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Dittli Josef · Ständerat · 2019-12-10

Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2019-12-10

Wortprotokoll

Wir befinden uns in der ersten Runde der Differenzbereinigung. Es gibt eine Differenz zum Nationalrat. Wir haben das Geschäft im Ständerat in der Sommersession, am 12. Juni 2019, einstimmig angenommen. Der Nationalrat hat die Vorlage am 18. September 2019 behandelt. Er fordert bezüglich des Zentrums für die demokratische Kontrolle der Streitkräfte (DCAF) zusätzliche Auflagen. Es handelt sich um den neu eingefügten Artikel 1a. Dieser verlangt, dass die erste Zahlung an das DCAF frühestens am 1. Januar 2020 fällig wird, jedoch nicht bevor das Subventionsverhältnis zwischen dem Bundesrat und der Stiftung DCAF die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Insbesondere muss der Subventionsvertrag um die genaue Umschreibung der Produkte, für welche die effektiven Kosten bezahlt werden sollen, ergänzt werden. Mit dem zusätzlichen Artikel 1a möchte der Nationalrat sicherstellen, dass die Verträge des Bundes mit dem DCAF den Erfordernissen des Subventionsgesetzes genügen und dass insbesondere die zu erfüllenden Aufgaben im Vertrag festgehalten sind.

Das EDA ist zwar der Ansicht, dass die Verträge mit den drei Zentren und somit auch dem DCAF die Anforderungen des Subventionsgesetzes bereits in der Vergangenheit erfüllt haben. So habe auch die Eidgenössische Finanzkontrolle das Subventionsverhältnis zum DCAF in der Prüfung von 2016 in keiner Art und Weise beanstandet. Gleich wie die anderen beiden Zentren unterschreibe auch das DCAF einen Jahresvertrag mit dem EDA, in dem beschrieben sei, was der Bund von den Zentren für seinen Beitrag erwarte. Für das EDA habe aber die rechtzeitige Verabschiedung des Rahmenkredites vor Ende dieses Jahres oberste Priorität, aus dem einfachen Grund, dass die Zentren planen und arbeiten können müssen. Das EDA ist also der Meinung, dass die gesetzlichen Vorgaben schon heute erfüllt seien; es kann aber im Interesse der Sache mit dem Beschluss des Nationalrates leben.

Das sieht auch Ihre Kommission so, auch gestützt auf ein Kurzgutachten der Eidgenössischen Finanzkontrolle zuhanden der Finanzkommission des Nationalrates vom 8. November 2019. Dieses bestätigt, dass der Rahmenvertrag und der Jahresvertrag 2020 zwischen dem Bund und dem DCAF den Vorgaben des Subventionsgesetzes entsprechen. Folglich besteht kein weiterer Handlungsbedarf, die Bedingungen des Nationalrates sind erfüllt. [PAGE 1123]

Ihre Kommission empfiehlt Ihnen deshalb, diese Differenz zu bereinigen und dem Beschluss des Nationalrates zuzustimmen.