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Jans Beat · Nationalrat · 2019-12-12

Jans Beat · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-12-12

Wortprotokoll

Diese parlamentarische Initiative, die ich hier vertrete, will das Zulassungsverfahren für Pestizide ergänzen. Sie will, dass der Bund die Zulassungsbewilligung überprüft, wenn festgestellt wird, dass Pflanzenschutzmittel wiederholt an mehreren Oberflächengewässern aquatische Lebensräume schädigen oder dass durch diese Pestizide das Grund- und Trinkwasser belastet wird. Das ist im Rahmen der grossen Pestiziddebatte, die wir in den letzten Monaten geführt haben, ein sehr konkretes, spezifisches Anliegen, das auf eine Änderung des Gewässerschutzgesetzes oder des Umweltschutzgesetzes hinausläuft. Es geht nicht um eine Änderung des Landwirtschaftsgesetzes.

Es ist völlig klar, dass es so wie heute nicht weitergehen kann. Messungen der Kantone, des Bundes und der Eawag zeigen ja, dass verschiedene Pestizidwirkstoffe Gewässerorganismen nachhaltig schädigen. Namentlich werden Wasserinsekten und Algen, die die Futter- und Lebensgrundlage für Fische darstellen, dezimiert. Gewisse Pestizide zerstören die Artenvielfalt. Sie tragen entscheidend zur Ausrottung von Tierarten in der Schweiz bei.

Bis heute hat es keine direkten Konsequenzen, wenn man mit Messungen nachweisen kann, dass dies in den Fliessgewässern passiert. Der Bund informiert die Kantone, dass solche Überschreitungen gemessen werden. Diese können aber fast nichts dagegen unternehmen. Sie sind überfordert, sie wissen nicht genau, woher diese Produkte stammen, und haben Mühe, die entsprechenden Auflagen an die Landwirte zu erlassen. Ebenfalls keine Folgen haben die Messungen der Trinkwasserversorger. Wenn sie zum Beispiel Abbauprodukte von problematischen Pestiziden feststellen, hat dies keine Folgen für diejenigen, die diese Pestizide ausbringen. Die Konsequenz ist in der Regel, dass die Trinkwasserquelle geschlossen wird. Aber an der Wurzel wird das Problem nicht angepackt. Deshalb ist in solchen Fällen die einzig richtige Massnahme, diese Umweltgifte aus dem Handel zu ziehen. Das gebietet auch unsere Bundesverfassung. Die Artikel 74 und 78 besagen klipp und klar, dass es Aufgabe des Bundes ist, die Leute und die Artenvielfalt vor schädigenden Einwirkungen zu schützen.

Aufschlussreich, aus meiner Sicht auch peinlich, ist die Haltung der Kommissionsmehrheit. Sie sagt nämlich: "Klar, ja, es stimmt, wir haben hier ein Problem. Es gibt Handlungsbedarf. Aber tun wir jetzt noch nichts, sondern verschieben wir das doch auf die Agrarpolitik 2022 plus. Der Bundesrat und der Ständerat haben ja angekündigt, dass sie dann im Zusammenhang mit den Pestiziden etwas machen wollen".

Aber das ist keine glaubwürdige Position, denn erstens ist das Anliegen, das ich habe, nicht ein landwirtschaftspolitisches, sondern eines zum Schutze unserer Gewässer, unserer Umwelt und unserer Gesundheit. Das kann man jetzt beschliessen. Man kann jetzt sagen, dass man das will, ohne zuzuwarten. Zweitens ist doch völlig unklar, was diese Debatte über die Agrarpolitik überhaupt bringen wird. Das ist ja ein Riesenpaket mit sozialpolitischen, wirtschaftspolitischen, verteilungspolitischen und subventionspolitischen Forderungen. Wir wissen heute ja noch nicht, ob da irgendetwas in Sachen Umwelt drinsteht, ob dieses Paket überhaupt eine Mehrheit findet und ob dagegen nicht allenfalls das Referendum ergriffen wird.

Wenn Sie also wirklich finden, dass dieses Anliegen berechtigt ist - im Übrigen würden auch die Kantone entlastet -, dann müssen Sie jetzt einfach einmal Ja sagen und Nägel mit Köpfen machen. Sie dürfen nicht immer verwässern, hinausschieben und verharmlosen und vielleicht später mal entscheiden, sondern jetzt müssen Sie einfach einmal sagen: Diese parlamentarische Initiative macht Sinn, da schlagen wir jetzt mal einen Pflock ein. [PAGE 2248]

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