Kuprecht Alex · Ständerat · 2019-12-12
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-12-12
Wortprotokoll
Ich werde meine Ausführungen zum Nichteintretensantrag in vier Teilbereiche gliedern.
Erstens geht es um die Ausgangslage und die Einbettung der neuen Überbrückungsleistungen. Bei den Überbrückungsleistungen, die eingeführt werden sollen, handelt es sich nicht um eine Versicherungs-, sondern um eine Fürsorgeleistung. Im Grundsatz werden in unserem föderalen System Fürsorgeleistungen jedoch nicht durch den Bund, sondern durch die Gemeinden in Form von Sozialhilfeleistung entrichtet. Genau diese Sozialhilfeleistung bildet das Auffangnetz unseres sehr gut ausgebauten Sozialstaates. Sie orientiert sich an den Bedarfsleistungen vor Ort. Sie hat den Charakter einer staatlichen Überbrückungshilfe, also auf Dauer, bis zum Eintritt ins ordentliche Rentenalter.
Wenn nun mit der neuen Fürsorgeleistung auf Bundesstufe die Gemeinden in diesem Teilbereich entlastet werden, so ist die Unterstützung dieser Vorlage durch sie gemäss den Vernehmlassungsantworten mindestens teilweise verständlich. Allerdings wird diese Entlastung längerfristig nicht gratis zu haben sein. Im Rahmen der Aufgabenüberprüfung von Bund und Kantonen, die laut Aussagen von Herrn Bundesrat Maurer am Beginn steht, wird diese neue Bundesausgabe mit Sicherheit eine Rolle spielen und zu einem Thema werden. Es wäre dann nicht überraschend, wenn sie im Ergebnis [PAGE 1139] irgendeinen Topf des künftigen Finanzausgleichs negativ belasten würde.
Laut Bericht des SECO haben die Arbeitslosenzahlen bei den älteren, über 50 Jahre alten Arbeitnehmern seit 2012 stetig abgenommen. Bei 55- bis 59-jährigen Männern betrug die Arbeitslosenquote im Jahr 2018 noch 5,6 Prozent, bei 60-jährigen und älteren Männern waren es im gleichen Jahr noch 4,6 Prozent. Für die Kategorie der Über-50-Jährigen betrug sie 2,5 Prozent im Jahr 2018. Das Bundesamt für Statistik hielt in seiner Medienmitteilung zur Situation der ausgesteuerten Personen von 2014 bis 2018 unter anderem fest, dass mehr als die Hälfte der Betroffenen bereits im ersten Jahr nach der Aussteuerung wieder arbeitsfähig war.
Genau für diesen sehr kleinen Bereich der ausgesteuerten Arbeitslosen über 60 Jahre schaffen wir nun diese Fürsorgeleistung und damit ein neues Auffangnetz auf Bundesebene. Zahlenmässig geht es gemäss Bericht des SECO zur Lage auf dem Arbeitsmarkt vom Oktober dieses Jahres um 2200 bis 3000 Personen.
In den ergänzenden Informationen des BSV zu den Überbrückungsleistungen geht man von schätzungsweise 1400 ausgesteuerten Personen im Jahre 2021 und bis zu 4600 im Jahre 2029 aus. Allerdings bedarf es dafür weiterhin einer Vollbeschäftigung. Sollte unser Land allenfalls von einer Rezession betroffen sein, können Sie davon ausgehen, dass das reine Schätzungsmakulatur sein wird und die Zahl möglicherweise gegen 10[NB]000 oder mehr betragen wird. Anzeichen für eine derartige Situation, insbesondere in der Maschinen- und Elektroindustrie, die sehr stark von den Ausfuhren nach Deutschland für die Automobilindustrie abhängig ist, verdichten sich praktisch wöchentlich. Es ist zu hoffen, dass sich die vom BSV geschätzten Zahlen dann nicht auf der gleich falschen Schätzungsebene befinden, wie wir sie einst bei der Heiratsstrafe im Steuerbereich hatten.
Eingebettet werden muss die neue Fürsorgeleistung auch in den Kontext der anderen Sozialversicherungen. Keines dieser Versicherungswerke steht auf soliden Füssen. Auf die AHV kommen starke demografiebedingte Mehrbelastungen zu, die IV schiebt eine Schuldenbugwelle zugunsten der AHV von 10 Milliarden Franken vor sich her, und im BVG reissen die Finanzierungsströme von den Jungen zu den Alten nicht ab. Auch hier gibt es Anzeichen und Bestrebungen, die Leistungen noch auszubauen.
Zweitens belasten wir zusätzlich den Bundeshaushalt. Die neue Fürsorgeleistung bedeutet für die Bundesfinanzen eine neue gebundene Ausgabe von bis zu einer Viertelmilliarde Franken im Jahre 2028. Bundesrat Maurer äusserte sich in der letzten Woche im Rahmen des künftigen Finanzplans 2021-2023 dahingehend, dass verschiedene Auswirkungen von Vorhaben der OECD und von Vorgaben unseres Parlamentes in Milliardenhöhe auf unser Land zukommen werden. Drastische Sparmassnahmen oder Entlastungsprogramme, wie wir sie alle kennen, werden wohl unausweichlich sein. Seien wir uns bewusst: Bei dieser neuen gebundenen Ausgabe werden dann keine Einsparungen möglich sein, und es ist davon auszugehen, dass bei einem konjunkturellen Einbruch unserer Wirtschaftsleistung auch die Steuererträge abnehmen werden. Eine Mengenausweitung von Leistungsempfängern durch die neuen Überbrückungsleistungen wird unseren Staatshaushalt also mit Sicherheit mehr belasten, als dies uns heute prognostiziert wird. Eine halbe Milliarde Franken bei 8000 bis 10[NB]000 anstatt 4400 ausgesteuerten Personen scheint mir nicht unrealistisch zu sein.
Anstatt Vorsicht walten zu lassen, schaffen wir uns mit dieser Vorlage eine zusätzliche, nicht veränderbare Last. Kommt hinzu, dass die Sozialleistungen in der AHV und die Ergänzungsleistungen wie in der Vergangenheit, so auch in Zukunft durch die demografische Veränderung weiter stark steigen werden. Das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung wird auch hier durch die Erhöhung des Bundesanteils bei der AHV seine Spuren hinterlassen. Macht es folglich Sinn? Die Belastungssteigerung wird uns mit Sicherheit wieder einholen.
Der Kommissionssprecher hat im Übrigen auch die "rente-pont" angesprochen. Die "rente-pont" wurde 2012 bei sinkender Arbeitslosigkeit im Kanton Waadt mit 215 Bezügern und einem Volumen von 3,4 Millionen Franken eingeführt. Mittlerweile kennen wir die Verhältnisse im Jahr 2018. Die Zahlen sehen so aus: Es sind bereits 1478 Bezüger bei 33,4 Millionen Franken. Für das Jahr 2019 wird mit einer[NB]Stabilisierung[NB]bei[NB]rund 35 Millionen Franken gerechnet. Sie sehen also, der Kanton Waadt ist nicht unbedingt ein Vorzeigebeispiel: Die Kosten haben sich in sieben Jahren verzehnfacht.
Drittens sind die vorgesehenen Höhen der Beiträge störend. Im Entwurf vorgesehen ist die Entrichtung verschiedener Beitragsarten. Nun, welche Leistungen werden denn ausgerichtet? Grundsätzlich entsprechen die Überbrückungsleistungen dem Betrag, um den die anerkannten Ausgaben die anrechenbaren Einnahmen übersteigen. Das sind maximal 58[NB]350 Franken im Jahr oder 4862 Franken im Monat für alleinstehende Personen und maximal 87[NB]525 Franken im Jahr oder 7294 Franken im Monat für Ehepaare. Von einem allenfalls vorhandenen Vermögen wird ein Fünfzehntel bei der Berechnung des anrechenbaren Einkommens angerechnet, sofern das Vermögen einer Einzelperson 30[NB]000 Franken bzw. dasjenige eines Ehepaars 50[NB]000 Franken übersteigt. Anerkannt werden ein Grundbetrag von rund 24[NB]300 Franken pro Jahr für Alleinstehende bzw. 36[NB]470 Franken pro Jahr für Ehepaare. Zusätzliche Beiträge für Kinder gibt es je nach Alter in der Höhe von 7080 Franken bis 10[NB]170 Franken pro Jahr und Kind. Bei mehreren Kindern wird dieser Betrag dann reduziert. Anerkannt werden Mietzinszahlungen inklusive Nebenkosten in der Höhe von 14[NB]500 bis 16[NB]440 Franken pro Jahr für Alleinstehende, je nach Region. Handelt es sich um ein Ehepaar, so erhöht sich dieser Beitrag um weitere 3000 Franken pro Jahr für die zweite Person. Der Zusatzbeitrag verringert sich dann pro weitere im Haushalt wohnende Person. Anstelle des Mietzinses können auch die Hypothekarzinsen bis zur Höhe des Bruttoertrages der Liegenschaft angerechnet werden.
Im Weiteren werden die Beiträge der Sozialversicherungen des Bundes einschliesslich der Beiträge an die berufliche Vorsorge entrichtet. Zahlt der Leistungsempfänger oder die Leistungsempfängerin während der Arbeitslosigkeit die BVG-Beiträge inklusive Sparbeiträge freiwillig aus dem vorhandenen Vermögen in die Vorsorgeeinrichtung ein, so werden diese zu Beginn des Übertritts in die Überbrückungsleistungen durch den Bund weiter entrichtet. Auch die Beiträge zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung werden übernommen; sie entsprechen einem jährlichen Pauschalbeitrag in der Höhe der kantonalen bzw. regionalen Durchschnittsprämie. So weit die wichtigsten Leistungen dieser Überbrückungsfürsorgeleistung, die auch ins Ausland exportiert werden können.
Das der Kommission vorgelegte Beispiel zeigt deutlich auf, wie hoch die anerkannten Ausgaben in einem Fall sein können: Bei einem Bruttolohn des Mannes vor der Arbeitslosigkeit in der Höhe von 64[NB]885 Franken und einem Bruttolohn der Frau in der Höhe von 55[NB]000 Franken und einem vorhandenen Vermögen von 30[NB]000 Franken erhält das Ehepaar Überbrückungsleistungen von 69[NB]440 Franken, was einem Monatsbeitrag von 5786 Franken entspricht. Wenn es nach der Botschaft des Bundesrates gehen würde, so wäre dieser Betrag dann gar noch steuerfrei.
Es gibt viele Bürgerinnen und Bürger, dies insbesondere in handwerklichen Bereichen, die trotz ihres täglichen Arbeitseinsatzes am Ende des Monats keinen derartigen Lohn auf ihr Konto überwiesen erhalten. Erklären Sie das jetzt einem der anderen Arbeitnehmenden, die diese Leistungen erarbeiten müssen.
Ich komme zum vierten und letzten Thema. Die Demografie wird unser Land hinsichtlich der vorhandenen Arbeitskräfte in den kommenden zwölf bis fünfzehn Jahren massiv durchrütteln. Die Babyboomer-Generation geht jetzt dann in Rente; das sind zwischen 100[NB]000 und 125[NB]000 Personen pro Jahr. Der Mangel an Fachkräften wird spürbar werden und die Wirtschaft vor ganz grosse Herausforderungen stellen. Hinzu kommt noch die fortschreitende Digitalisierung mit all ihren zusätzlichen Herausforderungen, insbesondere auch für ältere Arbeitnehmende. [PAGE 1140]
Es ist aus meiner Sicht unredlich, ständig vom Problem des Fachkräftemangels zu sprechen, runde Tische zum Fachkräftemangel oder gar Fachkräfte-Initiativen einzufordern und gleichzeitig mit diesen Überbrückungsleistungen, die im Endeffekt eine frühzeitige Pensionierung ab dem Alter 60 mit einem nicht ganz kleinen Einkommen ermöglichen, den falschen Anreiz zu setzen und das falsche Signal zu senden. Diese Vorlage kann also auch das Gegenteil bewirken. Ganz dreist wird es dann aber, wenn die gleichen Organisationen im Rahmen der Revision der AHV und des BVG von einer aus ihrer Sicht dringend erforderlichen Erhöhung des Renteneintrittsalters oder gar dessen künftiger Anpassung an die Lebenserwartung sprechen. Wer solche Anpassungen der Sozialversicherungen verlangt, den Fachkräftemangel ins Zentrum der Diskussion über die wichtigsten Wirtschaftsprobleme der nahen Zukunft stellt und gleichzeitig diese Überbrückungsrenten lanciert, der hat aus meiner Sicht die Glaubwürdigkeit im Bereich dieses Fachkräftemangel-Problems verwirkt.
Jene, die so handeln, wären besser beraten, ihre Verbandsmitglieder anzuhalten, alles zu unternehmen, damit die Betriebe möglichst keine Mitarbeitenden ab dem 55. Altersjahr mehr entlassen, sondern sie weiterbilden und versuchen, ihr Know-how zu erhalten, sie im Betrieb zu behalten und einzusetzen. Ich möchte Bemühungen sehen, mit dem Ziel, dass die Arbeitslosen wieder in den Arbeitsprozess integriert werden. Ich möchte diese Menschen lieber wieder in einem Job sehen anstatt auf der Payroll für Überbrückungsleistungen. Es wäre besser und sinnvoller, vorzeitig Massnahmen zu treffen und die Arbeitnehmenden im Hinblick auf die demografischen Probleme gar nicht erst auszugliedern. Denn Renten und Integrationsmassnahmen und -prozesse kommen längerfristig immer teurer zu stehen als vorzeitiges Handeln.
Das Signal, das wir mit dieser Überbrückungsrente aussenden, geht in die falsche Richtung. Sie lädt die Betriebe bei Um- oder Restrukturierungen geradezu ein, die Mittel der Arbeitslosenversicherung und der anschliessenden Überbrückungsleistungen in ihr Kalkül einzubeziehen und die Folgen der getroffenen Massnahmen dem Staat zu überlassen.
Schlussendlich noch dies: Es ist offensichtlich, dass man mit diesen neuen Bundesfürsorgeleistungen eigentlich ein ganz anderes Ziel verfolgt. Man sollte jedoch so ehrlich sein, es auch offen auszusprechen. Man will mit diesen neuen Leistungen einen möglichst fruchtbaren Boden für den Abstimmungskampf über die im Mai bevorstehende Begrenzungs-Initiative oder gar einen guten Nährboden für die Erhöhung der Akzeptanz des institutionellen Rahmenabkommens schaffen. Insofern schlägt man also den Sack und meint den Esel.
Ich ersuche Sie, auf diese verlockende Vorlage nicht einzutreten. Sie ist falsch und wird den Bundeshaushalt in Zukunft zusätzlich stark belasten. Antizipieren wir ein wenig, und lassen wir bei neuen und dauerhaften Belastungen durch den Bund Vorsicht walten. Der Beschluss derartiger gebundener Mehrausgaben wird uns mit Sicherheit wieder einholen und zu Massnahmen zwingen, die uns dereinst sehr belasten werden - vor allem in den vier Bereichen, bei denen dann Kürzungen möglich sein werden.
Ich bitte Sie, der Minderheit zu folgen und auf die Vorlage nicht einzutreten.