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Germann Hannes · Ständerat · 2019-12-12

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-12-12

Wortprotokoll

Wir haben uns in der Finanzkommission, deren Präsident ich noch bin, ebenfalls mit dieser Vorlage auseinandergesetzt, und zwar im Rahmen eines Mitberichtsverfahrens. Ich kann Ihnen einfach mitteilen, dass dort die Meinungen geteilt waren. In der Konsultation zur Frage, ob es diese Vorlage braucht, gab es 6 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung. Ich habe darauf verzichtet, einen Stichentscheid in die eine oder die andere Richtung zu fällen. Das ist das Bild, das wir der SGK übermittelt haben.

Die Bedenken jener, die sich kritisch geäussert haben, stimmen auch mit meiner Wahrnehmung überein. Ich stelle einfach fest, dass die Höhe der Leistung irgendwo das Augenmass vermissen lässt, Herr Bundesrat, und das Ganze ist noch steuerfrei. Da bin ich mir nicht mehr sicher, was interessanter ist: zu arbeiten oder doch die Überbrückungsleistungen zu beziehen.

Jetzt haben alle Sprechenden hier drin betont, es gehe darum, den Leuten Arbeit zu vermitteln, sie zu qualifizieren. Damit bin ich einverstanden. Ich frage mich aber, ob der Anreiz dann wirklich gross genug ist, wenn sie nach dem Willen des Bundesrates maximal 58 350 Franken steuerfrei beziehen. Das wären immerhin 4800 Franken monatlich. Ich weiss nicht, wer so viel steuerfrei bekommt. Die 87 525 Franken für Ehepaare, das sind etwa 7300 Franken monatlich, sind ebenfalls steuerfrei. Das zeigt irgendwie ein Missverhältnis zur Arbeitslosenentschädigung auf, die man während 520 Tagen bekommt. Da wäre es vielleicht ehrlicher gewesen zu sagen, man könne ab einem gewissen Alter nochmals 520 Tage dazu bekommen. Gemäss der Vorlage besteht aber auch nicht die Verpflichtung, sich beim RAV zu melden. Auch das hat mich einigermassen erstaunt. Vielleicht kann Herr Bundesrat Berset noch ausführen, warum dem nicht so sein soll.

Was auch noch mit den Bedenken in der Finanzkommission übereinstimmt: Wir erinnern uns an die NFA-Vorlage. Das war ein jahrelanges Tauziehen, ein umstrittenes Projekt. Man hat sich am Schluss zusammengerauft und eine Lösung [PAGE 1147] gefunden und die Finanzströme einigermassen entflechtet. Es steht eine Teilrevision des nationalen Finanzausgleichs an, die jetzt vom Bundesrat ausgearbeitet wird und die eine Entflechtung bringen soll. Just in diesem Moment kommt er nun mit einer Vorlage, die wiederum eine neue Verflechtung konstruiert, indem sie in unser subsidiäres und föderales System sowie in den Staatsaufbau eingreift - nämlich mit diesen Überbrückungsleistungen, die eigentlich an die Stelle von Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe treten. Dort werden sie am Anfang sicher auch eine Entlastung bringen, aber grundsätzlich mischt sich der Bund damit in etwas ein, was auf einer anderen Ebene geregelt ist und auch dort geregelt bleiben muss - dazu stehen wir, und dazu stehe auch ich.

Mit anderen Worten: Ich bin für alles zu haben, was in Bildung und Weiterbildung investiert wird. Permanente Fortbildung bis ins hohe Arbeitsalter ist auf jeden Fall wichtig. Hier Investitionen zu tätigen, ist richtig, damit die Leute die beruflichen Qualifikationen eben bis am Ende ihres Arbeitslebens behalten können.

Ich finde es aber falsch, jetzt ein Anreizsignal an die Wirtschaft dafür auszusenden, Leute mit Verweis auf die Übergangsrente einfach zwei Jahre früher "auszusortieren". Sehen Sie: Das hauptsächliche Handicap, das ältere Leute haben, sind die hohen Beiträge an die berufliche Vorsorge. Diese sind ein richtiges Handicap für ältere Leute, und wenn wir schon eine Reform machen sollen, dann müssten wir einmal dieses System überdenken. Die älteren Leute sind, auch wenn sie gleich viel Lohn haben wie die Jungen, eben trotzdem um 8 bis 10 Prozent teurer, und das ist am Schluss matchentscheidend dafür, dass sie keine Stelle mehr kriegen. Wenn wir nun das mit der Übergangsrente machen, dann ist das ein Eingriff ins System, der - so glaube ich - dem System nicht guttut.

Darum bitte ich Sie, nicht auf die Vorlage einzutreten. Wenn es dann doch passiert, ersuche ich Sie, dort wenigstens masszuhalten und auf jeden Fall von dieser Steuerfreiheit abzusehen, denn das wäre eine Ungleichbehandlung gegenüber allen, die arbeiten und Steuern zahlen.