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Fluri Kurt · Nationalrat · 2019-12-12

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2019-12-12

Wortprotokoll

Die FDP-Liberale Fraktion ist klar gegen die Initiative an sich. Hier geht es aber eben um den indirekten Gegenvorschlag und um dessen Nutzen. Es geht um die Frage, ob Handlungsbedarf besteht oder nicht. Wie wir wissen, hat der Bundesrat mit der Ablehnung der Initiative entschieden, einen indirekten Gegenvorschlag vorzuschlagen - als gezieltere Antwort auf die Probleme, die das Tragen von gesichtsverhüllenden Kleidungsstücken mit sich bringen kann. Im Gegensatz zur Initiative blieben hier die kantonalen Vorrechte gewahrt, und die Kantone, die weiter gehen und die Verhüllung des Gesichts im öffentlichen Raum verbieten möchten, können dies nach wie vor tun, auch nach der allfälligen Annahme des indirekten Gegenvorschlages.

Die Resultate der Vernehmlassung waren sehr differenziert. Von insgesamt 44 Teilnehmerinnen und Teilnehmern haben 17 diesen Gegenvorschlag, der allerdings noch eine sanktionierende Strafbestimmung für die Verletzung des Gesichtsverhüllungsverbots vorgesehen hatte, vorbehaltlos unterstützt. 27 weitere Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben dem Vorentwurf mit Vorbehalten zugestimmt.

Wichtig zu wissen ist, dass die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren der Auffassung ist, dass der geltende gesetzliche Rahmen auf Stufe Kantone bzw. Bund genüge. Die entscheidende Frage stellt sich hier und stellte sich in der Vernehmlassung, ob in Bezug auf die Gesichtsverhüllung ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht oder nicht, mit anderen Worten, ob wir hier eine Symbolpolitik oder eine effektive Gesetzgebung betreiben.

Allgemein begrüsst wurde in der Vernehmlassung, dass die Autonomie der Kantone weiterhin gewahrt wird und es den Kantonen überlassen ist, ob sie die Gesichtsverhüllung an sich regeln wollen oder nicht.

In der SPK war die klare Mehrheit der FDP-Delegation gegen diesen indirekten Gegenvorschlag, weil sie der Auffassung war und das immer noch ist, dass es hier um Symbolpolitik geht. Die Notwendigkeit, sich zu identifizieren und damit auch das Gesicht zu zeigen, besteht bereits heute, ohne dieses neue Gesetz. Die Fraktionsmehrheit ist hingegen der Auffassung, dass hier gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Die Mehrheit der Fraktion ist auch der Auffassung, dass der indirekte Gegenvorschlag eine Hilfestellung zur Ablehnung der Volksinitiative biete. Damit könne man dokumentieren, dass man das Problem in sicherheitspolitischer Hinsicht an und für sich sehe und dass eben die Notwendigkeit eines Gesetzes bestehe, wonach man sich unter Enthüllung des Gesichts identifizieren müsse. Dann geht es einer Mehrheit der Fraktion auch noch um die gleichstellungspolitischen Anliegen.

Falls unser Rat heute auf das Gesetz eintritt, wird es dann noch um drei Gesetzesänderungen gehen; Sie sehen das auf der Fahne. Die Mehrheit unserer Fraktion ist der Auffassung, dass die drei Gesetzesänderungen sinnvoll seien. Die Mehrheit der SPK-Delegation unserer Partei sieht das aber anders und lehnt den Gegenvorschlag auch mit den drei ergänzenden Gesetzesänderungen ab.

In der Kommission ist zuerst eine Mehrheit auf das Gesetz eingetreten. Aber aufgrund der Anreicherung der Vorlage mit den drei spezifischen Gesetzesänderungen, die Sie auf der Fahne sehen, ist die Mehrheit der Kommission zur Auffassung gelangt, dass der indirekte Gegenvorschlag damit überladen sei. Aber, wie gesagt, die Mehrheit der FDP-Fraktion empfiehlt Ihnen Eintreten und, falls Eintreten hier eine Mehrheit findet, Zustimmung zu den drei vorgeschlagenen Gesetzesänderungen. Das ist die Empfehlung der Mehrheit unserer Fraktion.

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