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Eymann Christoph · Nationalrat · 2019-12-10

Eymann Christoph · Nationalrat · Basel-Stadt · FDP-Liberale Fraktion · 2019-12-10

Wortprotokoll

Nachdem die WBK-N an ihrer Sitzung vom 11. April 2019 die vom Network for Animal Protection eingereichte Petition 18.2015, "Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen in der Schweiz", beraten hatte, beschloss sie mit 9 zu 5 Stimmen bei 6 Enthaltungen, der Petition keine Folge zu geben. Am 21. Juni 2019 hat der Nationalrat der Petition keine Folge gegeben.

An der Sitzung der WBK-N vom 15. August 2019 wurde ein Antrag für die vorliegende Kommissionsmotion 19.3959, "Für eine bessere Kontrolle der Vermehrung von Streunerkatzen", mit Stichentscheid der Präsidentin angenommen. In dieser wird der Bundesrat beauftragt, eine Pflicht zur elektronischen Identifizierung aller Katzen vorzusehen. Nicht identifizierte Katzen sollen ohne Einverständnis der Besitzerin oder des Besitzers sterilisiert werden dürfen. Der Bundesrat unterstützt die Tierschutzorganisationen bei Sterilisierungskampagnen betreffend verwilderte Hauskatzen.

Begründet wird der Vorstoss mit der Tatsache, dass in der Schweiz mehr als 100[NB]000 Streunerkatzen leben. Diese würden oft an Krankheiten leiden und nicht selten unter grossen Qualen sterben oder getötet werden. Ein Gesetz, welches diesen Missstand wirkungsvoll beheben kann, gibt es nicht. Die Besitzerinnen und Besitzer von Katzen können nicht verpflichtet werden, ihre Tiere kastrieren zu lassen. Die verlangte elektronische Identifizierung soll es ermöglichen, herumstreunende Katzen von solchen zu unterscheiden, welche eine Besitzerin oder einen Besitzer haben. Kastrationskampagnen liessen sich so gezielter durchführen.

Tierschutzorganisationen sind in diesem Bereich aktiv, auch weil sie einen Beitrag gegen oft grausame Tötungsmethoden gegenüber unerwünschten Jungtieren leisten wollen. Die Motion verlangt vom Bundesrat die Unterstützung von Sterilisierungskampagnen, die von Privaten lanciert werden. Eine obligatorische Kennzeichnung biete die Grundlage, Besitzerinnen und Besitzer zur Verantwortung zu ziehen. Entlaufene Tiere könnten besser zurückgegeben und lange Tierheimaufenthalte vermieden werden. Verunfallte Tiere könnten rasch identifiziert werden. [PAGE 2217]

Die Befürworter der Kommissionsmotion konnten sich dieser Argumentation anschliessen. In der Beratung wurde auch auf die Schäden hingewiesen, welche Katzen in der Vogelpopulation und bei anderen Gruppen von Tieren anrichten. Mit einer Reduktion der Anzahl freilebender Katzen könnten viele negative Auswirkungen vermieden werden.

Die Gegner der Motion erwähnten den grossen Aufwand, den die Registrierung und die Kastration auch in administrativer Hinsicht mit sich bringen würde. Dieses Argument brachte auch die Vertretung der Verwaltung ein. Auch wurde erwähnt, dass es nicht Aufgabe des Bundes sein könne, streunende Katzen zu untersuchen und zu sterilisieren. Es sollte vielmehr Sensibilisierungskampagnen geben, damit zusätzlich zu den rund 570[NB]000 bereits in einer Datenbank registrierten Katzen möglichst viele streunende Katzen erfasst werden könnten.

Die Motion wurde - wie erwähnt - mit Stichentscheid der Präsidentin angenommen. Im Namen der Kommissionsmehrheit bitte ich Sie, die Motion anzunehmen.