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Matter Thomas · Nationalrat · 2019-12-10

Matter Thomas · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-12-10

Wortprotokoll

Herr Kollege Vogt möchte mit seiner parlamentarischen Initiative erreichen, dass die Strafbestimmungen des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes in der Weise ergänzt werden, dass unwahre oder unvollständige Angaben in einem Angebotsprospekt oder in der Voranmeldung eines öffentlichen Kaufangebotes mit Busse bestraft werden. Der Initiant begründet das so, dass solche unwahren oder unvollständigen Angaben zu Täuschungen bei den Empfängern des Angebotes führen und damit den Zweck des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes vereiteln. Es bestehe eine Strafbarkeitslücke, weil das Gesetz bei öffentlichen Kaufangeboten zwar unwahre oder unvollständige Angaben der Zielgesellschaft unter Strafe stelle, nicht jedoch entsprechende Angaben der Anbieterin.

Nun, die Mehrheit der Kommission ist dagegen, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Störend erscheint ihr vor allem der Passus "oder unvollständige Angaben". Damit sollen nicht nur unwahre, sondern auch unvollständige Angaben mit Busse bestraft werden. Der Begriff "unvollständig" ist aber sehr subjektiv. Mit dem Vorschlag des Initianten kann nicht ausgeschlossen werden, dass künftig auch ein fahrlässiger Tatbestand bestraft wird.

Zudem bleiben falsche Angaben im Prospekt schon heute nicht ohne Konsequenzen. Herr Vogt hat es gesagt, die Übernahmekommission ist gesetzlich verpflichtet, den Prospekt zu prüfen, und bei Feststellung von Missständen muss der ordnungsgemässe Zustand wiederhergestellt werden. Dies kann heute schon mit einer Strafandrohung nach Artikel 292 StGB verbunden werden. Im Fall von Gategroup und dem chinesischen Mischkonzern HNA ist denn auch eine Strafanzeige eingereicht worden. Zudem gibt es weitere Straftatbestände, die bei unwahren und unvollständigen Angaben greifen können.

Das Finanzdepartement ist derzeit daran, das Finanzmarktinfrastrukturgesetz auf seine Auswirkungen hin zu überprüfen. Dabei wird ein allfälliger Handlungsbedarf eruiert. Die Mehrheit der WAK empfiehlt eine generelle Zurückhaltung bei der Einführung von neuen Straftatbeständen.

Die Minderheit möchte der parlamentarischen Initiative Vogt Folge geben, dies in der Meinung, es handle sich tatsächlich um einen Missstand bzw. um eine Gesetzeslücke. Sie ist zudem der Auffassung, diese parlamentarische Initiative sei geeignet, diese Lücke zu schliessen.

Ich ersuche Sie, der Mehrheit der WAK zu folgen und der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.