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Munz Martina · Nationalrat · 2019-12-10

Munz Martina · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-12-10

Wortprotokoll

Im Namen der Kommission empfehle ich Ihnen, den einzigen Minderheitsantrag, den es zu diesem Gesetz gibt, nämlich zu Artikel 14 Absatz 1, abzulehnen.

Bei diesem Minderheitsantrag, er ist von Frau Nationalrätin Trede übernommen worden, geht es um die Kennzeichnungspflicht von Einzeltieren. Im Gesetz sind Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine genannt. Hingegen werden Pferde bzw. Equiden in der Aufzählung nicht genannt. Die Minderheit verlangt daher auch die Nennung der Pferde und der pferdeähnlichen Tiere. So wäre die Rückverfolgbarkeit von Pferden gewährleistet.

Die Mehrheit der Kommission lehnt diese Forderung ab. Die Tierverkehrsdatenbank ist nämlich auf Nutztiere ausgerichtet. Die meisten Pferde gehören jedoch zur Kategorie der Heimtiere. Zudem kann der Bundesrat per Verordnung weitere Tierarten der Kennzeichnungspflicht unterstellen. Genau dies hat er bei den Pferden bereits gemacht. Die Forderung ist deshalb im Prinzip schon erfüllt.

Ich bitte Sie deshalb, bei Artikel 14 Absatz 1 den Minderheitsantrag abzulehnen. Die Kommission hat den Antrag mit 13 zu 8 Stimmen abgelehnt. Ich bitte Sie, der Mehrheit der Kommission zu folgen.

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