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Gutjahr Diana · Nationalrat · 2019-12-10

Gutjahr Diana · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-12-10

Wortprotokoll

Als Sprecherin der grösstmöglichen Minderheit bitte ich Sie, die Kommissionsmotion abzulehnen.

Ich bin dankbar dafür, dass ich mit Tieren - beispielsweise Hasen, Zwergkaninchen und Katzen - aufwachsen durfte. So durfte ich schon als Kind lernen, was es heisst, Pflichten zu übernehmen und auch Verantwortung zu tragen. Tiere sind nicht einfach nur "nice to have", sondern bedeuten neben viel Freude auch sehr viel Arbeit.

Ich stehe heute hier vor Ihnen als überzeugte Tierhalterin, die aus freien Stücken ihre beiden Katzen, einen Kater und eine Kätzin, chippen und kastrieren bzw. sterilisieren liess. Der Entscheid, das zu machen, gründete u. a. darin, dass rollige weibliche Katzen unheimlich anstrengend sind und dass unkastrierte Kater markieren.

Sie fragen sich vielleicht, was das mit dieser Motion zu tun hat - einiges, denn von den rund 1,7 Millionen Katzen sind rund ein Drittel kastriert und rund 500[NB]000 auch gechippt, was die Halter aus freien Stücken so entscheiden. Übrigens, gemäss dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen gibt es keine genauen Statistiken darüber, wie viele Katzen es im Allgemeinen in der Schweiz gibt, und schon gar nicht darüber, wie viele Streunerkatzen es gibt.

Die Besitzer haben nicht nur die Verantwortung, für das Tier zu sorgen, sondern müssen nach geltendem Recht alle zumutbaren Massnahmen treffen, um die übermässige Vermehrung von Tieren zu verhindern. Wer sich vorsätzlich dem Tierschutzgesetz widersetzt, kann heute mit einer Busse bis zu 20[NB]000 Franken bestraft werden.

Trotz diesen Grundsätzen will man nun eine Chip-Pflicht zur elektronischen Identifizierung aller Katzen, also zur besseren Kontrolle, einführen. Würde nun ein Obligatorium eingeführt, würde man Verantwortung vom Tierhalter wegnehmen und den Behörden übertragen. Dies widerspricht meiner Grundhaltung der Eigenverantwortung.

Sollten Sie dem Antrag der Kommissionsminderheit nicht zustimmen, gilt es zu beachten, dass ein enormer, nicht zu unterschätzender administrativer Aufwand entstehen würde. Der Vollzug obliegt den Kantonen oder, je nach kantonaler Gesetzgebung, sogar den Gemeinden. Auch die Kosten würden auf diesen Stufen anfallen. Als Vergleich: Eine Kastration kostet zwischen 100 und 250 Franken, also im Durchschnitt rund 175 Franken. Bei 100[NB]000 Streunerkatzen müssten also rund 17,5 Millionen Franken aufgewendet werden. Hinzu kämen die Kosten für das Chippen von rund 100 Franken pro Katze. Damit beliefen sich die Kosten auf rund 28 Millionen Franken. Das beinhaltet aber nur die Kastration und das Chippen, nicht die Gebietskontrolle und die Pflege der Datenbank. Es ist naheliegend: Nach der Chip-Pflicht käme auch die Frage der Katzensteuer auf. Oder wer bezahlt diesen neuen Verwaltungsapparat zur Kastration der Streuner?

Lassen wir es also, wie es heute ist: Chippen und Kastrieren erfolgen auf freiwilliger Basis; die Kantone sind frei, Kastrationen anzuordnen. Und lassen wir die bisherige Kampagne zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit weiterlaufen. Ansonsten kämpft die öffentliche Hand mit zusätzlichen sowie nicht finanzierbaren Aufgaben.

Sie sehen, die Registrierung löst keine Probleme, sondern kompliziert die Situation. Es ist nicht die Aufgabe des Bundes, streunende Katzen zu suchen, zu untersuchen und unter Umständen zu kastrieren.