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Glättli Balthasar · Nationalrat · 2019-12-12

Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2019-12-12

Wortprotokoll

Die Mehrheit Ihrer Kommission beantragt Ihnen hier, mit diesen drei umstrittenen Bestimmungen einen gleichstellungspolitischen Gegenentwurf zu machen. Sie ist der Meinung, dass ein solcher Gegenentwurf wirksam wäre, um die Gleichstellung der Frauen tatsächlich zu verbessern. Es würde nicht einfach - wie es aus Sicht der Mehrheit Ihrer Kommission mit der Initiative geschieht - eine reine Stellvertreterdiskussion geführt.

Konkret geht es bei Artikel 14 des Gleichstellungsgesetzes darum, Förderprogramme auch hinsichtlich der Gleichstellung von Frau und Mann in der Gesellschaft zu ermöglichen, was dann auch finanzielle Ausgaben bedeutet.

Ich möchte hier nicht als Kommissionssprecher, sondern als aufmerksamer Leser von Gesetzesvorlagen einfach noch zuhanden des Amtlichen Bulletins festhalten, dass ein Widerspruch zwischen Absatz 1 und Absatz 2 von Artikel 14 besteht. Sollte bei Absatz 2 der Antrag der Mehrheit eine Mehrheit finden und das dann so in den Ständerat gehen, dann wäre der Ständerat sicher gut beraten, wenn er auch Absatz 1 anschaut. Denn Absatz 1 beschränkt die Förderprogramme weiterhin einzig auf die Gleichstellung im Erwerbsleben. Dann wäre unter dieser allgemeinen Zielsetzung die erweiterte Zielsetzung der Gleichstellung in der Gesellschaft nicht enthalten. Es ist aber die Intention der Mehrheit, tatsächlich auch diese Ausweitung vorzunehmen.

Beim Bundesgesetz über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe beantragt Ihnen die Mehrheit Ihrer Kommission, bei den Zielen der Entwicklungszusammenarbeit explizit auch die Verbesserung der Situation der Frauen aufzunehmen.