würde der Regierung dieses Staates eigentlich auch das Signal gegeben, dass sie vertrauenswürdig ist, und das zu einem Zeitpunkt, in welchem die entsprechende Landesregierung nach Auffassung der schweizerischen Regierung in gravierender Weise internationales Völkerrecht verletzt hat.

Ihre Kommission hat deshalb beschlossen, den Bundesbeschluss 18, der die Türkei betrifft, zu sistieren. Sie wird ihn dann wieder überprüfen, wenn die entsprechende Lage neu zu beurteilen ist.

Ich beantrage Ihnen, auf die übrigen 18 Beschlüsse einzutreten und ihnen zuzustimmen.