Sauter Regine · Nationalrat · 2019-12-10
Sauter Regine · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2019-12-10
Wortprotokoll
Es hilft in diesem Geschäft, einen Schritt zurückzutreten und sich in Ruhe die Frage zu stellen: De quoi s'agit-il? Man wird dann zum Schluss kommen, dass die Aufregung, die hier gerade veranstaltet wird, doch etwas gross ist. Worum handelt es sich? Es soll eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, damit in gewissen Schweizer Städten wissenschaftlich begleitete Pilotversuche mit einer regulierten Cannabisabgabe durchgeführt werden können.
Warum ist dies nötig? Im Bereich der Cannabisregulierung hat das Gesetz versagt. Es gilt zwar ein Verbot von Anbau, Herstellung, Handel und Konsum von Cannabis, dennoch wird in der Schweiz in grossem Ausmass gekifft, und es besteht ein florierender Schwarzmarkt. Hauptsächliche Schauplätze sind die grossen Schweizer Städte. Die Konsumenten sind zumeist sehr jung respektive noch minderjährig. Man geht davon aus, dass mehr als ein Drittel der Über-15-Jährigen Erfahrungen mit Cannabis hat, in der Schweiz gesamthaft rund 220[NB]000 Personen. Die Polizei verfolgt den Anbau und den Handel mit Cannabis, letztlich fehlen ihr aber die Ressourcen, um mit vertretbarem Aufwand auch gegen Konsumenten vorzugehen.
Die heutige Situation ist in jeder Hinsicht unbefriedigend. Jugendliche gelangen zu einfach an Cannabis, die Ware ist schlecht, und die Kriminalität floriert. Es braucht endlich neue Wege. Solche sollen nun im Rahmen wissenschaftlicher Pilotversuche erprobt und evaluiert werden und dabei die individuellen und gesellschaftlichen Folgen eines kontrollierten Zugangs zu Cannabis untersucht werden.
Die Schweiz verfügt über weitreichende und langjährige Erfahrungen im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Suchtmittelmissbrauch. Auf diese Erfahrungen kann hier zurückgegriffen werden. Auch im Rahmen der zur Diskussion stehenden Pilotversuche soll das bewährte Viersäulenprinzip der Schweizer Drogenpolitik zur Anwendung kommen. Die Pilotversuche müssen sich entsprechend an den Prinzipien Prävention, Therapie, Schadensminderung und Repression ausrichten. Ausserhalb der Pilotversuche gilt das bestehende Cannabisverbot weiter.
Die zu erlassende gesetzliche Bestimmung, die von der Mehrheit unserer Kommission bekämpft wird, wird die Eckpunkte dieser Versuche definieren. Eine vom Bundesrat zu erlassende Verordnung wird weitere Details regeln. Da in der Kommission die Detailberatung bereits weit fortgeschritten war, ist klar, wie das Setting aussehen würde. Die Versuche wären räumlich und zeitlich begrenzt. Zugelassen wären nur volljährige Personen, die bereits Cannabis konsumieren und zudem Wohnsitz in der betreffenden Stadt haben. Dem Jugendschutz muss besondere Beachtung geschenkt werden.
Die Studiengruppen dürfen maximal 5000 Personen zählen. So viele sind indessen nötig, damit überhaupt von einer wissenschaftlichen Relevanz gesprochen werden kann. Wenn die Versuche also in vier Städten durchgeführt werden, die Interesse an einem solchen Pilotversuch bekunden - das tun zurzeit Zürich, Bern, Basel und Genf -, sprechen wir gesamtschweizerisch von maximal 20[NB]000 Personen, die überhaupt betroffen sind.
Zusammenfassend: Das heutige Gesetz verhindert nicht, dass in der Schweiz Cannabis konsumiert wird. Nötig sind neue Lösungen - Lösungen, bei denen der Staat die Kontrolle über den Cannabismarkt hat und nicht dem Schwarzmarkt das Feld überlassen wird.
Mit der Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für Pilotversuche können die Voraussetzungen geschaffen werden, um Erkenntnisse darüber zu gewinnen, wie der Cannabiskonsum in Zukunft wirksam reguliert werden kann.