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AB 255510

Feri Yvonne · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-12-10

Wortprotokoll

Die vorliegende parlamentarische Initiative verlangt Folgendes: Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung und die anderen einschlägigen Gesetzesgrundlagen sind so zu ändern, dass der Bundesrat, die Patientenorganisationen, die Leistungserbringer und die Versicherer Vereinbarungen abschliessen können, die einen Plan für die integrierte Behandlung bei bestimmten chronischen Krankheiten vorsehen. Die versicherte Person soll von der Kostenbeteiligung befreit werden können, wenn sie die verschriebene Behandlung einhält. Der Nachweis dafür kann namentlich über medizinische Gutachten oder technische Mittel erbracht werden.

Die SGK-N hat diese parlamentarische Initiative an ihrer Sitzung im Oktober behandelt. Mit der Initiative soll die Einhaltung der Therapien bei chronisch Kranken gefördert werden, denn nach Schätzungen von Santésuisse halten 40 Prozent dieser Patientinnen und Patienten die Behandlungen nicht ein, was zu hohen Folgekosten führen kann. Die Identifizierung von chronisch kranken Patientinnen und Patienten ist schwierig. Es ist heute den Krankenversicherern aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erlaubt, Versicherte für entsprechende Programme auszuwählen und anzuschreiben.

Jede Patientengruppe wird die Anerkennung ihres Krankheitsbildes als chronische Erkrankung anstreben, um von der Kostenbeteiligung befreit zu werden, sollte sich diese parlamentarische Initiative durchsetzen. Die Kommission ist sich einig darüber, dass die chronischen Krankheiten der grosse Kostenblock in unserem Gesundheitswesen sind. Dennoch ist der Mehrheit der Kommission nicht klar, wie diese Initiative umgesetzt werden soll. Bei der Behandlung von Bluthochdruck beispielsweise muss man sicherstellen, dass ein Patient oder eine Patientin entsprechende Medikamente täglich einnimmt.

Schlussendlich kann eine fehlende Begleitung oder eine fehlende Teilnahme an Programmen zu Mehrkosten führen. Mittel zur Überprüfung, ob die Behandlung tatsächlich durchgeführt wurde, fehlen heute. Dies wäre auch administrativ ein grosser Aufwand. Chronisch kranke Personen sind oft von mehreren Krankheiten betroffen. In solchen Fällen braucht es insbesondere eine bessere Koordination unter den Leistungserbringern.

Der Bundesrat ist heute nicht Vertragspartner in diesem System, und daher wäre es ein Novum, wenn der [PAGE 2223] Bundesrat und die Patientenorganisationen zu Tarifpartnern würden, wie in der parlamentarischen Initiative gefordert.

Im nächsten Kostendämpfungspaket gibt es Ansätze für integrierte Versorgungsmodelle, was als weiterer Grund angeführt wird, diese vorliegende parlamentarische Initiative abzulehnen. Es ist unbestritten, dass im Bereich der chronischen Krankheiten insbesondere in der Prävention grosser Handlungsbedarf besteht, doch die parlamentarische Initiative zielt nicht auf die Prävention, sondern würde erst dann zum Zuge kommen, wenn Versicherte bereits krank sind. Auch medizinisches Personal äussert Kritik am Vorschlag, da es kaum möglich ist, Kriterien zu definieren, nach denen chronisch Kranke von Boni profitieren könnten, wenn eine Behandlung vollständig eingehalten wird. Multiple Sklerose, Diabetes, Bluthochdruck sind beispielsweise chronische Krankheiten. Oftmals ist eine medikamentöse Behandlung über mehrere Jahre hinweg erforderlich, manchmal aber auch nicht. Manchmal ist eine relativ teure Behandlung erforderlich. Die Kosten der administrativen Kontrolle, um festzustellen, ob die chronisch kranken Patientinnen und Patienten ihre Behandlungen korrekt durchführen, sind hoch und bringen schlussendlich kaum etwas.

Wie wir sehen, liegt das Problem auch in der Definition der chronischen Erkrankungen. Wenn die vorliegende parlamentarische Initiative von einer vollständigen Liste begleitet werden soll, ist es offensichtlich, dass sich einige Patientinnen und Patienten benachteiligt und bestraft fühlen werden. Wenn es keine Liste gibt, werden alle überhaupt möglichen Patientinnen und Patienten überwacht werden müssen. Prävention wäre, wie erwähnt, sinnvoller, damit es nicht zu Ungleichbehandlungen und insbesondere nicht zu einem sehr hohen administrativen Aufwand führt.

In der Kommission haben 5 Mitglieder dafür gestimmt, dieser parlamentarischen Initiative Folge zu geben; dagegen waren 14 Mitglieder. Bitte folgen Sie Ihrer Kommission und lehnen Sie diese parlamentarische Initiative ab.