preparatory:AB 25538
Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-09-26
Wortprotokoll
Wir haben uns soeben für die direkten Sanktionen ausgesprochen. Doch dem Instrument der direkten Sanktionierung kommt bezüglich der Präventivwirkung ein ambivalenter Charakter zu, weil die Abschreckungswirkung nicht nur von der Höhe der Busse, sondern auch von der Aufgreifswahrscheinlichkeit abhängt. Daher unterstützen wir grossmehrheitlich die vorgeschlagene flankierende Massnahme, um den mit der Einführung der direkten Sanktionen einhergehenden Veränderungen des wettbewerbspolitischen Klimas Rechnung zu tragen.
Wir befürworten die Einführung einer Bonusregelung, obschon auch wir die moralischen Bedenken der Ratsrechten teilen. Doch hier geht es nicht so sehr um Moral, sondern vielmehr um Wettbewerbsverhinderung. Denn aus wettbewerbspolitischen Gründen ist eine solche Bonusregelung zu begrüssen. Sie schafft eine Veränderung der Anreizkultur für die beteiligten Unternehmen, sodass eine Kooperation mit der Weko als Handlungsvariante ernsthaft in Betracht gezogen wird. Dies ist umso wichtiger, wenn wir bedenken, dass die Absprachen aufgrund des veränderten Klimas noch geheimer getroffen werden als bis anhin. Mit der Bonusregelung erhält die Wettbewerbsbehörde ein Instrumentarium, welches die Aufklärungswahrscheinlichkeit illegaler Absprachen entscheidend erhöht. Beide Regelungen, Sanktionen und Bonusregelung, wollen einen dauernden Anreiz für Kartellbeteiligte schaffen, geheime Absprachen anzuzeigen, und sie im Kartellverfahren ermutigen, mit den Behörden zusammenzuarbeiten. Darüber hinaus werden die Marktteilnehmer von Anfang an wenig Neigung zeigen, gegen die Normen des Kartellgesetzes zu verstossen, wenn sie keinen Zweifel daran haben, dass diese Normen mit Nachdruck vollzogen werden.
Die Vorschläge der Mehrheit der WAK werden sich in der gesamten Volkswirtschaft der Schweiz entfalten. Die daraus resultierenden Wirkungen lassen sich unseres Erachtens wie folgt beschreiben: Beide Regelungen erzeugen eine erhöhte präventive Wirkung der Kartellgesetzgebung. Sie führen zu einer Verstärkung der ohnehin vorhandenen Zentrifugalkräfte innerhalb eines Kartells, was unweigerlich zu einer Destabilisierung desselben führt. Die Solidarität unter den Kartellmitgliedern soll kontinuierlich geschwächt werden; als bestmögliches Szenario erhofft man sich sogar eine Verhinderung von Kartellbildungen in der Geschäftswelt. Mit der Bonusregelung wird vorab die Möglichkeit eines straffreien respektive eines strafreduzierenden Ausstieges für jedes Kartellmitglied geschaffen, was wesentlich zur Destabilisierung von Wettbewerbsabreden beitragen kann. Weiter ist eine Erleichterung der wettbewerbsbehördlichen Untersuchungen denkbar, indem Anreize zum Ablegen eines Geständnisses und zur Mitwirkung bei der Aufklärung gegeben werden. Mit dem Antrieb zur Mitwirkung an der Aufdeckung und Ahndung von Kartellen wird die gegenseitige Loyalität und Solidarität unter den Kartellbeteiligten geschwächt. Ein so genannter Wettbewerb um den Kooperationsbonus und gegenseitiges Misstrauen erschweren zudem den Aufbau oder die Aufrechterhaltung harter Kartelle.
Die Bundesregelung leistet so einen präventiven Beitrag zur Kartellbekämpfung durch die Weko. Die Zusammenarbeit eines Kartellanten erleichtert schliesslich - das ist von mir aus gesehen ausschlaggebend - die Arbeit der Weko in erheblichem Masse. Dies kann dazu beitragen, dass Kartelle, die sonst unaufgeklärt geblieben wären, ans Tageslicht kommen. Die Kronzeugenregelung ist keine Erfindung der schweizerischen Gesetzgebung. Wir kennen sie bereits im europäischen Kartellrecht, und sie hat sich als sehr effektives Ermittlungsinstrumentarium der Wettbewerbsbehörden erwiesen.
Die Argumente der Gegner sind überhaupt nicht stichhaltig. Herr Spuhler erklärte im Namen der SVP-Fraktion, man sollte mit der Einführung - das hat er in einem Streitgespräch mit mir gesagt - noch um einige Jahre warten, um Erfahrungen zu sammeln. Als ob jene Erfahrungen, die im Ausland gesammelt wurden, nicht bereits von Bedeutung wären. Sowohl das Vitaminkartell als auch das Strassenbelagskartell konnten nur dank der Kronzeugenregelung aufgedeckt werden.
Ich werde hier nicht auf den Antrag der Liberalen eingehen. Sie versuchen in diesem Antrag auch, die Kronzeugenregelung zu bekämpfen, und verlangen in der Übergangsbestimmung eine weitere Lösung, um diese Kronzeugenregelung zu bestreiten. Das ist meines Erachtens, gelinde ausgedrückt, etwas blauäugig.
Ich beantrage Ihnen im Namen der Mehrheit der CVP-Fraktion, den Minderheitsantrag abzulehnen und der Mehrheit zu folgen.