Rechsteiner Paul · Ständerat · 2019-12-12
Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-12-12
Wortprotokoll
Noch ein paar Worte in Ergänzung der Ausführungen des Kommissionssprechers, der die wesentliche Schlussfolgerung dargelegt hat: Die Kommission hat das durchaus geprüft. Man kann also sagen, dass der Antrag in dem Sinn prüfenswert ist, weil er erlaubt, die Frage zu thematisieren, was man mit der Vorlage will. Sie hat zwei Ziele: erstens den Absturz in die Sozialhilfe zu vermeiden und zweitens das Vorsorgeguthaben zu schützen, sprich, dafür zu sorgen, dass jemand im Alter nachher die Rentenbezüge hat, die es ihm erlauben, im Normalfall, nach einer Berufskarriere, ohne Ergänzungsleistungen zu leben, nämlich von der Rente der AHV und der Pensionskasse.
Das ist das, was auch unser verfassungsmässiges Ziel der Vorsorge ist: Man soll, wenn man gearbeitet hat, im Rentenalter von der AHV und der Pensionskasse leben können. Das ist real in den meisten Fällen nur möglich, wenn es keine versicherungstechnische Reduktion der AHV-Leistung und der Pensionskassenrente gibt. So ist das System dimensioniert. Man kann sonst im Schnitt nicht mehr leben, ohne dass man in die Ergänzungsleistungen fällt.
Die Sicherung der Vorsorge ist das zweite wichtige Ziel der Vorlage. Schon die Übersicht der Botschaft zeigt das, dann die Botschaft selber und die Ausführungen, die jetzt Kollege Dittli als Kommissionssprecher gemacht hat. Es war auch am Schluss der Diskussion die Überzeugung der Kommission, dass die Vorlage ihre Ziele nur erreichen kann, wenn auch dieses zweite Element der Vorlage - dass die Vorsorge gesichert wird - erhalten bleibt.
Bei dieser Gelegenheit mache ich noch eine kurze Bemerkung zu einem Punkt, den Kollege Hegglin beim Eintreten aufgeworfen hat. Es geht um das Verhältnis dieser Überbrückungsleistungen, die ja gewissermassen eine Notmassnahme sind, zu den Vorpensionierungsleistungen, die [PAGE 1151] es in verschiedenen Branchen gibt. Es gibt diese Leistungen zwar nicht in allzu vielen Branchen, aber es gibt sie in bestimmten Branchen, etwa in der Baubranche. Der flexible Altersrücktritt im Bauhauptgewerbe ist nicht einfach ein Gnadenakt der Baumeister, sondern eine gesamtarbeitsvertraglich abgestützte Lösung, die erkämpft werden musste. Sie geht natürlich vor. Die Leistungen - das müssen Sie auch wissen - sind besser. Im Finanzsektor gibt es teilweise auch solche Lösungen, die eine frühere Pensionierung erlauben. Sie sind alle wesentlich besser als diese Überbrückungsleistungen, die wir hier beraten. Sie werden davon nicht berührt und werden nicht infrage gestellt. Dort, wo wir jetzt diese Fälle haben, geht es darum, den Vorsorgeschutz zu erhalten.
In diesem Sinne bitte ich Sie im Anschluss an den Kommissionssprecher, der Kommission und dem Bundesrat zuzustimmen.