Sauter Regine · Nationalrat · 2019-12-10
Sauter Regine · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2019-12-10
Wortprotokoll
Sie erinnern sich: Der Nationalrat hat in der Herbstsession über das Geschäft 09.528, "Finanzierung der Gesundheitsleistungen aus einer Hand. Einführung des Monismus", befunden. Es läuft auch unter der Bezeichnung "Einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen" (Efas). Ziel dieser Vorlage ist es, wie der Titel sagt, die Finanzierung von ambulanten und stationären Gesundheitsleistungen künftig gleich respektive einheitlich zu regeln. Heute werden ambulante Leistungen durch die Versicherungen bezahlt, stationäre Behandlungen durch Kantone und Versicherungen gemeinsam. Dies setzt falsche Anreize. Zu dieser Einsicht ist man mittlerweile gelangt, und so weit ist man sich auch einig.
Vonseiten der Kantone ist dem Vorhaben indessen Widerstand erwachsen. Sie haben deutlich gemacht, dass sie dem Vorhaben nur zustimmen werden, wenn auch die Langzeitpflege in die einheitliche Finanzierung mit einbezogen wird. Aus Sicht der Mehrheit dieses Rates und auch der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit ist das Anliegen verständlich. Allerdings würde Efas überfrachtet, würde man nun die Langzeitpflege bereits in dieses Geschäft mit einbeziehen.
Es liegen zum jetzigen Zeitpunkt keine genügenden Grundlagen vor, um ein entsprechendes Konzept beschliessen zu können. Insbesondere braucht es Informationen zur Kostenentwicklung in diesem Bereich. Die Realisierung von Efas würde somit noch weiter hinausgezögert, wenn wir auch dieses Gebiet noch einbeziehen würden. Es soll den Kantonen indessen die Zusicherung gegeben werden, dass ihr Anliegen in einem nächsten Schritt umgesetzt wird, d. h., sobald diesbezüglich eben die notwendigen [PAGE 2219] Grundlagen und Informationen vorliegen. Mit der vorliegenden Kommissionsmotion wird der Bundesrat entsprechend beauftragt, eine Gesetzesrevision vorzulegen, die den Einbezug der Langzeitpflege in eine einheitliche Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen vorsieht, sobald die notwendigen Grundlagen vorhanden sind, namentlich die erforderliche Kostentransparenz.
Die SGK-N stimmte der Motion mit 11 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung mit Stichentscheid des Präsidenten zu. Auch der Bundesrat spricht sich für das Anliegen aus. Wir bitten Sie, der Motion ebenfalls zuzustimmen. Wir dokumentieren damit verbindlich, dass wir bereit sind, in einem zweiten Schritt den Einbezug der Langzeitpflege in eine einheitliche Finanzierung der Leistungen aufzunehmen - und zwar tut es damit eben nicht nur die Kommission, sondern das Parlament.