Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · 2019-12-12
Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2019-12-12
Wortprotokoll
Ich spreche für die Minderheit zu Ziffer 3. Jetzt müssen Sie genau aufpassen: Diese Minderheit betrifft nämlich das Bundesgesetz über internationale Entwicklungszusammenarbeit, welches wir hier zusammen mit dem Verhüllungsverbot auch noch behandeln.
Eigentlich ist die Initiative "Ja zum Verhüllungsverbot" nicht Bestandteil der aktuellen Debatte. Zu beachten ist aber, dass die Initiative Dinge miteinander vermischt: auf der einen Seite das Ziel der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, auf der anderen Seite den Aspekt der Verhinderung der Unterdrückung der Frauen, denen das Tragen einer Burka oder anderer Gesichtsverhüllungen aufgezwungen wird. Es stellt sich tatsächlich die Frage der Einheit der Materie. [PAGE 2234]
Die Volksinitiative ist ja bei meiner Minderheit nicht das Thema. Doch auch der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrates, ergänzt durch die Anträge der Mehrheit der Kommission, vermischt verschiedene Themenfelder miteinander. So will man mit einem unnötigen Gesetz und mit Änderungen anderer Erlasse der Volksinitiative den Wind aus den Segeln nehmen. Um das Verhüllungsverbot wird eine Art Beruhigungskulisse aufgebaut.
Grundsätzlich sollen Personen bestraft werden, die wiederholten Aufforderungen durch Schweizer Behörden, das Gesicht zu enthüllen, keine Folge leisten. Als Beispiel wurden von der Frau Bundesrätin Polizeieinsätze, Billettkontrollen im öffentlichen Verkehr oder das Vorsprechen bei einer Behörde genannt. Mit Verlaub, ich kann mir schlicht und einfach nicht vorstellen, dass verhüllte Personen bei einer Behörde vorsprechen und nicht bereit sind, das Gesicht zu zeigen. Eine solche Person würde doch in der Praxis ganz einfach nicht bedient. Im Übrigen konnte uns der Bundesrat in der Kommission auch keine Vorfälle nennen, die tatsächlich passiert sind. Was wir hier vor uns haben, ist eine Scheinlösung von Problemen, die gar nicht existieren oder bereits geregelt sind.
Wo genau existiert nun ein Bedarf für das uns vorliegende Bundesgesetz über die Gesichtsverhüllung? Er existiert nicht! Tatsache ist aber, dass die Gleichstellung von Frau und Mann in der Gesellschaft nicht überall angekommen ist. Ich glaube auch, dass insbesondere in Entwicklungsländern die Verbesserung der Situation von Frauen, unter Berücksichtigung der herrschenden Sitten und Bräuche, eine stetige Aufgabe aller Beteiligten sein muss. Dass wir aber im Zusammenhang mit der Erarbeitung eines Bundesgesetzes über die Gesichtsverhüllung auch noch Gleichstellungs- und Unterstützungsfragen in Entwicklungsländern aufnehmen wollen, erscheint der Minderheit grotesk und widerspricht aus unserer Sicht dem Gebot der Einheit der Materie.
So gewichtige Fragen sind nicht einfach Fremdänderungen anderer Erlasse, sondern eigenständige Themen, und sie sind auch als solche zu behandeln. Nun auch noch das Bundesgesetz über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe unter dem Titel des Verhüllungsverbotes so schnell im Vorbeigehen abzuändern, erinnert an eine Kurzschlusshandlung. Was das genau bedeuten würde, welche Massnahmen erforderlich wären usw., konnte in der Kommission nicht aufgezeigt werden.
Ich bitte Sie, bei dieser Frage meiner Minderheit zu folgen und diese Fremdänderung zu streichen.